19.02.2013 - 3 Möglichkeiten und Grenzen der Integration / Ink...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 19.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begrüßt Frau Böttcher, Schulrätin im Kreis Segeberg, und bittet sie, ihren Bericht zu diesem Thema abzugeben.
Frau Böttcher berichtet, dass in den Förderzentren die Hälfte bis 2/3 der Schülerschaft inzwischen integrativ beschult werden. Sie wirft ein, den Begriff Inklusion selber für die Beschulung nicht zu nutzen, da diesen Kindern immer noch ein "Stempel" gegeben werde, damit sie überhaupt zusätzliche Förderung bekommen.
In den Regelschulen belaufe sich die Anzahl der Förderschüler L auf ca. 1/2 bis 2/3 und von den Schülern mit geistiger Behinderung sind es in etwa 1/3. Derzeit bringe ein Förderkind L etwa 1,5 bis 2 Stunden und ein Förderkind G 3,5 bis 4 Stunden in die Regelschule ein. Diese Schüler brauchen eine entsprechende Anzahl von Sonderschullehrerstunden. Um dieses zu gewährleisten, werden die Kinder in der Anzahl gebündelt in 4 bis 5 Integrationsmaßnahmen, damit die Kinder dann entsprechend gefördert werden können.
Damit könne dem Grundsatz einer wohnortnahen Inklusion/Integrations-Beschulung nicht immer Rechnung getragen werden. Hier ein Optimum zu erreichen sei so gut wie nicht möglich. Optimum wäre es, wenn jedes Kind dort beschult werden könnte wo es sein soziales Umfeld habe. Doch dazu wären noch mehr Sonderschullehrer nötig. Die Trave-Schule zum Beispiel kann kaum noch Integrations-Maßnahmen versorgen. Aber bei der Verwendung der öffentlichen Mittel werde versucht, alle einigermaßen zufrieden zu stellen.
Entsprechend der Bevölkerungszahlen gäbe es in den Segeberger Schulen immer mehr Kinder mit geistiger Behinderung. Das bringe zusätzlich noch das Problem mit sich, dass für die Integrationsmaßnahmen nicht genügend Räume zur Verfügung stehen. Kinder mit geistiger Behinderung brauchen zusätzlich zu den Klassenräumen noch einen Raum, in den sie sich zurückziehen können, um sich zu entspannen, sich hinzulegen.
Herr Wengler stellt die Frage, wie im Kreis Segeberg die EU-Normen von 80% Schülerintegration erreicht werden können.
Frau Böttcher erklärt, dass im Förderzentrum Lernen, um präventiv arbeiten zu können, ohne dass es zu einer „Abstempelung“ der Schüler kommt, 10% bis 15% mehr Lehrkräfte benötigt werden.
Bei den G-Schülern ist es etwas anders. Die Schulen für geistige Entwicklung erhalten vom Land nicht nur Lehrkräfte, die als Sonderpädagogen ausgebildet sind, sondern zusätzlich etwa die gleiche Anzahl an Fachlehrern, Erziehern. Möglichst Heilerzieher, die im Team mit einer Sonderschullehrkraft eine Klasse leiten. Die Heilerzieher kämen aber nur bedingt für Integrationsmaßnahmen in Betracht. Hin und wieder werde dabei eine Heilerzieherstelle in eine Sonderschullehrerstelle umgewandelt. Dafür bekomme man aber nur eine 3/4 Sonderschulpädagogenstelle.
Im Kreis Segeberg werde in etwa die doppelte Anzahl an Sonderschullehrer für die G-Schulen benötigt.
Auf Nachfrage von Herrn Wengler beziffert Frau Böttcher die erforderlichen Erzieherstellen mit 22 bei den G-Schulen und die Summe der Sonderschullehrer-stellen ca. 100. D.h. es würden noch zusätzlich10 Stellen benötigt.
Frau Hauschildt spricht ihre Sorge hinsichtlich der Kosten bei der Zuweisung von G- bzw. L-Schülern an, insbesondere die hohen Fahrkostenbeiträge. Vor allem, wenn die Schüler ihre gesamte Schulzeit und nicht nur die Grundschulzeit auf einer Schule verbringen.
Frau Böttcher teilt mit, dass die Integration vorrangig sei. Zunächst sollten die Schüler bis zum Ende der Grundschulzeit in den von den Eltern gewählten Integrationsklassen verbleiben .Danach werde man sich bezüglich des Übergangs in weiterführende Schulen wieder mit den Lehrkräften und Eltern zusammensetzen, um über die Weiterführung der Integrationsmaßnahme an einer weiterführenden Schule zu beraten.
Herr Dieck stellt eine Nachfrage nach den Förderzentren, die keine Schüler mehr haben. Er habe die Wahrnehmung, dass die Schulen, die Kinder aufgenommen haben, keine zusätzlichen Lehrerstunden bekämen.
Frau Böttcher teilt hierzu mit, dass in dem Moment, wo ein Kind den Förderbedarf Lernen habe, es auch extra Lehrerstunden aus dem Förderzentrum gäbe.
Herr Stankat fügt zu diesem Thema hinzu, dass das Problem "erst abstempeln sonst fließt das Geld nicht", ein herausragendes Problem von vielen sozialen Leistungen ist. Die Ressourcenströme sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Sozialhilfe/ Behindertenhilfe werden in der Regel ausgelöst von Einzelfallansprüchen, so auch in der Frage der Lehrerzuweisungen von Behinderung bedrohter Kinder. Im Sinne der Umsteuerung werde versucht, dieses mit der Sozialraumorientierung, der Inklusion und der Ausstattung von Regeleinrichtungen zu ändern.
Frau Brocks regt hinsichtlich der Frühförderung von Kindern an, schon vor der Schule mit unterstützenden Maßnahmen einzusetzen, was sicherlich gesetzlich umgesetzt werden müsste.
Frau Böttcher berichtet von Absprachen mit dem Jugendamt, dass Kinder, die schon vor Schuleintritt problematisch und auffällig sind, durch zusätzliche Sozialpädagogen in der Schule gefördert werden können. Sie führt ergänzend aus, in diesem Jahr erhebliche Mittel für Sozialarbeit vom Land bekommen zu haben, die genutzt werden sollen, um den Zeitpunkt des Überganges Kindergarten/Schule zu fördern.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Böttcher für den Bericht.