07.08.2013 - 4.2 Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Heinze berichtet über das Beratungsstellenwesen. Die Verträge laufen zum 31.12.2014 aus; der Kreis ist jedoch vertraglich verpflichtet eine Entscheidung über die Fortschreibung der Verträge bereits bis zum 31.12.2013 zu treffen. Herr Dr. Hoffmann erläutert, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung des Kreises perspektivisch notwendig wird, die Koordination der Träger vor Ort und mit anderen Trägern neu zu organisieren und die Organisation zu straffen. Hier werden die Erwartungen der Jugendhilfe an die Träger zu formulieren sein.
Herr Neuhaus erkundigt sich nach dem zeitlichen Rahmen für die anstehende Aufgabe.
Frau Saggau wünscht sich im Vorwege eine Aufbereitung aller Konzepte durch die Verwaltung um sich angemessen vorbereiten zu können.
Frau Schultz meldet kleinere Veränderungswünsche bei den bestehenden Verträgen an und hält das Werben neuer/ weiterer Vertragspartner für notwendig.
Herr Lauff fordert, dass in den Berichten der Träger nach Maßkriterien Aufzeichnungen über die Erfolge der Arbeit aufgeführt werden.
Frau Hunger gibt zu bedenken, dass der menschliche Faktor dieser Arbeit schwer in Zahlen auszudrücken ist.
Herr Wittek legt Wert auf Berichte über die sachgerechte Verwendung der Mittel.
Herr Schroeder wünscht sich die Versendung eines Mustervertrags, um eine einheitliche Prüfung durchführen zu können.
Es wird außerdem erörtert, ob evtl. außerplanmäßige und zusätzliche Sitzungen erforderlich werden, damit die Träger sich vorstellen und angemessen bewertet werden können.
Herr Dr. Hoffmann erläutert noch einmal den Verfahrensablauf. Es soll für Träger, die Interesse an einem Vertrag als Beratungsstelle haben, mindestens eine formale Interessenbekundung möglich sein. Es wird noch einmal geprüft, ob die Rechtslage eine Ausschreibung notwendig macht. In einer gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss am 26.09.2013 sollen die Träger Gelegenheit bekommen sich mit ihrem Leistungsangebot zu präsentieren. Dort soll auch die Möglichkeit bestehen Veränderungsbedarfe darzustellen. Zur Vorbereitung dieser Sitzung sollen die Beratungsträger schriftliche Profile einreichen, welche den Ausschüssen zur Sitzungsvorbereitung übersendet werden sollen. Dies soll die Übersendung von Tätigkeitsberichten oder Konzepten ersetzen. Die Präsentation soll pro Beratungsträger nicht länger als zehn Minuten dauern. Es soll möglichst ein weiterer Sitzungstermin vereinbart werden, in welchem der Ausschuss über die Ergebnisse der Trägerpräsentation berät.
Der Ausschuss verständigt sich sodann auf folgende Vorgehensweise:
- Die Verwaltung fordert zunächst „Trägertelegramme“ an, die zur nächsten Sitzung am 26.09. verschickt werden. Gemeint sind damit Kurzdarstellungen der bisherigen Leistungen und der Vorstellungen für eine Fortsetzung, dabei sollen das Sich-Einstellen auf die Sozialraumorientierung sowie die Vernetzung mit den anderen Trägern und mit den zuständigen Fachdiensten der Kreisverwaltung wesentliche Punkte sein.
- Die Träger erhalten Gelegenheit zur Anhörung/Präsentation am 26.09.; ca.10 Min. pro Träger.
- Anschließend findet eine noch zu terminierende weitere Sitzung statt mit ausreichender Zwischenzeit für die Beratung in den Fraktionen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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