29.03.2012 - 3 Vorstellung des Gutachtens zur Ermittlung der M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 29.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Koopmann von der Firma Analyse & Konzepte. Daneben verweist sie auf die vorliegenden Fragen der Fraktion Die LINKE. Auf diese würde nach dem Vortrag eingegangen werden. Anschließend stellt Herr Koopmann dem Ausschuss mittels einer PowerPoint Präsentation das Gutachten zur Ermittlung der Mietobergrenzen im Kreis vor. Diese ist dem Protokoll angefügt. Er führt aus, dass das Verfahren, welches im Kreis Segeberg durchgeführt worden sei, gegenwärtig in 47 weiteren Kreisen durchgeführt werde. Der Ansatz des Verfahrens sei rechtssicher, dies sei durch das Landessozialgericht Niedersachen / Bremen bestätigt worden. Daneben betont er, dass die Werte, welche er heute vorstelle, nicht für einen qualifizierten Mietspiegel geeignet seien, da dieser andere Voraussetzungen hätte. Unter anderem würde ein solcher keine Sozialwohnungen berücksichtigen. Das Konzept sei der erste Prüfungsschritt, die abstrakte Kontrolle. Ein weiterer Schritt sei die Einzelfallprüfung, wenn der abstrakte Wert nicht ausreiche. Diese könne gegebenenfalls zu einem abweichenden Ergebnis kommen, da diese das soziale Umfeld und den Zeitpunkt, zu dem die Wohnung gesucht wird, stärker berücksichtige. Anschließend erläutert er den Einfluss der Kosten der Unterkunft, die Eckpunkte der Mietwerterhebung und die Fortschreibung des Konzeptes. Er empfehle alle zwei Jahre eine Indexfortschreibung durchzuführen und nach vier Jahren ein neues Konzept zu erarbeiten.
Nach seinem Vortrag geht er auf den Fragenkatalog der Fraktion Die LINKE ein und beantwortet die Fragen nacheinander.
Frage 1:
Eine Garantie zur Rechtssicherheit könne er nicht abgeben, es gebe jedoch zahlreiche Urteile von Sozialgerichten, die das Konzept als rechtssicher ansehen würden. Herr Dr. Hoffmann ergänzt dazu, dass diese Frage erst abschließend geklärt werden könne, wenn es zu einem Klageverfahren komme.
Frage 2:
Von den kleineren Vermietern hätten rd. 10 % an der Befragung teilgenommen, bei den größeren Vermietern hätten alle teilgenommen.
Frage 3:
Zu dieser Frage erläutert Herr Koopmann, dass diese Aussage dazu dienen solle, die Typisierung zu verbalisieren. Die Struktur in Norderstedt sei lediglich eine andere als in den übrigen Gebieten des Kreises. Norderstedt sei nicht konfliktträchtiger als andere Gebiete des Kreises.
Frage 4:
Es seien die Daten aus dem Jahr 2004 herangezogen worden, da es bisher keine aktuelleren gebe. Daneben gehe es nicht um kleinere Unterscheide bei den Werte, sondern um die innere Struktur.
Frage 5:
Zu dieser Frage führt Herr Koopmann aus, dass eine kleinteiligere Betrachtung nicht möglich gewesen sei, dass die Daten zur Durchführung der Clusteranalyse nur auf Ebene der Gemeinde zur Verfügung stehen würden.
Frage 6:
Die Überlappung sei bekannt, jedoch seien diese beiden Gruppen nicht zu 100 % deckungsgleich.
Frage 7:
Hierzu erläutert Herr Koopmann, dass wenn der Wert über dem Richtwert liege, der Leistungsberechtigte eine Überprüfung im Rahmen des Widerspruchverfahrens fordern könne.
Frage 8:
Er teile die Meinung, dass der dargestellte Zusammenhang hinzugezogen werden sollte, die Sozialgerichte würden es jedoch ablehnen ein Gesamtprodukt zu bilden. Wenn dies in dem Konzept erfolgen würde, würde dieses nicht mehr schlüssig sein.
Frage 9.1:
Die Wohnungen seien während des Erhebungszeitraums ermittelt worden.
Frage 9.2:
Die Zuwanderung sei nicht gesondert berücksichtigt worden. Diese Personen würden sich auch um Wohnraum bemühen, jedoch zum Teil um andere Bestände.
Frage 9.3:
Herr Koopmann erläutert, dass die Leistungsberechtigten im Regelfall sechs Monate Zeit hätten günstigeren Wohnraum zu finden. Wenn diese nachweisen könnten, dass kein günstigerer Wohnraum zur Verfügung stehe, würden die höheren Kosten der Unterkunft weiterhin bezahlt werden.
Anschließend beantwortet Herr Koopmann die weiteren Fragen des Ausschusses. Herr Miermeister verweist darauf, dass der Wohnungstyp III allein durch Norderstedt bestimmt werde und sich durch eine hohe Bevölkerungsdichte und die höchsten Bodenpreise auszeichne. Es sei somit kaum möglich, Wohnraum für die in dem Gutachten ermittelten Obergrenzen zu finden. Herr Koopmann erläutert dazu, dass die Wohnungsmarkttypisierung von den ermittelten Werten getrennt betrachtet werden müsse. Daneben seien die Bestandsmieten niedriger als die bei inserierten Wohnungen, da in erster Linie hochpreisige Wohnungen inseriert würden. Weiterhin habe das Jobcenter die Erfahrung gemacht, dass die Mietobergrenzen in vielen Fällen ausreichend seien. Sollten die Werte überschritten werden und kein günstigerer Wohnraum zur Verfügung stehen, würden die höheren Werte akzeptiert werden. Die Vorsitzende ergänzt zu diesem Themenbereich, dass kein Leistungsberechtigter aufgefordert werde, den Wohnort aufgrund von zu hohen Mieten zu wechseln. Herr Miermeister und Frau Reinders weisen daraufhin, dass dieses in den Schreiben des Jobcenter jedoch noch immer enthalten sei. Die Vorsitzende wird dieses Thema noch einmal an das Jobcenter geben. Herr Kiersch vom Mieterbund erläutert dem Ausschuss, dass aus Sicht der Vermieter keine Vorbehalte gegen Mieter, welche Transferleistungen beziehen, bestehen würden.
Danach erkundigt sich Frau Reinders, ob es auch Urteile gebe, welche das Verfahren in Frage stellen würden. Dazu führt Herr Koopmann aus, dass ein Verfahren im Kreis Wittenberg verloren worden sei, jedoch aufgrund von Datenschutzproblemen. Diese seien zwischenzeitlich behoben. Ein Vergleich mit den Mieten im Hamburger Randgebiet sei nicht erfolgt, da der Kreis als eigenständiges Gebiet betrachtet worden sei.
Abschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, die heutige Darstellung zur Kenntnis zu nehmen und das Thema in den Fraktionen zu beraten. In der nächsten Sitzung soll der Punkt erneut beraten werden.