15.03.2012 - 3.2 Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche/n Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 15.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist dazu auf die Beratungen während der letzten Sitzung. Danach befasst sich der Ausschuss mit dem vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für den ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Dabei geht der Ausschuss zunächst auf den vierten Spiegelstrich von § 2 ein und diskutiert, ob der letzte Halbsatz gestrichen werden sollte. In der Diskussion verständigt sich der Ausschuss darauf, Herrn Hoffmann zu befragen, wie er dies sehe. Er erklärt dazu, dass der Punkt ganz gestrichen werden könnte, wenn die übrigen Punkte eingehalten werden würden. Nach kurzer Diskussion stellt die Vorsitzende die Streichung dieses Punktes zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 1
Anschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, in § 1 Abs 1 den letzten Satz und den letzten Halbsatz des vorletzten Satzes zu streichen. Danach befasst sich der Ausschuss mit der monatlichen Entschädigung. Herr Dr. Seeger beantragt, diese von 250 Euro auf 280 Euro zu erhöhen. Dieses wird im Ausschuss diskutiert. Herr Kaldewey regt an, dass die Verwaltung darstellen solle, wie groß der Arbeitsanfall für den Behindertenbeauftragten sei und welcher zeitliche Aufwand nötig sei, um diesen zu bewältigen. Dies sei nötig, um zu entscheiden, ob ein ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter ausreichend sei, oder ob ein hauptamtlicher benötigt werde. Herr Miermeister führt dazu aus, dass diese Entscheidung dem neuen Kreistag überlassen bleiben solle. Anschließend stellt die Vorsitzende den Antrag von Herrn Dr. Seeger zur Erhöhung der monatlichen Entschädigung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1
Abschließend befasst sich der Ausschuss mit § 5 der Geschäftsordnung. Dabei verständigt sich der Ausschuss darauf, dass der § 5 in dem Geschäftsordnungsentwurf, welcher der Vorlage angefügt sei, durch den, der dem Protokoll der letzten Sitzung angefügt worden sei, ersetzt werden solle. Im letzten Satz von Abs. 3 solle der Begriff „Wahl“ durch „Auswahl“ ersetzt werden.
Mit diesen Änderungen stellt die Vorsitzende die gesamte Geschäftsordnung zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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