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ALLRIS - Auszug

10.12.2013 - 11 Auflösung der KSB Verwaltungsgesellschaft

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst informiert der Kreispräsident darüber, dass der Hauptausschuss in der voran gegangenen Sitzung seinen Beschluss vom 12.11.2013 in eine Absichtserklärung umgewandelt habe. Der finale Umsetzungsbeschluss würde noch folgen. Weitere Einzelheiten zum notwendigen Vorgehen können der Anlage entnommen werden.

Anschließend erläutert der Vorsitzende des Werkausschusses, Herr Peter Säker, den Werdegang der KSB Verwaltungsgesellschaft und weist darauf hin, dass diese derzeit keine Erträge erziele, aber Kosten durch die Tochtergesellschaft WKS entstehen würden. Die KSB sei 2004 aufgrund des Sanierungskonzeptes der Kreissparkasse Südholstein gegründet worden. Um 20 Mio. Euro einzubringen, die der Kreis nicht besaß, wurde die KSB GmbH & Co. KG gegründet, auf welche die E.ON Hanse Aktien übertragen wurden. Diese konnten für ein Darlehen in dieser Höhe verpfändet werden. Dieser wurde bei der HSH Nordbank zu einem EURIBOR von + 0,7 % aufgenommen, wohingegen die Sparkasse an den Kreis EURIBOR + 2,2 % zu zahlen hatte, woraus jährlich ein Gewinn von 350.000 Euro entstand. Dafür habe der Kreis das Risiko getragen, die vertragsmäßige Verzinsung nicht zu erhalten oder an einem Verlust beteiligt zu werden. Allerdings sei das Darlehen ohne Verluste für den Kreis vorzeitig zurückgezahlt worden.

Aus diesem Grund sei das vorgestellte Modell der Verschmelzung auf die WKS sowie die dann folgende Umfirmierung entstanden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. Der Kreis Segeberg als alleiniger Gesellschafter der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) und deren 100%-iger Tochtergesellschaft Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) beabsichtigt, die WKS zum 01.01.2014 auf die KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) zu verschmelzen.
     

Die KSB soll dabei auf Basis eines neuen Gesellschaftsvertrages das Geschäft der WKS ernzend übernehmen. Die KSB soll im Zuge der Verschmelzung auf WKS umfirmiert werden. Herr Graumann - als Geschäftsführer der jetzigen WKS - soll zum alleinigen Geschäftsführer der neuen WKS (ehemaligen KSB) bestellt werden.
 

  1. Die Geschäftsführer der KSB und WKS werden beauftragt, die für die Umsetzung dieser Planungen erforderlichen Verträge (geänderte Satzung, Verschmelzungsvertrag) und Gremienbeschlüsse vorzubereiten, so dass der Kreistag im April 2014 über die Umsetzung beschließen kann.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Verschmelzung die Beachtung der kommunal- und beihilferechtlichen Anforderungen sicherzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 50Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen