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ALLRIS - Auszug

22.08.2013 - 4.2 Leistungsvereinbarung des Landesvereins für Inn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende lässt die Anwesenden wissen, dass die Beschlussvorlage heute auf Tagesordnung steht, weil die Leistungsvereinbarung am 31.12.2013 ausläuft.

 

Frau Rohwer trägt vor und legt dar, dass die Begegnungsstätten außerhalb des üblichen Beratungsangebotes ein niederschwelliges Angebot sei und dort Tagesangebote für psychisch kranke Menschen zur Verfügung stehen. Das Angebot der Begegnungsstätten entlastet die Eingliederungshilfe, da sonst teilweise mehr ambulante Leistungen beantragt, bewilligt und gezahlt werden müssten.

 

Herr Straube vom Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein antwortet auf die Frage von Frau Lange, dass jeder Mensch dorthin gehen kann, da es in den Begegnungsstätten ein ganz niedrigschwellendes offenes Angebot für jedermann gibt.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses halten Begegnungsstätten einhellig für eine sinnvolle Einrichtung. Der Vorsitzende regt an, dass die Leistungsvereinbarung nicht nach 3 Jahren endet, sondern erst dann, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt.

 

Herr Dieck erkundigt sich bei Herrn Straube, ob der Vorschlag mit dem Landesverein für Innere Mission vorverhandelt worden ist. Herr Straube bestätigt dieses für Norderstedt, Wahlstedt und Segeberg, fügt aber hinzu, dass sich das nur in einem geringen Umfang auch auf Kaltenkirchen bezieht.

 

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, dass eine neue Leistungsvereinbarung mit einem Zuschussbetrag von 150.000,00 € für die Begegnungsstätten ab 01.01.2014 geschlossen wird. Gleichzeitig soll zukünftig ein Kündigungsrecht 3 Monate zum Ablauf des Kalenderjahres aufgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage