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ALLRIS - Auszug

26.08.2013 - 4.1 Vorstellung des Fachbereiches II, Ordnungswesen...

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Wortprotokoll

Herr Schröder stellt sich persönlich kurz vor und beginnt im Anschluss mit Hilfe einer Power Point Präsentation mit einer Vorstellung des Fachbereiches II, Ordnungswesen und Straßenverkehr. Er erläutert dazu kurz den grundsätzlichen Aufbau der Organisation der Kreisverwaltung und erklärt, welche Fachdienste seinem Fachbereich angehören. Anschließend stellen die einzelnen Fachdienstleiter ihren jeweiligen Fachdienst vor.

 

Es beginnt Frau Schröder, als Leiterin des Fachdienstes Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (32.00). Sie erläutert ebenfalls anhand einer Power Point Präsentation die Hauptaufgaben ihres Fachdienstes. In diesem Zusammenhang kommt durch Herrn Sass-Olker die Frage auf, ob aktuell ein Personalbedarf besteht oder ob derzeit zu viel Personal vorhanden sei. Diese Frage wird durch Herrn Schröder beantwortet. Er schildert, dass ein Mehrbedarf in diesem Jahr nicht vorhanden sei. Bereits im letzten Jahr ist die Zahl der Mitarbeiter in der Waffenbehörde befristet aufgestockt worden, um die aufgrund von Gesetzesänderungen neu anfallenden Tätigkeiten bestmöglich bearbeiten zu können. Auch der Bereich der Heimaufsticht ist aktuell ausreichend besetzt. Das Personal wurde aufgrund einer Organisationsuntersuchung in entsprechender Struktur angepasst. Der Bereich des Fachdienstes 32.00 ist momentan korrekt besetzt.

Durch Frau Algier wird die Frage gestellt, wie viele Personen für die Heimaufsicht eingestellt sind, da jede Prüfung der Heime Ressourcen, sowohl in der Vor- als auch Nachbereitung, sowie der Prüfung, bindet. Frau Schröder berichtet von einem Stellenanteil in Höhe von 4,37 inklusive der Pflegefachkraft.

 

Darauf folgend stellt Herr Bonus in Vertretung von Herrn Meenen den Fachdienst, Ausländer- und Asylangelegenheiten (33.00), vor. Auch er erläutert die wesentlichen Aufgaben, die der Fachdienst zu erledigen habe.

Durch Frau Algier wird die Frage gestellt, wie durch den Kreis Segeberg der Zugang von Ausländern begrenzt werden kann. Weiterhin, ob die Eingebürgerten eine Prüfung nach B1  ablegen müssen sowie ob der Kreis oder das Land die Kosten bei einem negativ gelaufenen Asylverfahren trägt. Herr Bonus beantwortet die Fragen in der gestellten Reihenfolge, so ist ein direkter Einfluss des Kreises Segeberg auf die Zahl der Asylbewerber nicht möglich. Eine Regulierung ergibt sich beispielsweise aus dem Bundesaufenthaltsgesetz. Ein Einbürgerungstest ist nur durch Personen durchzuführen, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind. Hier gibt es weitere zeitliche Voraussetzungen die erfüllt werden müssen. Hochbegabte werden beispielsweise schneller eingebürgert als andere Personen. Im Fall eines abgelehnten Asylantrages geht der Kreis bei der Abschiebung in Vorleistung und kann sich in der Folge einen Teil der Kosten vom Land erstatten lassen.

 

Im Anschluss stellt Herr Lorenzen den Fachdienst 38.00 -Feuerwehrwesen Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst- vor. Durch Herrn Günther wird die Frage gestellt, wann im Bereich der Feuerwehren mit der Einführung des Digitalfunkes im Kreis Segeberg zu rechnen sei. Dies wird nach Aussage von Herrn Lorenzen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ausgabe der Geräte ist für die Jahre 2014/2015 geplant. Die durch Herrn Schulz gestellte Frage nach der Anzahl der Mitarbeiter beantwortet Herr Lorenzen mit 3,75 wovon neben den vier Mitarbeitern im FD 38.00 noch ein Anteil in Höhe von 0,25 auf Herrn Dr. Friege aus dem FD 53.10 entfällt.

