25.09.2012 - 3.1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Abarbeitung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 25.09.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation. Auch schlägt er in der Präsentation vor, eine überparteiliche Arbeitsgruppe einzurichten, um den Fall aufzuarbeiten. Die Präsentation ist an diesem Protokoll angefügt.
Anschließend bekräftigt die Landrätin ihre Absicht mit der Politik zusammenzuarbeiten und macht deutlich, dass nie etwas vertuscht werden sollte. Sie erklärt, dass der Vorfall im Jugendamt bereits aufgearbeitet werde und die strukturellen Prozesse überdacht werden. Weiterhin verweist sie auf ihre Berichte im Jugendhilfeausschuss, im Hauptausschuss und im Kreistag sowie auf der Pressekonferenz. Sie berichtet, dass sie viele Arbeitsgespräche mit Herrn Dr. Hoffmann bezüglich des Datenschutzes geführt habe, um ausfindig zu machen, was auf den Einzelfall bezogen berichtet werden könne und was nicht. Sie erklärt, dass in nicht-öffentlicher Sitzung detailliertere Angaben gemacht werden könnten.
Sie spricht sich ganz klar dafür aus, dass ein solch schrecklicher Vorfall nicht noch einmal passieren dürfe. Die Familie sei seit dem Jahre 2006 intensiv vom Jugendamt betreut worden. Durch Beschluss des Oberlandesgerichtes Schleswig aus September 2010 sei das Jugendamt zum Pfleger der Kinder bestellt worden. Somit hatte der Amtspfleger beim Kreis Segeberg das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge sowie das Recht Jugendhilfe zu beantragen, inne. Drei Kinder aus der Familie seien bereits seit Juni 2010 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stationär untergebracht. Die Eltern und die zwei in der Familie verbliebenen Kinder wurden im Auftrag des Jugendamtes engmaschig von Familienhelfern eines freien Trägers ambulant betreut. Im Jahr vor dem 13. Juni 2012 hätten die ausgebildeten Familienhelfer mehr als 200 persönliche Kontakte mit der Familie gehabt. Deshalb hätten die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes sowie der Amtspfleger die Familie nur in größeren Abständen besucht. Zuletzt sei der Amtspfleger am 26. Januar 2012 in der Familie gewesen. Er habe sich jedoch regelmäßig und detailliert über den Alltag und den Zustand der Kinder von den betreuenden Fachkräften informieren lassen. Bei den Hausbesuchen seien alle Kinder regelmäßig von den Familienhelfern angetroffen worden, sofern sie nicht in der Schule waren. Anzeichen für eine akute Verwahrlosung oder Vernachlässigung der Kinder habe es nicht gegeben. Wurde die Familie zum verabredeten Zeitpunkt nicht angetroffen, habe es unangemeldete Hausbesuche der Familienhelfer auch am Wochenende gegeben. Die Existenz eines Kellerraumes, der nicht zu der Wohnung gehöre, sei weder den Familienhelfern noch dem Jugendamt bekannt gewesen. Der Amtspfleger habe die Entscheidung, zwei der Kinder in der Familie zu belassen, nach der Anhörung aller am Hilfeprozess beteiligten Fachkräfte, getroffen. Er habe dabei eine aktive Mitwirkung der Eltern und eine flankierende unterstützende Hilfe vorausgesetzt. Der Hilfeansatz sowie der Hilfeverlauf seien leider gescheitert. Seit dem Polizeieinsatz am 13. Juni 2012 seien alle Kinder in Obhut des Jugendamtes und damit in Sicherheit. Alle Kinder seien körperlich unversehrt.
Sie habe sich Gedanken über Konsequenzen gemacht und unterbreitet dem Ausschuss den Vorschlag, den bundesweit ausgewiesenen Kinderschutzexperten Herrn Prof. Dr. Reinhart Wolff als neutralen Fachgutachter einzusetzen, um den Fall und die Strukturen im Jugendamt des Kreises Segeberg zu untersuchen. Sie weist den Ausschuss darauf hin, dass Herr Stankat diesen Vorschlag später konkretisieren werde.
