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ALLRIS - Auszug

23.08.2012 - 5.4 Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel für P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kühl von pro familia erläutert den Antrag und verweist darauf, dass die Kosten für Verhütungsmittel in anderen Kreisen und Städten ebenfalls übernommen werden würden. