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ALLRIS - Auszug

06.05.2013 - 4.1 Fortnahme von Tieren – rechtliche Grundlagen

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Wortprotokoll

Herr Dr. Warlies erläutert mittels einer PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt grundlegend. Es handelt sich um eine Darstellung allgemeiner Natur zur Tierhaltungssituation im Kreis Segeberg. Insbesondere ist hier die Trennung zwischen den einzelnen Rechtsgebieten,mlich dem Verwaltungsrecht und dem Strafrecht, zu beachten. Diese beiden Rechtsgebiete sind strikt zu trennen. Hierzu werden die maßgeblichen Rechtsnormen (z. B. Tierschutzgesetz, Landesverwaltungsgesetz etc.) benannt. Ferner wird der Vortrag mit statistischen Zahlen (z. B. Anzahl der Halter, Anzahl der Tiere etc.) unterlegt. Ebenso werden beispielhaft Bilddokumentationen über eine nicht ordnungsgemäße Tierhaltung gezeigt. Die PowerPoint-Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Anschließend ergänzen die VertreterInnen der Staatsanwaltschaft Kiel den Vortrag um die entsprechenden strafrechtlichen Belange. Aufgrund der Veröffentlichungen in den Medien in den letzten Wochen wird nochmals ausdrücklich klargestellt, dass einer Beschlagnahmeaktion von Tieren, auch immer ein entsprechender richterlicher Beschluss zu Grunde liegt.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden stellt die Staatsanwaltschaft Kiel klar, dass der Kreis Segeberg keine außergewöhnlich hohe Fallzahl von tierschutzrechtlichen Verstößen aufweist, sondern sich im Landesdurchschnitt bewegt. Weitere Fragen seitens des Ausschusses zu den umfangreichen Vorträgen bestehen nicht.

 

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Anlagen