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ALLRIS - Auszug

28.02.2013 - 3.4 Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Grund aktueller Entwicklungen wird zur Vorlage DrS/2013/032 eine Ergänzung als Tischvorlage verteilt. Diese ist ebenfalls dem Protokoll beigefügt.

Frau Danger erläutert die Gründe, warum die Förderrichtlinie für das Jahr 2013 geändert werden muss und stellt die einzelnen Punkte der Ergänzungsvorlage dar.

Nach dem Unterpunkt a) wird es für die U3 Betriebskosten mehr Bundesmittel geben durch zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen. Somit erhöht sich auch unter Punkt b) die Kreisförderung. Nach dem Unterpunkt c) sollen -entgegen dem versandten Entwurf der Richtlinie- die Kinderzahlen von drei bis acht pro Sprachfördergruppe beibehalten werden. Zum Entwurf der Richtlinie war dagegen vorgesehen, die Gruppengröße auf drei bis sechs Kinder zu senken.  Nach Unterpunkt d) wird bei nachträglicher Berücksichtigung von Änderungen der Betreuungsstunden das Wort „wöchentlich“ durch die Worte „pro Gruppe täglich“ ersetzt. Der genaue Wortlaut des Satzes ist der anliegenden Ergänzung zur o. g. Drucksache zu entnehmen.

 

Herr Busch stellt klar, dass er keine Ergänzungen zu den Beschlussvorlagen wünsche. Er fragt nach, was geschehen würde, wenn die Richtlinie erst in der nächsten Sitzung am 21.03.2013 beschlossen wird. Laut Herrn Stankat könne die Verwaltung nicht ausschließen, dass sich zwischen dem Versand einer Vorlage und deren Beratung im Ausschuss neue Informationen oder neue Zahlen ergeben. In diesem Fall habe die Verwaltung den entsprechenden Erlass des Landes mit gegenüber dem Erlass-Entwurf geänderten Zahlen erst nach der Einladung des Ausschusses erhalten. Die Aktualisierung der Zahlen ändere aber nichts an der Architektur der Richtlinie. Es wäre nicht hilfreich, wenn die Beschlussfassung auf den nächsten Sitzungstermin verschoben würde, denn ohne eine gültige Förderrichtlinie wäre es nicht möglich, die erste Rate der Landes- und Kreismittel an die Kitas  auszuzahlen. Man befinde sich aktuell bereits mitten in der Abfrage zur Förderung 2013.

 

Darüber hinaus rät Herr Stankat an, den Kreisanteil für die Kita-Förderung nicht bei 13 % der Landeszuweisungen zu belassen, da das im Haushaltsplan vorgesehene Budget dafür nicht ausreiche und somit eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2013 entstehen würde. Ein Kreisanteil von 12 %, wie im Entwurf der Richtlinie vorgesehen, könnte aus dem Budget der Jugendhilfe gedeckt werden. Bei einem Kreisanteil von 11 % läge man deutlich unter dem für die Kita-Förderung vorgesehenen Haushaltsansatz 2013.

Frau Schultz merkt an, dass diese Ergänzung positiv für den Kreis zu werten sei, da es mehr Geld vom Land gebe und dadurch die Eltern und Träger stärker unterstützt würden.

 

Frau Hahn-Fricke spricht sich gegen eine Zuschusskürzung auf 12 % aus und rät, den Kreisanteil von 13 % beizubehalten. Herr Stankat betont, dass in diesem Fall auch der Kreistag mit der Richtlinie und ggf. einem Deckungsvorschlag zu befassen sei, da der Jugendhilfeausschuss Beschlussrechte nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets habe. Er spricht die Empfehlung aus, über die ursprüngliche Vorlage mit 12 % zu beschließen. KT-Abgeordneter Herr Dieck, der bei der Sitzung anwesend ist, bringt den Vorschlag ein, ob es nicht Sinn mache, wenn man anstelle eines Prozentwertes einen Festbetrag mit in die Richtlinie aufnehme. Herr Busch schlägt daraufhin dem Ausschuss vor, einen solchen Festbetrag mit in die Richtlinie aufzunehmen und dafür den prozentualen Anteil heraus zu nehmen. Sein Vorschlag lautet, den Festbetrag auf 1,7 Mio. EUR festzulegen. Jedoch seien die 1,7 Mio. EUR weniger als die ursprünglich angedachten 12 %.  Frau Hahn-Fricke bringt den Vorschlag ein, den Festbetrag auf 1,75 Mio. EUR festzusetzen.

Bei 13 % Kreismittel von der Landeszuweisung würde sich der Betrag um ca. 1,86 Mio. EUR bewegen, 164 TEUR mehr als im Haushaltsansatz vorgesehen. Somit würde eine überplanmäßige Ausgabe entstehen, da die Mehrkosten nicht aufgefangen werden können. Bei 12 % läge man bei 1,716 Mio. EUR. Dieser Betrag überschreite den Haushaltsansatz um 21 TEUR, jedoch sicherte Herr Stankat zu, diese Mehrkosten decken zu können. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass diese 21 TEUR an andere Stelle dann jedoch fehlen würden. Herr Dieck schlägt vor, den Festbetrag auf 1,716 Mio. EUR festzusetzen. Dieser Betrag entspricht in etwa 12 % Anteil. Die Beschlussvorlage wird dahingehend geändert, dass als Kreisbeteiligung ein Festbetrag in Höhe von 1,716 Mio. EUR anstelle des Prozentwertes in die Richtlinie aufgenommen wird.

