24.04.2012 - 3.4 Baumschutzsatzung und Baumkataster für den Krei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Di., 24.04.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf den neuen Antrag seiner Fraktion, welcher den bisherigen ersetze. Den neuen Antrag erläutert Herr Kaldewey dem Ausschuss. Es gehe darum, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche sich mit diesem komplexen Thema befassen solle. Es solle heute keine Baumschutzsatzung beschlossen werden. Ziel seiner Fraktion sei es, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, zu schützende Bäume in einem Kataster zu erfassen, damit nicht jede Gemeinde eine eigene Satzung erlassen müsse. Denn dies sei eine sehr komplexe Thematik, die insbesondere sehr kleine Gemeinden überfordere. Anschließend erläutert Herr Falck dem Ausschuss die rechtlichen Rahmenbedingungen. So könne der Kreis nach § 18 LNatSchG eine Baumschutzverordnung erlassen. Wenn der Kreis keine Verordnung erlasse, könnten die jeweiligen Gemeinden eine Baumschutzsatzung erlassen. Bereits bestehende Satzungen hätten Bestandsschutz, sollte der Kreis eine Verordnung erlassen. Sollte der Kreis sich dazu entscheiden, eine Verordnung zu erlassen, so müsse diese hinreichend bestimmt sein. Verordnungsgeber wäre die Untere Naturschutzbehörde und somit liege die Entscheidung, ob eine Verordnung erlassen werden solle, bei der Landrätin. Er weißt daraufhin, dass die Untere Naturschutzbehörde mit der gegenwärtigen Personalausstattung nicht in der Lage sein würde, eine solche Verordnung zu vollziehen. Er spreche sich dafür aus, dass die Gemeinden vor Ort entsprechende Satzungen erlassen sollten. Dafür sprechen sich auch Herr Mohr und Herr Schnabel aus. Der Kreis sollte den Gemeinden hier nichts vorschreiben. Herr Kaldewey betont noch einmal, dass all diese inhaltlichen Punkte in der Arbeitsgruppe besprochen werden sollten. Heute gehe es nur um die Einrichtung dieser. Sie solle anschließend ergebnisoffen an dem Thema arbeiten. Herr Sass-Olker führt aus, dass es nicht schädlich sei, das Thema in einer Arbeitsgruppe ergebnisoffen zu beraten. Er beantrage daher, dass eine ergebnisoffene Arbeitsgruppe eingerichtet werde. Anschließend stellt der Vorsitzende nach weiterer Diskussion zunächst den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss bildet eine Arbeitsgruppe mit folgenden Aufgaben:
1.) Die Arbeitsgruppe informiert sich über die Rechtslage (Kreisjustiziarin) und die Erfahrungen anderer Kreise und hält Kontakt zu Herrn Falck (UNB) sowie den Naturschutzverbänden.
a) Erklärtes Arbeitsziel ist die Gestellung eines Instrumentes für alle Kommunen im Kreis, das auch kleinen Kommunen ohne eigene Satzung den Schutz ansonsten nicht unter Schutz stehender Bäume, Baumgruppen oder -arten ermöglicht.
b) Die Satzung muss leicht verständlich formuliert sein.
c) Konflikte in Kommunen können entschärft werden, indem die Hürde eines eigenen Satzungsentwurfes mit entsprechender Diskussion entfällt. Ein einfacher Beschluss der Vertreterversammlung für Aufnahme bzw. Löschung im Kataster reicht aus.
2.) Auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs erarbeitet die Gruppe eine Baumschutzsatzung, die auf Kreisebene gültig ist.
a) Der Satzung soll jede Gemeinde beitreten können, indem sie selbst nach Bürgerbeteiligung durch Beschluss schützenswerte Bäume bezeichnet.
b) Bezeichnete Bäume, Baumgruppen oder -arten werden nach Beschluss der jeweiligen Kommune datiert in das fortlaufend aktualisierte Kataster übernommen.
c) Nach dem gleichen Verfahren können datiert, dokumentiert und begründet einzelne Streichungen aus dem Kataster erfolgen.
d) Eine Ausstiegsklausel bei wesentlichen Satzungsänderungen wird vorgesehen. Der Ausstieg bedarf eines Beschlusses der Vertreterversammlung der Kommune.
3.) Die Arbeitsgruppe wird aus bis zu 2 Mitgliedern je Fraktion gebildet, die von diesen benannt werden. Diese müssen keine Kreistagsabgeordneten sein. Sie müssen jedoch mindestens stellvertretende bürgerliche Mitglieder des UNK-Ausschusses sein.
a) Der Arbeitsgruppe sitzt eine Koordinatorin oder ein Koordinator vor, die oder der vom Ausschuss gewählt wird. Der Ausschuss kann die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe auf Antrag einer jeden Fraktion ändern.
b) Die Arbeitsgruppe beginnt ihre Tätigkeit unmittelbar nach den Landtagswahlen 2012 und legt dem Ausschuss ihre Ergebnisse im September 2012 vor.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 7Enthaltung: -
Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Es wird eine ergebnisoffene Arbeitsgruppe zum Thema Baumschutz eingerichtet.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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138,2 kB
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