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ALLRIS - Auszug

21.11.2013 - 3.1.2 Notwendige Stellenbesetzungen 2014

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss einigt sich darauf, die TOP 3.1.2 und 3.2 zusammen zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Koch erläutert, dass lt. Haushaltsentwurf 270 Mio. EUR angesetzt seien, wovon 210 Mio. EUR dem FB III und davon 54 Mio. EUR der Jugendhilfe zugeordnet seien.

 

Zum Teilplan 341 erläutert Herr Koch auf Nachfrage, dass keine Einnahmen verzeichnet seien, da diese nicht über den Kreis liefen.

 

Im Teilplan 361 seien die Mehrkosten durch die Erhöhung für Tagespflegepersonen bisher noch nicht berücksichtigt worden. Eine Erklärung zur Berechnung der Mehrkosten hängt dem Protokoll wie gewünscht an.

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Die SPD-Fraktion erklärt, im Januar zum Beginn des neuen Kindergartenjahres einen Antrag auf eine einkommensbezogene Sozialstaffel stellen zu wollen.

 

Aus der Diskussion des Ausschusses zum Teilplan 3631 geht hervor, dass es grundsätzlich schwer in Geld messbar sei, inwieweit die Arbeit der Schulsozialarbeiter als präventive Maßnahme Wirkungen zeige. Der aktuelle Benchmarkingbericht der Kreise befasse sich u.a. auch mit dieser Frage und werde den Mitgliedern zum nächsten Ausschuss zugeschickt.

 

Einleitend zum Teilplan 3633 erläutert Herr Stankat die räumliche Aufteilung und die einzelnen Standorte in der Sozialraumorientierung (SRO). Auf Nachfrage informiert er, dass derzeit noch keine Kostendämpfung durch die SRO entstanden sei, was aber an der steigenden Zahl der Hilfegewährungen und Kinderschutzmeldungen neben der SRO gelegen hätte. Auf lange Sicht sei mithilfe der SRO geplant, den bisher nahezu ungebremsten Anstieg der Kosten zu vermindern.

 

Obwohl durch die Verwaltung für diesen Teilplan nur eine Erhöhung für Sozialpädagogen um 1,5 VZ beantragt war, spricht sich der Ausschuss nach einer Pause von 19:55 – 20:00 Uhr für eine Mehrung um 2,0 VZ aus, damit der gesetzliche Auftrag erfüllt werden könne.

Zu der geforderten Verwaltungsassistenz mit 0,25 VZ erläutert Herr Stankat, dass vor einer Neuordnung des Beratungswesens diese Stelle nur für den Standort Kaltenkirchen gefordert wird.

 

Über den Stellenmehrbedarf lt. Vorlage im Teilplan 365 beschließt der Ausschuss ohne Aussprache.Bzgl. des Budgets zu diesem Teilplan erläutert die Verwaltung, dass die genannten 2 Mio. EUR Investivmittel bereits Ende 2012 beschlossen wurden, als Verpflichtungsermächtigung in den HH 2013 aufgenommen, aber aufgrund der Nachrangigkeit gegenüber Landes- und Bundesmitteln bisher nicht benötigt wurden. Da die Mittel nun zum Teil benötigt würden bis das neue Landesprogramm stehe, müssen diese nun mit einer Million in 2014 bereitgestellt und mit einer weiteren Million als Verpflichtungsermächtigung für 2015 eingestellt werden. Dadurch verschlechtere sich zwar der Finanzplan, jedoch nicht der Ergebnishaushalt.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, der Vorlage der Verwaltung zu folgen und die Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Stellen/Stelle im Stellenplan 2014 zu beschließen mit der Ausnahme, die Stellenplan-Nr. 0.3633.055 – 0.3633.056 von 1,50 VZ auf 2,0 VZ zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis bzgl. Stellenplan-Nr. 0.3633.054:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: 3

 

Abstimmungsergebnis bzgl. Stellenplan-Nr. 0.3633.055 - 0.3633.056:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: 3

 

Abstimmungsergebnis bzgl. Stellenplan-Nr. 0.3650.003:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 4

 

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Anlagen zur Vorlage