22.08.2013 - 4.1 Gutachten zur Frühförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 22.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende gibt nun Frau Rohwer die Gelegenheit den mehrmals zurückgestellten Bericht vorzutragen.
Frau Rohwer stellt das Gutachten zur Frühförderung vor und erläutert dieses noch anhand einer Grafik, die Hilfen für Kinder mit Behinderungen aufzeigt.
Frau Rohwer erklärt, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Frühförderung erfüllt sind, wenn ein Kind behindert oder aber von Behinderung bedroht ist. Wenn allerdings ein Bedarf aufgrund des häuslichen oder gesellschaftlichen Umfeldes für ein Kind besteht, ist die Jugendhilfe zuständig. Aus diesem Grund unterstützt Frau Rohwer den Vorschlag der Politik Frühförderung, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe gesetzlich zusammen zu führen.
Auf Nachfrage von Frau Glage wie die Erfahrungswerte mit den Kürzungen der indirekten Leistungen sind, erklärt Frau Rohwer, dass bei den Trägern noch ein gewisses Misstrauen vorhanden ist, aber sie habe auch erfahren, dass die Fachleistungsstunden gut bemessen seien. Es ist vorgesehen, Ende des Jahres eine Abfrage bei den Trägern vorzunehmen, um die Auswirkungen der Veränderungen der Leistungsstrukturen zu überprüfen.