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ALLRIS - Auszug

19.02.2013 - 4.1.2 Beschlussfassung zum Vertragsentwurf vom 06.02....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet, dass entsprechend dem Beschluss des Hauptaus-schusses, des Jugendhilfeausschusses und des BKS-Ausschusses eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, um gemeinsam mit der Verwaltung einen neuen Kooperationsvertrag zu erarbeiten. Der Vertragsentwurf hierzu liege heute mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vor.
 

Der Vorsitzende bedankt ich dabei für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und allen Beteiligten.

Herr Stankat erklärt, dass der Arbeitskreis eine grundlegende aber keine vollständige Änderung herbeiführen wollte. Der Inhaltszuschuss für die verschiedenen Einrichtungen ist nicht mehr eine Gesamtsumme. Es wurden Einzelsummen auf die Leistungsbereiche Jugend, Musik und Kultur gebildet, die sich nach dem Maßstab der Pro- Kopf-Förderung gestalten. Damit wurde der Forderung des Landesrechnungshofes weitestgehend nachgekommen. Weiterhin habe der Landesrechnungshof bezüglich der Musikschule gefordert, die Gesamtförderung zu senken und die strukturellen Fragen dieser Förderung einer Ersparnis zuzuführen. Der Arbeitskreis habe daraufhin aus dem Zuschussbedarf die entstehenden Einnahmeausfälle aus der Anwendung der Ermäßigungen für arme und einkommensschwache Eltern herausgelöst.
 

Die auf den VJKA übertragene Kulturarbeit wurde entsprechend dem vom Kreistag gefassten Grundsatzbeschluss bezüglich der bereitgestellten Mittel um die „Segeberger Kulturtage“ erweitert, die von den übrigen Zuschüssen wegen der zunächst auf 3 Jahre angelegten Projektförderung getrennt wurden.

 

Die Arbeitsgruppe habe sich auch mit den Mehreinnahmen, die aus den zusätzlichen Kapazitäten der JugendAkademie durch Übernachtungen und im Tagungsbereich entstehen, beschäftigt. Diese Mehreinnahmen werden wirtschaftlich für die erheblichen Mehraufwendungen für die Liegenschaften der JugendAkademie eingesetzt. Der bisherige Eigenanteil in Höhe von 23.000,-- Euro, den der Verein für die Liegenschaften erwirtschaftet hat, kann in der neuen Vertragslaufzeit auf jährlich 35.000,-- Euro steigen. Diese 35.000,-- Euro, die der Verein als Eigenanteil zugesichert habe, gelte unabhängig von der tatsächlichen Höhe der an die ISE zu zahlenden Miete. Wenn die tatsächliche Miethöhe dem Verein nicht zuzumuten sei, erhöhe sich der Zuschuss aus dem Kreishaushalt.

 

Wegen der notwendigen Flexibilität des Leistungsangebotes des Vereins wurde auf einen differenzierten Leistungskatalog verzichtet. Das jährliche Vereinsprogramm soll dafür zukünftig stärker mit den Wünschen der Verwaltung und den Wünschen der Fachausschüsse abgestimmt werden.

 

Die jetzige Vertragslaufzeit, die noch bis Ende 2013 laufen würde, wäre aufzulösen zu Gunsten eines Vertragsbeginns rückwirkend zum 01.01.2013 mit einer 4-jährigen Vertragslaufzeit bis Ende 2016, um dann in eine 5-jährige Vertragslaufzeit einsteigen zu können. Dann könnten der Kreistag und die Fachausschüsse sich in der Mitte einer Wahlperiode mit der Neuverhandlung eines Vertrages befassen.
 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bei dem anwesenden Herrn Fiesinger, ob der VJKA sich mit dem Vertrag einverstanden erklären könne, teilt dieser mit, dass der Vertrag, so wie er vorliege, vom VJKA unterschrieben werden könne. Frau Braun und er regen an, mit der Arbeitsgruppe zukünftig 1 bis 2x im Jahr zusammen zu kommen, um Vertrags- und Arbeitsinhalte gemeinsam zu erörtern.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. auf der Grundlage der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe am 06.02.2013 abgestimmten und von der Verwaltung am 08.02.2013 vorgelegten Entwurfsfassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage