07.03.2013 - 8 Landesplanungsänderungsgesetz, hier: Neuzuschni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 07.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Landrätin führt aus, dass die Regionalplanung die fachliche und rechtliche Basis für die räumliche Entwicklung des Landes sei. Sie binde die Kreise, Gemeinden und Investoren und solle weiterhin zentral gesteuert werden. Sie erfolge aktuell in kreisübergreifenden Planungsräumen, deren Zuschnitt sich vorrangig an den Verflechtungsbereichen der Oberzentren orientiere. Der bisherige Planungsraum I bilde den tatsächlichen Verflechtungsbereich des Hamburger Umlandes ab. Die intensiven Beziehungen zwischen Hamburg und den vier Umlandkreise seien seit Jahrzehnten gewachsen und von Beginn an in einem gemeinsamen Planungsraum von der ARGE Hamburg-Rand koordiniert worden.
Jetzt plane das Land einen Neuzuschnitt der Planungsräume. Die vom Land angeführten Gründe dafür seien wenig überzeugend. Sie spreche sich daher dafür aus, den bisherigen Planungsraum I nicht zu zerteilen, denn die ARGE Hamburg-Rand erfülle diese Aufgabe zuverlässig und habe sich bereits für die anstehende Gesamtfortschreibung personell verstärkt. Eine Teilung würde der langjährigen Kooperation ihre ideelle und materielle Grundlage entziehen.
Herr Eberhard (FDP) stimmt der Landrätin zu und verweist darauf, dass sich bereits im WRI-Ausschuss abgezeichnet habe, dass hier alle Fraktionen die gleiche Meinung vertreten würden. Daneben verweist er darauf, dass das Land bei den bisherigen Plänen stets darauf verwiesen habe, dass diese in sehr enger Abstimmung mit den Kreisen entstanden seien. Jetzt plane das Land eine neue Einteilung der Planungsräume, ohne dass jemand die Gründe dafür kenne. Denn in den bisherigen Planungsräumen würde es sehr ähnliche Planungsgrundlagen geben, wie beispielsweise den Demografischen Wandel.
Abschließend weist er daraufhin, dass die Landesregierung aus SPD und B90/Die Grünen diese Änderung der Planungsräume anstrebe und er daher diese beiden Fraktionen bitte, sich auf Landesebene für einen Erhalt der bisherigen Planungsräume einzusetzen.
Herr Ehlers (SPD) betont, dass es wichtig sei, dass alle vier Kreises des Planungsraumes I mit einer Stimme sprechen würden. Daneben habe er im WRI-Ausschuss angeregt, sich spätestens am 15.04. einmal mit der Landesregierung zusammenzusetzen, um sich vom Land die Gründe für den Neuzuschnitt der Planungsräume aufzeigen zu lassen, eventuell auch gemeinsam mit den anderen Kreises des Planungsraumes I.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung des WRI-Ausschusses sei die richtige Lösung und ein deutliches Zeichen für die Einigkeit der Hamburger Randkreise.
Abschließend wirft er die Frage auf, warum die Sitzung des WRI-Ausschusses vom 04.02. ausgefallen sei, wenn das Thema so wichtig gewesen sei. Daher solle jetzt nicht auf die Landesregierung geschimpft werden. Vielmehr solle man miteinander statt übereinander sprechen.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) führt aus, dass es sich hierbei um ein Beispiel für Fremdbestimmung handle. Kommunizierende Planung sehe anders aus. Wenn bestehende Strukturen geändert werden solle, müsse es dafür Gründe geben. Aus der Verwaltungsvorlage und den Unterlagen des Landtages seien diese jedoch nicht ersichtlich. Eventuell wolle das Land auf diesem Wege einen Vorstoß zu einer Gebietsreform machen. Wenn dies so sei, sollte dieses jedoch offen kommuniziert werden.
Die geplante Fremdbestimmung brauche man im Planungsraum I nicht und dies müsse auch so in Kiel ankommen.
Anschließend stellt der Kreispräsident die vorliegende Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg spricht sich dafür aus, den Planungsraum I mit den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Hzgt. Lauenburg unverändert beizubehalten.
Eine wie auch immer geartete raumplanerische Aufteilung dieses einheitlichen Verflechtungsraumes um die Metropole Hamburg wird abgelehnt.
Eine Änderung oder Reduzierung der Planungsräume wird nicht für erforderlich gehalten. Im Hinblick auf den anstehenden Fortschreibungsaufwand für die Regionalpläne wird auf die Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise verwiesen.
Sollte eine Änderung der Planungsräume unumgänglich sein, ist dabei ein einheitlicher Planungsraum für die Hamburg-Randkreise (PI, SE, OD, RZ) beizubehalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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1,4 MB
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