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ALLRIS - Auszug

28.02.2013 - 3.5 Beratung über die Förderung von Sofortmaßnahmen...

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Wortprotokoll

Der Kreistag hat auf Antrag der CDU-Fraktion im Haushalt 2013 eine Verpflichtungsermächtigung über zwei Millionen Euro zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter bis zu drei Jahren als Investitionshilfe für den weiteren Krippenausbau eingestellt. Damit sollte einem eventuellen Abriss der Förderungsmittel von Land und Bund für die U 3-Ausbaumaßnahmen vorgebeugt werden. Sollte es in der Zukunft keine Drittmittel mehr für den U 3-Ausbau geben, so hätte der Kreis Segeberg noch ein Polster um weitere Anträge für den U 3-Ausbau zu bewilligen. Herr Stankat informiert, dass es nach aktueller Lage voraussichtlich weitere Bundesmittel in Höhe von rund 1,8 Mio. EUR für den Kreis Segeberg geben wird. Diese Mittel würden jedoch nicht ausreichen, um alle noch zu bearbeitenden Anträge zu bedienen. Er spricht sich dafür aus, die Bundesmittel vorranging in Anspruch zu nehmen. Erst wenn diese ausgeschöpft sein sollten, könne der Kreis mit seinen Mitteln den weiteren U 3-Ausbau fördern.

 

In der Bürgermeisterrunde hatte Herr Stankat dieses Thema angesprochen und die Bürgermeister darüber in Kenntnis gesetzt, dass auch die Kreismittel mit Sicherheit eingesetzt werden müssen.

Vorschlag der Bürgermeister sei gewesen, die Kreismittel nicht für investive Maßnahmen zu nutzen, sondern auch für kreative und sofort wirkende Maßnahmen.

 

Herr Stankat führte eine Reihe von Ideen auf, die er zusammen mit seinem KiTa-Team entwickelt hat, wie man Kreismittel kreative Sofortmaßnahmen einsetzen könne. Es gebe z.B. die Möglichkeit, die Tagespflegepersonen zu fördern, indem man Ihnen den Grundqualifikationskurs in vollem Umfang fördert und diesen Kurs, der zurzeit 160 Stunden umfasst, komprimiert und somit die Kapazität erhöht. Darüber hinaus könnte man mit den Trägern der Tagespflege eine Festanstellung von Tagesmüttern bei einem freien Träger der Jugendhilfe aushandeln, damit sich die Einkommenssicherheit der Tagesmütter verbessere. Des Weiteren könne man Kinder auch verstärkt in Haushalten von Eltern betreuen, sofern die Eltern sich damit einverstanden erklären, auch fremde Kinder in ihrem Haushalt von einer Tagespflegeperson betreuen zu lassen.  Alles Angebote, die sich im Interesse einer Anreizfinanzierung lohnen würden zu fördern.

 

In Kindergärten, die ausschließlich eine Vormittagsbetreuung anbieten, könnte man Tagespflege-personen ermöglichen, zumindest nachmittags, in den Räumlichkeiten des Kindergartens zu betreuen.  Auch eine Umwandlung oder Binnen-Differenzierung in den Kindergärten wäre eine Möglichkeit für kreative Sofortmaßnahmen. So könnte man einzelne Regelgruppen zu Waldgruppen oder „Bauernhofgruppen“ umfunktionieren, um dadurch Räumlichkeiten in der Einrichtung für U3-Betreuung freizusetzen. Auch wäre es überlegenswert, Kreismittel für Übergangslösungen wie zum Beispiel Mieten für Container oder anderer Räumlichkeiten zu verwenden. All diese Ideen lösen sich allerdings von der reinen Investitionshilfe für An-, Um- und Neubauten und gehen ganz oder teilweise über in eine konsumtive Förderung von Betriebskosten. Da dies nicht nur praktisch, sondern auch haushaltsrechtlich eine große Herausforderung darstellen würde, bittet Herr Stankat

um ein Signal der Politik, wie und wofür die für die Sicherstellung des Rechtsanspruches bereitgestellten 2 Mio. EUR an Kreismitteln von der Verwaltung eingesetzt werden sollen.

 

Die Diskussion und Entscheidung darüber wird auf den nächsten Sitzungstermin am 21.03.2013 verlegt. Die Verwaltung wird gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Die Abgeordneten stimmen diesem Vorschlag zu.

 

Die Landrätin verließ die Sitzung um 18.30 Uhr.

 

Pause 18.30 – 18.45 Uhr.

 

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