Außerdem berichtet sie, dass die Kinderschutzstandards einer regelmäßigen Überarbeitung unterliegen. Der aktuelle Fall, aber auch die Änderungen im Kinderschutzgesetz würden jedoch einen aktuellen und gesonderten Bedarf für eine Überarbeitung liefern. Die Zielsetzung der Gesetzesnovelle sei es, zum einen die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu unterstützen und zum anderen die Aufgabe der Kontrolle und Sicherstellung des Kinderschutzes offensiver wahrzunehmen. Sie berichtet, dass in Zweifelsfällen die Hilfepläne zu Schutzplänen mit fest terminierten Besuchsfrequenzen für die Fachkräfte des Jugendamtes mit Vorgaben für Art und Umfang, den Kontakt mit den Kindern und der Überprüfung der häuslichen Umgebung entwickelt werden sollen.
Anschließend wirft sie die Frage auf, wie es sein könne, dass sich ausgebildete Fachkräfte täuschen ließen und führt weiter aus, dass die Familie ein Interesse daran gehabt habe, die Kinder durch ein Ausweichverhalten vor Einblicken des Jugendamtes zu schützen. Ein professioneller Umgang mit diesem Verhalten sei zwar Standard in den Ausbildungen der jeweiligen Fachkräfte. Sie sehe dennoch vor, für alle Fachkräfte des Jugendamtes und alle Mitarbeiter der freien Träger eine spezifische Fortbildung für den Umgang mit diesem Verhalten durchzuführen.
Der Vorsitzende erkundigt sich daraufhin, ob die Landrätin die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für nicht sinnvoll erachte. Die Landrätin erklärt, dass sie die Beauftragung eines unabhängigen Fachgutachters für sinnvoller halte, da dieser unbefangen und somit effizienter arbeiten könne. Weiterhin könne ein zeitnahes Ergebnis zur Verfügung gestellt werden.
Herr Miermeister möchte im Hinblick auf den Datenschutz wissen, ob der Gutachter alle relevanten Daten und Fakten zur Verfügung gestellt bekomme.
Herr Schnabel erklärt, dass sich für ihn aus den Berichten und der Antwort zu seiner Anfrage zu diesem Fall neue Fragestellungen ergeben hätten. Für ihn ist es in erster Linie wichtig, aufzuklären, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte, obwohl ein anerkannter freier Träger mit ausgebildeten Fachkräften diese Familie betreute. Er interessiere sich für die pädagogischen Hintergründe, die eine konkrete Vertrauensbasis zwischen dem Jugendamt und der Familie rechtfertigen würden. Weiterhin möchte er wissen, welche Kriterien für die Auswahl eines freien Trägers angesetzt werden und ob der besagte freie Träger eine Monopolsituation innehabe. Auch fragt er nach, ob die Qualifikationen der Mitarbeiter der freien Träger überprüft würden. Weiterhin spricht er das Feld der Kommunikation zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern an. Ihn interessiert, wie das Verfahren der Berichterstattung laufe. Auch möchte er wissen wer über die pädagogische Strategie entscheidet. Er fügt hinzu, dass eine Beantwortung seiner Fragen nicht in der heutigen Sitzung geschehen müsse.
Weiterhin kritisiert er den seiner Meinung nach zu defensiven Umgang der Kreisverwaltung Segeberg mit der Öffentlichkeit. Auch wirft er dem Jugendhilfeausschuss vor, sich zu zögerlich zu verhalten. Die Landrätin erwidert, dass bewusst defensiv mit der Öffentlichkeit umgegangen wurde, um die Familie aber auch die Belange aller Beteiligten zu schützen. Auch weist sie darauf hin, dass in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Arbeitsweise des Jugendamtes dargestellt werden würde.
Herr Dieck spricht sich für eine umfassende Aufklärung des Falls aus, die sachlich und zügig von statten gehen solle. In diesem Sinne hält er die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für richtig, um im Rahmen der Kontrollfunktion des Hauptausschusses eine überparteiliche Aufklärung zu betreiben. Er schlägt vor, die Aufarbeitung des Falles dem Jugendhilfeausschuss als Fachausschuss zu überlassen und die strukturellen Probleme des Jugendamtes im Hauptausschuss zu diskutieren. Im Anschluss stellt er die Frage, wie mit eingehenden Hinweisen umgegangen werde. Weiterhin interessiert ihn, ob für die Kontrollbesuche Mindeststandards bestehen würden. Auch möchte er wissen, ob Veränderungen in den familiären Verhältnissen dokumentiert würden.
