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ALLRIS - Auszug

14.05.2013 - 10 Verkauf Grundstück Waldorfschule Kaltenkirchen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage zu diesem Punkt. Diese würde dem Kreistagsbeschluss vom 07.03.2013 entsprechen. Herr Schnabel wirft die Frage auf, ob für den Fall, dass der Verein sich überschulden sollte, eine Sicherungsklausel aufgenommen werden sollte. Herr Mühlenbeck erklärt dazu, dass es Grundsätzlich möglich sei ein Vorkaufsrecht einzutragen, dies sei jedoch bisher nicht mit dem Verein abgestimmt. Herr Ehlers ergänzt, dass so etwas auch die Situation des Vereins auf dem Kapitalmarkt verschlechtern würde.

Der Ausschuss verständigt sich anschließend darauf, keine Änderungen am Beschluss vorzunehmen. Der Vorsitzende stellt diesen wie von der Verwaltung vorgelegt zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Der Kreis Segeberg veräußert das Grundstück Oersdorfer Weg 2 in Kaltenkirchen (Flurstück Gemarkung Kaltenkirchen Flur 13, Flurstück 22/50) an den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V.. Der Kaufpreis beträgt 465.000 EUR. Darüber hinaus gelten für die Veräußerung die in dem Schreiben des Kreises Segeberg vom 23.04.2013 (Anlage 1) näher beschriebenen Konditionen.

 

Der Verkaufserlös ist zur Schuldentilgung bzw. Finanzierung zusätzlicher Investitionen zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -