12.09.2013 - 17 Appell des Kreistages des Kreises Segeberg zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.09.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zunächst gibt die Landrätin weitere Details zum Gesetzentwurf des FAG bekannt. Hätte das neue FAG bereits in diesem Jahr Gültigkeit, stünden dem Kreis Segeberg an Finanzausgleichsmitteln 10,9 Mio. € weniger zur Verfügung, wobei es sich dabei nicht nur um wegbrechende Kreisschlüsselzuweisungen handle. Vielmehr setze sich der Betrag aus allen Einzelveränderungen des FAG zusammen.
Das zugrunde liegende Gutachten könne aus mehreren methodischen Ansätzen nicht akzeptiert werden. So sei der gewählte Untersuchungszeitraum von 2009 bis 2011 nicht repräsentativ, da die Gemeinden und Städte bereits die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 spürten, die Kreise über die Kreisumlage aber erst ab 2011. Ebenfalls seien der aufgabenorientierte Untersuchungsansatz sowie der unterschiedliche Umgang bei der Bewertung der GruSi-Entlastung für Kreise, kreisfreie Städte und des Landes nicht akzeptabel.
Des Weiteren sei die Einnahmesituation der Städte und Gemeinden durch die Berücksichtigung von lediglich 90 % der Steuereinnahmen schlechter dargestellt als sie tatsächlich ist. Tatsächlich hätten über 200 Mio. € weitere Einnahmen bei der Verteilung der Finanzausgleichsmittel berücksichtigt werden müssen.
Da dem Kreis neben den Kreisschlüsselzuweisungen und der Kreisumlage keine wesentlichen weiteren Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung zur Verfügung stehen, spricht sich die Landrätin gegen den jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf aus. Grundsätzlich begrüßt sie die Zielsetzung eines modernen, transparenten und zukunftsgerichteten neuen Finanzausgleichs, der stets die verfassungsmäßige notwenige finanzielle Ausstattung für die Staatsaufgaben ermöglichen muss. Zusammen mit der Politik soll der begonnene offene Dialog mit den Kommunen im Kreis Segeberg sowie mit dem Landkreistag und dem Innenministerium fortgesetzt werden.
Daraufhin spricht sich Herr Dieck (CDU) u.a. mit der Begründung, dass 11 Mio. € vom Kreis nicht ausgeglichen werden können und daher Mittel für Schulen, Kindertagesstätten usw. fehlen werden, für eine Resolution aus. Zwar solle den Finanzschwächeren geholfen werden, jedoch in konstruktiver Form und nicht derart, dass dem Kreis Segeberg die finanzielle Handlungsunfähigkeit drohe.
Frau Lessing (SPD) entgegnet, der Landkreistag (LKT) vertrete die Interessen der Kreise und daher sei die in der letzten LKT-Mitgliederversammlung beschlossene Eutiner Erklärung ausreichend. Es müssten zunächst weitere Fakten bekannt sein bevor eine Resolution erfolgen sollte.
Nachdem sich auch Herr Schnabel (FDP), Herr Hansen (B90/Grüne) und Herr Kittler (LINKE) für eine sofortige Resolution ausgesprochen haben, stellt der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt folgenden Appell des Kreistages des Kreises Segeberg zur beabsichtigten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs:
- Der Kreistag bittet die Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht zu beschließen. Die auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs errechnete Kürzung des Finanzausgleichs um ca. 11 Mio € für den Kreis Segeberg nimmt dem Kreis die Möglichkeit, die gesetzlich gebotenen Aufgaben zu erfüllen und zugleich eine eigenverantwortliche und eigengestaltbare Wahrnehmung der Kreisaufgaben zu gewährleisten. Mit einer Kürzung der Schlüsselzuweisung werden alle Bemühungen des Kreistages zunichte gemacht, den Haushalt in seiner Struktur zu konsolidieren und die aufgelaufenen Kredite zu reduzieren.
- Der Kreistag bezweifelt, dass die angestrebte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs dem angestrebten Ziel einer den Aufgaben gerechten Finanzzuweisung entspricht. Es galt bisher als unbestritten, dass die Kreise bundesweit, aber auch im Lande Schleswig-Holstein unterfinanziert sind. Das Gutachten des NIW, das Grundlage für den Gesetzentwurf ist, ist daher in seinem Ergebnis nicht plausibel.
- Der Kreistag sieht die politische Absicht des Bundes verletzt, wenn die beschlossenen Bundesmittel für die Grundsicherung, die als Kompensation für die ständig steigenden Sozialleistungen der kommunalen Seite deklariert waren, nunmehr den Kreisen indirekt wieder entzogen werden.
- Der Kreistag teilt die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, dass der Kommunale Finanzausgleich in Schleswig-Holstein so reformiert werden muss, dass die Kreise wieder in die Lage versetzt werden, ihre staatlichen Vollzugsaufgaben grundsätzlich mit staatlichen Finanzzuweisungen zu finanzieren.