15.03.2012 - 3.3 Gewährung von KdU in Härtefällen nicht reduzier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 15.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Vorsitzende verweist auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Die LINKE. Herr Kittler erläutert dem Ausschuss diesen und führt aus, dass der Antrag seit der Beratung in der letzten Sitzung zu einer Minimalforderung geworden sei. Daneben verweist er auf die ausliegende Tischvorlage seiner Fraktion. Die Vorsitzende verweist noch einmal auf die bestehende Rechtslage und dass wenn der Ausschuss diesem Antrag folgen würde, die zusätzlichen Mietzahlungen, die über der Mietobergrenze liegen würden, eine freiwillige Leistung des Kreises seien. Die Summe belaufe sich dabei nur für die Stadt Norderstedt auf rd. 620.000 Euro im Jahr. Frau Andrasch ergänzt dazu, dass sich die Verwaltung die Regelung der Altfälle nicht leicht gemacht habe. Daneben sei es nicht so, dass die Verpflichtung sich günstigeren Wohnraum zu suchen, automatisch dazu führe, dass die Miete gekürzt werde. Das Jobcenter sei dazu verpflichtet nachzuweisen, dass entsprechender Wohnraum zur Verfügung stehe. Daneben könnten die Betroffnen nachweisen, dass es ihnen nicht zumutbar sei, umzuziehen. Herr Miermeister weist daraufhin, dass Wohnraum in Norderstedt sehr teuer sei, dies sei überregional anerkannt. Dies werde seiner Meinung nach in dem Konzept zur Festlegung der Mietobergrenzen nicht berücksichtigt. Er spreche sich dafür aus, dass die Firma das vorgelegte Konzept noch einmal überprüfe. Herr Dr. Seeger verweist darauf, dass der Antrag bereits in der letzten Sitzung beraten worden sei und die Diskussion ähnlich verlaufen sei. Dort habe man sich darauf verständigt, zunächst abzuwarten, bis das Land die Satzungsermächtigung für die Kreise beschlossen habe. Daran sollte festgehalten werden. Insgesamt herrscht im Ausschuss Einigkeit, dass der Antrag inhaltlich in die richtige Richtung gehe. Herr Miermeister bittet anschließend um eine kurze Auszeit, um das weitere Vorgehen zu beraten.
Pause von 19:50 Uhr – 20:00 Uhr.
Die Vorsitzende erläutert, dass es den Vorschlag gebe, in zwei Wochen eine weitere Sondersitzung zu machen, damit das schlüssige Konzept dann vorgestellt werden könne. Der Termin stehe unter dem Vorbehalt, dass die Firma diesen Termin wahrnehmen könne. Auf dieses Vorgehen verständigt sich der Ausschuss. Die Sitzung werde am 29.03. um 18:00 Uhr stattfinden. Herr Kittler bittet jedoch darum, seinen Antrag heute abzustimmen und nicht bis zur nächsten Sitzung abzuwarten. Danach stellt die Vorsitzende diesen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss möge als Beschlussvorlage an den Kreistag empfehlen:
Eine einmal anerkannte Gewährung der Erstattung von Kosten der Unterkunft für ein und dieselbe Wohnung darf nicht gekürzt werden, weil der Wohnungsmarkt sich verändert.
In diesem Fall soll auch niemand veranlasst werden, in eine andere Gemeinde umzuziehen.
Aufforderungen in diesem Zusammenhang, einen Vertrag darüber abzuschließen, die Differenz von der Grundsicherung (ALGII) abziehen zu lassen, werden eingestellt.
Für neu entstehende Bedarfsgemeinschaften ab 4 Personen, sind die gültigen Werte von vor dem 30.06.2011 anzuwenden, falls sie ihre Wohnung vor schon vor dem 30.06.2011 bezogen haben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
228,5 kB
|