 

Herr Schnabel fragt nach, wieso in der Vorlage nur ein flexibles Qualitätsmerkmal auftauche und nicht wie ursprünglich angedacht auch ein weiteres objektives Merkmal. Der Ausschuss habe in einer vergangenen Sitzung am 22.11.2012 darüber beraten, ob neben dem flexiblen ein weiteres Qualitätsmerkmal aufgenommen werden solle. Aus dem Ausschuss wird erläutert, man habe sich damals für die Förderung von Qualität lediglich für das flexible Merkmal und gegen eine Zertifizierung ausgesprochen, da sich einige Einrichtungen solche eine Zertifizierung nicht leisten könnten. 

Frau Saggau kommt auf die Sprachförderung und deren Änderungen zu sprechen. Sie halte es für sinnvoll, die Kinderzahl pro Sprachförderungsgruppe auf drei bis sechs Kinder zu senken, so wie es auch in dem Entwurf der Richtlinie vorgesehen war. Des Weiteren spreche sie sich auch für eine Zertifizierung aus, da diese in der Sitzung vom 22.11.2012 nicht einheitlich diskutiert worden sei und sie nach eigenen Angaben auch nicht mehr ganz bei der Sache gewesen wäre, da die Diskussion des Segeberger Kinderschutzfalles voran gegangen war. Jedoch wünsche sie sich, die Zertifizierung mit in die Richtlinie aufzunehmen.

 

Um den Beschluss vom 22.11.2012 zu dieser Sache aufzuheben, müsse dieser laut Herrn Busch erst auf die Tagesordnung gebracht werden. Die Richtlinie könne nicht spontan in dieser Sitzung dahin gehend geändert werden, dass zu dem flexiblen Qualitätsmerkmal noch die Zertifizierung hinzukomme.

 

In den Augen von Frau Schultz sei die Zertifizierung eine Möglichkeit, die Qualität der Einrichtungen messbar zu machen. Sie sehe allerdings noch Verbesserungsbedarf im Bereich der Strukturqualität wie z. B. Öffnungs- und Schließzeiten und im Bereich der Prozessqualität wie z.B. Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen. Diese Qualitätspunkte sollten auch berücksichtigt werden. Frau Schultz bitte die Verwaltung und die Politik, nochmal über diese Punkte nachzudenken und eventuell Verbesserungsvorschläge mit einzubringen. Jedoch halte Sie die Zeit für eine Förderung der Zertifizierung für noch nicht gekommen. 

 

Frau Helmrich schlägt vor, die Sprachfördergruppen auf maximal sechs Kinder pro Gruppe zu beschränken, wie in dem Entwurf der Richtlinie angedacht. So ergebe sich auch ein pädagogischer Vorteil, denn dadurch könne man auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder genauer eingehen. Laut Frau Danger wären bei drei bis sechs Kindern mehr Sprachfördergruppen von den Einrichtungen zum Teil personell und räumlich nicht umsetzbar. Laut Herrn Siebke müssten bei drei bis acht Kindern die Gruppengrößen ja nicht zwangsläufig immer acht Kinder betragen. Die Einrichtungen wären frei in ihrer Entscheidung, wie viele Kinder pro Gruppe betreut werden können, jedoch mindestens drei und maximal acht Kinder.

Es sei besser, wenn die Einrichtungen selber bestimmen könnten wie viele Kinder in einer Sprachfördergruppe betreut würden.

Herr Stankat gibt an, dass es förderungstechnisch unerheblich sei, wie hoch die Kinderzahl pro Gruppe sei, da alle Gruppen gleich gefördert würden. Er rät an, dass man im Bereich der Sprachförderung über den Entwurf der Richtlinie mit der Ergänzung beschließen soll, da dies den unterschiedlichen Möglichkeiten zur Gruppenbildung den größten Spielraum lasse. Herr Busch spricht sich ebenfalls dafür aus.

 

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Beschlussvorschlag:

a)   Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Betriebskostenförderung einschließlich der U 3-Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2013 gemäß anliegend neugefasster Richtlinie, ergänzt durch die Unterpunkte  c) und d) der beigefügten Ergänzungsvorlage, erfolgt.

b)   r die Betriebskostenförderung wird ab 2013 eine Kreisbeteiligung mit einem Festbetrag in Höhe von 1,716 Mio. EUR festgelegt.

c)   Als flexibles Qualitätskriterium beschließt der Jugendhilfeausschuss für 2013 das Thema „Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaften mit Eltern“. Für das Auswahlgremium benennen die Kreistagsfraktionen jeweils ein Mitglied bis zum 20.06.2013.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 6Ablehnung: 2Enthaltung: 3

 

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Anlagen zur Vorlage

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