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ALLRIS - Auszug

24.04.2012 - 3.6 Neufassung der Satzung des Naturschutzbeirates ...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf eine der letzten Sitzungen, in denen sich der Ausschuss bereits dafür ausgesprochen habe, den Naturschutzbeirat beizubehalten. Dabei sei die Anregung gemacht worden, einmal darüber nachzudenken, ob die Satzung des Naturschutzbeirates noch zeitgemäß sei. Die Satzung könne jedoch nur durch den Beirat selbst geändert werden. Der Ausschuss könne lediglich eine Empfehlung abgeben. Er spreche sich dafür aus, die Kooperation zwischen diesem Ausschuss und dem Naturschutzbeirat zu verbessern. So sollten die Mitglieder des UNK-Ausschusses die Möglichkeit haben, an den Sitzungen des Beirats teilzunehmen. Herr Falck erläutert, dass der Beirat in der Frage, ob die Sitzungen öffentlich oder nichtöffentlich seien, frei sei. Herr Mohr regt an, dass der Naturschutzbereit diesem Ausschuss einmal im Jahr berichten könnte. Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Empfehlung auszusprechen, dass einmal im Jahr durch den Naturschutzbeirat im Ausschuss berichtet werden soll, ein Mitglied des UNK-Ausschusses immer an den Sitzungen des Beirats teilnehmen soll und die Sitzungen für die übrigen Mitglieder des UNK-Ausschusses öffentlich sein sollen.

 

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