19.02.2013 - 4.3 Künftige Kreisförderung der Musikschule Norders...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Di., 19.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist auf das der Vorlage beigefügte Schreiben der Stadt Norderstedt hin, in dem auf einen erhöhten Förderungsbedarf für die Musikschule Norderstedt hingewiesen wird und führt aus, dass die Verwaltung die Anregungen für die künftige Förderung aus den Diskussionen des Arbeitskreises über den Vertrag des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. in die Beschlussvorlage aufgenommen habe.
Herr Stankat erklärt, dass die Stadt Norderstedt eine städtische Musikschule betreibe und bezogen auf ihr Gebiet analog der Förderung für die Kreismusikschule einen Zuschuss für die Stadt Norderstedt errechnen könne. Maßstab für diesen Zuschuss sind die Jugendeinwohner bis zu 18 Jahren.
Die Stadt Norderstedt erhalte bisher einen Zuschuss von ca. 153.000,-- Euro und würde auf Basis desselben Förderungsmaßstabes wie die Kreismusikschule mit dem neuen Vertrag 135.000,-- Euro bekommen, wobei hier der Sozialtransfer noch nicht enthalten ist. Dessen Höhe müsse noch mit der Stadt Norderstedt ermittelt und festgelegt werden. Herr Stankat empfiehlt die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Der Vorsitzende erklärt, dass man zu einer der Kreismusikschule vergleichbaren Förderung der Musikschule Norderstedt kommen wolle unter Berücksichtigung der Ermäßigungstatbestände im Sinne des § 90 SGB VIII und der Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge und Gebühren für die Kindertageseinrichtungen gemäß Kreisrichtlinie.
Hierdurch würde sich für die Musikschule Norderstedt ein höherer Betrag von bis zu 40.000 Euro p.a., mithin eine jährliche Erhöhung des jetzigen Zuschusses um rd. 20.000 Euro ergeben.
Er unterbreitet den Vorschlag, der Musikschule Norderstedt ab dem 01.01.2013 einen jährlichen Zuschuss je Jugendeinwohner bis zu18 Jahren analog der Förderung der Kreismusikschule zu bewilligen, wobei gewährte Beitrags-
Ermäßigungen dem Zuschuss hinzuzurechnen sind. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, der Stadt Norderstedt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.
Frau Würfel weist auf die Meinung der SPD-Fraktion hin, dass die Kreismusikschule ein wesentlich größeres Einzugsgebiet habe und aufgrund dessen mehr Zeitaufwand in der Aufstellung und höhere Verwaltungskosten habe. Positiv bei der Musikschule Norderstedt sei die teilweise Einstellung der Musiklehrer nach TVöD. Sie hoffe, dass die anderen politischen Parteien wegen der geforderten Gleichstellung auch bei der Kreismusikschule nicht nur Honorarkräfte einstellen. Da die SPD-Fraktion aber auch für die Förderung der Musikschulen sei, werde sie dem Vorschlag zustimmen.
Der Vorsitzende stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Norderstedt wird für ihre Musikschule ab dem 01.01.2013 ein jährlicher Zuschuss je Jugendeinwohner (0 – 18 Jahre) analog der Förderung der Kreismusikschule bewilligt, wobei gewährte Beitragsermäßigungen dem Zuschussbetrag entsprechend der Kreisregelung hinzu zu rechnen sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Stadt Norderstedt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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