14.05.2013 - 11 Zukunft der SVG Verkehrsservicegesellschaft mbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Dieck führt die Landrätin aus, dass es teurer sei, wenn die SVG im Vorwege aus der KSB herausgelöst werde. Sie erläutert aber auch, dass die Frage, ob eine AöR steuerbefreit sei, noch nicht verbindlich geklärt sei. Die bisher recherchierte Tendenz zeige, dass eine permanente Steuerbefreiung eher unwahrscheinlich sei.
In der anschließenden Diskussion wird darauf verweisen, dass neben einer AöR auch die Rechtsform eines Zweckverbandes geprüft werden sollte. Der Ausschuss spricht sich daher dafür aus, den zweiten Absatz des Beschlussvorschlags zu streichen und durch folgende Formulierung zu ersetzen: „Der Kreis Segeberg wird sich in einen möglichen Umwandlungsprozess aktiv einbringen. Über die zukünftige Form der SVG ist ein gemeinsamer Beschluss herbeizuführen.“ Daneben herrscht Einigkeit im Ausschuss, dass ein Beschluss des Hauptausschuss dazu ausreiche und das Thema in der Kreistagssitzung am Donnerstag abgesetzt werden könne.
Danach stellt der Vorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Kreises Segeberg empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt:
Der Kreis Segeberg bekundet – unabhängig von der gegenwärtigen Beschlusslage des Kreises Pinneberg -, dass er auch weiterhin ein sehr großes Interesse daran hat, die gute Zusammenarbeit mit dem Kreis Pinneberg als Gesellschafter der SVG mbH fortzuführen. Der Kreis Segeberg hält die bewährte und hervorragende Arbeit der SVG als Regie- und Managementorganisation zur Planung, Organisation und Optimierung des ÖPNV im Kreis für unverzichtbar.
Der Kreis Segeberg wird sich in einen möglichen Umwandlungsprozess aktiv einbringen. Über die zukünftige Form der SVG ist ein gemeinsamer Beschluss herbeizuführen.