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ALLRIS - Auszug

14.03.2013 - 3.4 Neuerhebung der Mieten zur Ermittlung der Mieto...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Punkt 3.4 und 3.5 werden zusammen behandelt.

 

Herr Giesecke stellt fest, dass die Mietgrenzen in Bereichen des Kreisgebietes nicht mehr aktuell sind. Aus Gründen der Rechtsssicherheit ist daher ein neue Gutachten zwingend erforderlich, die Firma Analyse und Konzepte solle daher erneut mit der Gutachtenerstellung beauftragt werden. Die Verwaltung habe die Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt eingeholt, dass die Vergabe nicht auszuschreiben ist.

Die Firma Analyse und Konzepte hat daraufhin ein Angebot abgeliefert.

 

Herr Köpke fragt, ob es notwendig ist, ein Konzept für den ganzen Kreis erstellen zu lassen. Die Mieten im ländlichen Raum seien viel stabiler als in Norderstedt. Deswegen sei es eine Überlegung wert, ein Gutachten nur für die Stadt Norderstedt erstellen zu lassen. Herr Koopmann von der Firma Analyse und Konzepte plädiert für ein Gesamtkonzept, da es keine homogene Mietpreisentwicklung gibt und der Druck auf die Mieten im Norderstedter Umland ebenfalls zunähme. . In dem neuen Gutachten wird die Firma Analyse und Konzepte mehr Fallzahlen auswerten, die räumliche Strukturierung dabei überprüfen und zugleich mehr kleinere Wohnungen einbeziehen.

Herr Giesecke merkt an, dass durch ein Einzelgutachten für die Stadt Norderstedt die Glaubwürdigkeit vor den Sozialgerichten sinken würde, da dort ein schlüssiges Gesamt-Konzept gewünscht wird.

Herr Koopmann antwortet auf Fragen der Politiker nach der Dauer der Bestandskraft, nach alternativen Anbietern und zur Aussagekraft einer Befragung, die nur einen geringen Prozentsatz der Mietwohnungen erfasse

 

Er hofft, dass die neu zu ermittelnden Werte länger Bestand haben werden und erklärt, dass das letzte Gutachten aufgrund der rapiden Mietpreisanstiege seine Bestandskraft früher als geplant verloren hat. Bei dem neuen Gutachten wird die Erhebung deutlich umfangreicher, und durch das „schlüssige Gesamt-Konzept“ entstehe Rechtssicherheit.

Für das neue Gutachten werden sowohl Bestands-, als auch Angebotsmieten berücksichtigt.

 

Nach langer Diskussion über die Qualität und die Bestandskraft des neuen Gutachtens, merkt Herr Knapp an, dass eine angedachte Übergangslösung zwischen einem eventuellen neuen Gutachten und dem alten Gutachten administrierbar sein muss und er bittet die Politik, eine klare Regelung zu schaffen.

 

Der Vorsitzende unterbricht dann die Sitzung für 10 Minuten.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung fasst Herr Dr. Hoffmann die Ergebnisse der Diskussionen in fünf-Punkte zusammen, die dann Basis des Beschlussvorschlages werden:.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Firma Analyse und Konzepte wird beauftragt, ein neues Gutachten zur Ermittlung der Mietobergrenzen im Kreis Segeberg auf der Brundlage des vorleigenden Angebotes zu erstellen.
  2. Der Runde Tisch mit der Wohnungswirtschaft wird fortgeführt.
  3. Die am Runden Tisch beteiligten Vertreter der Fraktionen begleiten das unter 1. genannte Verfahren.
  4. Die bisher geltende Jahresregelung (Frist zur Vorlage der Nachweise von Kostensenkungsbemühungen) wird fortgeführt.
  5. In besonders schwerwiegenden sozialen Härtefällen kann im Einzelfall bei Neuanmietung von Wohnungen von Mietobergrenzen abgewichen werden.

 

Herr Köpke beantragt, eine kostengünstige Datenbeschaffung in Beschlussfassung einzubeziehen. Mit dieser Ergänzung  stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag  zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag  wird mit 8-Ja bei einer Gegenstimme zugestimmt.

 

Die Gäste aus dem Frauenhaus verlassen den Raum.

 

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Anlagen zur Vorlage