 

Herr Krüger stellt den Fachdienst 36.00 -Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen / Fahrerlaubnisse- vor. Er erläutert die Hauptaufgaben des Fachdienstes.

Aufgrund der aktuellen Presse bat Herr Wilken Herrn Krüger in diesem Zusammenhang um eine Schilderung aus Sicht des Fachdienstes in Bezug auf die derzeitigen Vorfälle in der Ortschaft Winsen. Dieser berichtet aus Sicht der Verwaltung über den gesamten Vorgang und erinnert an die sehr engen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, welche keine andere als die derzeitige Lösung zulassen. Argumente, dass das Schild schon seit mehreren Jahrzehnten an einer anderen Stelle gestanden hat und es auch in der Folge dort stehen sollte, sind zu verweisen, da das Schild zu Unrecht an diesem Ort gestanden hat. Durch die Platzierung an einer nicht ordnungsgemäßen Stelle wird eine Ungleichheit gegenüber anderen Gemeinden geschaffen. Auch auf weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder wird durch Herrn Krüger eingegangen. Nach gemeinsamer Besichtigung der Ortslage am 08.07.2013 mit dem Landesbetrieb r Straßenbau und Verkehr sowie Vertretern der Gemeinde ist festgestellt worden, dass das Schild versetzt werden muss. Als Konsens im Ausschuss wurde festgehalten, dass das mit der Landrätin angesetzte Gespräch am 27.08.2013 abgewartet werden soll.

 

Frau Marcussen stellt die Frage, wie mit der Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen umgegangen werden soll. Dies wirkt sich auf die Finanzierung insgesamt und auch auf das Radwegekonzept des Kreises aus. Frau Jahn weist darauf hin, dass es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine Aufgabe des OVG-Ausschusses handelt und aus diesem Grund in diesem Rahmen nicht weiter zu behandeln sei.

 

Herr Wilken geht auf einen Artikel aus der Segeberger Zeitung ein und bittet Herrn Krüger um einen Sachstandsbericht zu der Ampelanlage am Alten Bahnhof in Bad Segeberg. Herr Krüger berichtet, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt, welcher grundsätzlich schwierig mit anderen Fällen zu vergleichen ist. In Bad Segeberg ist das Problem aus der Historie heraus erwachsen. Die Stadt hat dem Besitzer des alten Bahnhofes zugesichert, dass die Ampelanlage nach Fertigstellung des Umbaus wieder in Betrieb genommen wird. Zu dieser Zusicherung ist die Stadt jedoch nicht berechtigt gewesen, da es sich um eine Bundesstraße handelt und die erforderlichen Querungszahlen aufgrund der nicht einmal 100 Meter entfernt stehenden Ampel nicht gegeben sind. Herr Krüger weist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Gemeinden an der Bundestraße 432 hin, in welchen der Bau einer Bedarfsampel aufgrund der zu geringen Querungszahlen ebenfalls nicht möglich sei

 

Herr Schröder stellt in Vertretung für Herrn Gaden den Fachdienst 36.85 -Zulassungsstelle- vor, die dazugehörige Power Point Präsentation geht, wie alle anderen aus dem Fachbereich II auch, als Anlage ans Protokoll.

 

Herr Bülow stellt die Frage, wie es sich mit der Zulassungsstelle in Norderstedt verhält, erfolgt hier ein Abriss oder eine Sanierung. Herr Schröder klärt über den derzeitigen Sachstand auf und berichtet, dass abgewogen wird das Gebäude zu verkaufen oder zu renovieren. Zu genauen Kosten kann zur Zeit noch nichts gesagt werden.

 

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Anlagen