11.11.2013 - 3.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mo., 11.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende bittet Herrn Schröder, FBL Ordnungswesen und Straßenverkehr, um das Wort. Dieser berichtet zu den Hintergründen, die eine Änderung des Vertrages mit dem Kreisfeuerwehrverband erforderlich machen. Das Ergebnis einer sich zu der Thematik gebildeten Arbeitsgruppe aus dem OVG-Ausschuss ist im Wesentlichen in der Beschlussvorlage zusammengefasst. Es wird dargestellt, wie künftig die Finanzierung des Kreisfeuerwehrverbandes und der Kreisfeuerwehrzentrale erfolgen sollte. Mit der erforderlichen Vertragsanpassung gehen auch finanzielle Mehrbelastungen einher. Diese sind in den Haushaltsentwurf eingeflossen. Herr Schröder verweist auf die der Vorlage beigefügten Anlagen und erläutert diese. Auch ist in der neuen Bezuschussung ein Anteil für die Einführung des Digitalfunks in 2014 veranschlagt. Bei der Einführung des Digitalfunks ist eine Digitalfunkservicestelle einzurichten, welche mit Personal zu besetzen ist. Eine AG auf Landesebene hat dazu eine Personalbemessung erarbeitet. Auch dies führt zu einem Mehrbedarf. Die AG rechnet weiterhin damit, dass die Kreisfeuerwehrzentrale im nächsten Jahr mehr in Anspruch genommen wird, da für die zu erbringenden Leistungen keine Gebühren oder Entgelte mehr anfallen. Aufgrund dieser Mehrleistungen ist davon auszugehen, dass eine Stelle im Bereich der Kreisfeuerwehrzentrale neu eingerichtet werden muss, um die erforderlichen Leistungen auch erbringen zu können. Für diese zu finanzierende Stelle soll für die erforderlichen Mehraufwendungen ein Sperrvermerk angebracht werden, um in Erfahrung zu bringen, ob die Mehrleistungen auch tatsächlich eintreten. Der Betrag in Höhe von 46.000,-€ sollte erst mal mit in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, um dann später nach den Erkenntnissen des ersten Halbjahres 2014 ggfs. die Freigabe der Stelle durch den OVG-Ausschuss zu empfehlen und letztlich durch den Hauptausschuss zu beschließen, damit eine Besetzung vorgenommen werden kann. Aufgrund der gesetzlichen Leistungsverpflichtung wäre dann eine schnelle Besetzung geboten. Im Anschluss werden die Fragen von Frau Hahn-Fricke,
Herrn Ahrens und Herrn Dieck durch Herrn Schröder bzw. Herrn Gloyer beantwortet.
Die Vorsitzende stellt den Vertragsentwurf zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, den in der Anlage 3 beigefügten angepassten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreisfeuerwehrverband zur Übertragung von Brandschutz- und Hilfeleistungsaufgaben des Kreises an den Kreisfeuerwehrverband zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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