Herr Busch weist den Ausschuss darauf hin, dass eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.10.2012 stattfinden würde, zu dem er einen Vertreter des freien Trägers einladen werde.
Herr Kittler stellt den Antrag, die inhaltliche Debatte des Ausschusses nach dem Vortrag von Herrn Stankat zu führen, da sich hier einige Fragen eventuell erübrigen würden. Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Herr Kaldewey erkundigt sich, wie viele Familien der freie Träger prozentual betreuen würde und ob eine U3-Untersuchung bei dem Jungen durchgeführt wurde.
Frau Lessing kritisiert die Weitergabe von Informationen durch die Kreisverwaltung. Sie macht deutlich, dass nicht der Hauptausschuss sondern der Jugendhilfeausschuss für diesen Fall zuständig sei. Weiter halte sie es für unsinnig, in jeder Sitzung dieselben Fragen zu stellen. Für ihre Entscheidung sei es wichtig zu erfahren, ob der neutrale Gutachter aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dem Jugendhilfeausschuss berichten könne.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Stankat das Wort. Dieser führt aus, dass er keine Detailfragen beantworten könne, sich jedoch an einer Beantwortung der gestellten Fragen versuchen wolle.
Zur Auswahl und Kontrolle der freien Träger berichtet er, dass die Aufträge für die Durchführung von Hilfen zur Erziehung einzelfallbezogen an Träger der freien Jugendhilfe vergeben würden. Diese hätten in der Regel eine förmliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wofür ein Verfahren im KJHG festgelegt sei. Es handele sich meist um eingetragene Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften, andere Rechtsformen gebe es aber auch. Es würden darüber hinaus generelle Vereinbarungen zu Art, Umfang, Qualität und Preis der vom Träger zu erbringenden Leistungen geschlossen. Auch werde mit jedem Träger eine Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a SGB VIII abgeschlossen. Der Träger müsse fachlich ausgebildete Kräfte beschäftigen und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Alle mit Erziehungshilfen durch das Jugendamt beauftragten Träger seien sorgfältig ausgewählt worden und würden erforderliche Qualitätsstandards erfüllen. Der im Fall „Bussardweg“ beauftragte Träger weise zwar keine Monopolisten-Stellung auf, erhalte jedoch zahlreiche Aufträge im Leistungssegment der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII Es herrsche zwischen den Trägern durchaus ein Wettbewerb um Einzugsbereiche und um die fachliche Hoheit in bestimmten Leistungsfeldern. Zurzeit würden über 60 % der Hilfen in der aufsuchenden sozialpädagogischen Familienhilfe von dem hier beauftragten Träger durchgeführt.
Zu der Frage der pädagogischen Strategie führt er aus, dass eine Grundproblematik bestehe, die er mit „Vertrauenskultur versus Kontrollkultur“ beschreibt. Er sei erschüttert, dass der Ausschuss der Auffassung wäre, dass sich die Fachkräfte aufgrund fehlender Kontrolle hinters Licht führen ließen. Es sei vielmehr so, dass bei einem Ausweichverhalten der Eltern im Rahmen einer Kontrollkultur stets auf die Ernährungssituation, angemessene Schlafmöglichkeiten, ausreichende Körperpflege, witterungsangemessene Bekleidung, gesicherte Betreuung und Aufsicht, sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen und die emotionale Bindung zu Bezugspersonen geachtet werde. Eine vollständige Garantie in heiklen Kinderschutzangelegenheiten und problematischen Hilfeverläufen gebe es jedoch nie.
Weiter führt er aus, dass es sich bisher um Spekulationen handeln würde, wie oft und wie lange der Junge im Keller eingesperrt worden sei. Wenn dies dauerhaft oder häufiger der Fall gewesen wäre, könne er sich nicht erklären, wieso das Kind, insbesondere bei unangekündigten Besuchen, gewaschen, sauber gekleidet und fröhlich präsentiert wurde. Er schließt aus, dass die Mitarbeiter des freien Trägers es nicht erkannt hätten, wenn das Kind sich länger in dem verdreckten Raum befunden hätte.
