21.08.2013 - 3.7 Herstellung eines Radweges bzw. eines kombinier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Datum:
- Mi., 21.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hansen weist auf den einstimmigen Kreistagsbeschluss zur Kostenverteilung für die Schaffung eines zusätzlichen Radstreifens hin und stellt die Vorgeschichte dar. Das mit der Bauausführung betraute Bauunternehmen habe für die Abgabe von Kostenübernahme-erklärungen der Gemeinden nunmehr eine Frist bis Ende September eingeräumt. Derzeit liegen allerdings keine Finanzierungszusagen durch die Gemeinden vor.
Herr Sass-Olker stellt die Frage in den Raum, ob es ein Fehler sei, den Radstreifen nicht mitzufinanzieren. Die Kosten würden sich auf drei Haushaltsjahre verteilen. Herr Schefe berichtet über eine vorgenommene Ortsbesichtigung.
Herr Hansen weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung auf Grund eines
standardisierten Verfahrens getroffen wurde. Er verweist auf Beispiele, in denen Gemeinden Radwege, die nicht im Radwegekonzept des Kreises enthalten waren, unter 1/3 Kosten-Beteiligung des Kreises zur 2/3 selbst finanziert. Frau Loedige verweist darauf, dass die hier betroffenen Gemeinden nicht arm seien.
Herr Nawratil äußert sein Unverständnis darüber, dass der Bund nur die Kosten für den Ersatz der alten Brücke trage, die aber heutigen Anforderungen nicht mehr genüge. Herr Hansen ergänzt, dass darin ein Argument dafür liege, sich um eine weitergehende Bundesfinanzierung zu bemühen.
Herr Dieck verweist auf die geltende Beschlusslage des Kreistages. Er stellt fest, dass kein Vertreter der Gemeinden Ellerau, Henstedt-Ulzburg und Alveslohe hier anwesend ist, um das gemeindliche Anliegen zu vertreten. Das Thema sei ausdiskutiert. Herr v. Essen teilt dazu mit, dass in Ellerau heute der Nachbarschaftsausschuss tage und daher kein Vertreter hier im Ausschuss anwesend sei. Man könne noch nachfragen, ob sich nach der Sitzung neue Erkenntnisse ergeben.
Herr Sass-Olker fragt Herrn Wolf, wie lange es dauern würde, weitere Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären. Herr Wolf stellt dazu klar, dass es keine weitere Finanzierung aus Drittmitteln geben werde. Dies sei geklärt.
Frau Glage fragt, ob es überhaupt möglich sei, jetzt einen Beschluss zu treffen, welcher der geltenden Beschlusslage widerspricht, worauf Herr Wolf klarstellt, dass der Ausschuss keine Beschlüsse treffen darf, die geltenden KT-Beschlüssen widersprechen. Er gibt nochmals an, dass der Bund nur eine 1:1-Finanzierung für den Ersatz der Autobahnbrücke leiste. Eine Bundesfinanzierung des Radstreifens gib es nicht. Das wurde geprüft. Herr Nawratil bekräftigt sein Unverständnis über die Finanzierung des Bundes.
Herr Hansen fasst die Diskussion zusammen. Danach gibt es eine geltende Beschlusslage und darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse. Der Ausschuss nimmt das Schreiben der Gemeinde Ellerau vom 30.07.2013 zur Kenntnis. Es bleibt bei den geltenden Beschlüssen.