Bezüglich der Kommunikation im Jugendamt berichtet er, dass es regelmäßige Hilfeplangespräche mit der Familie, den Familienhelfern und dem Amtspfleger, sowie kollegiale Beratungen als fachlicher Austausch mehrerer Fachkräfte gebe. Die freien Träger seien verpflichtet, nicht nur schriftlich, sondern auch laufend mündlich, zu berichten. Dies sei auch hier, in den Aktennachvollziehbar, geschehen. Über die pädagogische Strategie, auch über die Frage ob eine Maßnahme ausreichend oder verändert werden muss, werde von der fallzuständigen Fachkraft mit Unterstützung durch die Kollegen und durch die fachliche Leitung entschieden. Eine administrative Überprüfung der ordnungsgemäßen Leistungsgewährung werde durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe durchgeführt. Es würde sich dabei stets um hierarchisch kontrollierbare Entscheidungen und Arbeitsabläufe handeln.
Zu den Maßnahmen, die das Jugendamt als Konsequenz aus dem Fall aber auch aus den Änderungen im Kinderschutzgesetz ergreifen werde, führt Herr Stankat aus, dass die Kinderschutzstandards derzeit überprüft werden. Ziel sei es dabei offensiver und stärker kontrollierend zu agieren. Weiterhin sollen ähnliche Fallkonstellationen sowie über mehrere Jahre andauernde ambulante Erziehungshilfen überprüft werden. Weiter geht er auf die einzuführenden Schutzpläne ein.
Das Jugendamt würde sich im Rahmen eines standardisierten Verfahrens um eingehende Hinweise und Beschwerden kümmern. Hier würden sofortige Hausbesuche unter Zurückstellung anderer Tätigkeiten durchgeführt werden. Er weist den Ausschuss jedoch darauf hin, dass es stets mehr Kinderschutzmeldungen gebe als zu schützende Kinder.
Er bittet dringlich um eine Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Politik und Verwaltung. Ohne eine Unterstützung der Politik könne die fachlich und menschlich sehr schwierige Aufgabe von Jugendämtern nicht erfüllt werden. Ausdrücklich bejaht er das Recht der Abgeordneten auf Aufklärung und kritische Fragen. Die Frage sei nur, wie man nun zu einer fachlichen, aber auch das Kontrollrecht der Abgeordneten berücksichtigenden Einschätzung der Vorgänge kommen könne, die sowohl die strukturellen aber auch einzelfallbezogenen Fakten miteinbeziehe. Herr Prof. Dr. Wolff sei ein Berater der Bundesregierung, der schon mehrere Jugendämter in weitaus folgenschwereren Fällen gutachterlich beraten hätte. Dieser könne gemäß einem heute eingeholten Angebot kurzfristig ein fachliches Gutachten erstellen. Der Leistungsumfang dieses Gutachtens wären die Erörterung der Materiallage und der Fragestellung, die Abklärung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen als Eingangsvoraussetzung, die Sichtung aller vorhandenen, relevanten Unterlagen zum Fallgeschehen und die Durchführung von Leitfaden gestützten Interviews mit den Fallbeteiligten und die anschließende Erarbeitung des Gutachtens.
Das Gutachten solle bis zur Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Oktober 2012 fertig gestellt werden. Falls gewünscht könne dann eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss oder im Hauptausschuss stattfinden. Der Gutachter würde mit 840,00 EUR zzgl. MwSt. à 12 Arbeitstage plus Schreib-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten vergütet werden. Insgesamt sei mit 13.157 EUR zu rechnen
Pause 17:50 Uhr – 17:55 Uhr
Herr Dieck spricht sich dafür aus, dem Vorschlag von Herrn Stankat zu folgen und den Gutachter, mit dem Ziel einer gemeinsamen und öffentlichen Präsentation für den Jugendhilfeausschuss und den Hauptausschuss am 18.10.2012, schnellstmöglich zu beauftragen. Weiterhin möchte er das Geld für den Gutachter außerplanmäßig bereitstellen.
Herr Schnabel hält dies ebenfalls für einen sehr guten Vorschlag. Er macht deutlich, dass er eine öffentliche Präsentation auch für die Mitglieder des Hauptausschusses für sinnvoll halte.
Frau Lessing schließt sich ihren Vorrednern an.
Im Anschluss stellt der Vorsitzende den Vorschlag von Herrn Dieck zur Abstimmung. Dieser Vorschlag wird durch den Ausschuss einstimmig beschlossen.
Die Landrätin bedankt sich bei allen Beteiligten für eine sachliche Diskussion in der Sitzung und betont, dass zu einem gemeinsamen Vertrauensverhältnis zurückgefunden wurde.
Anlagen
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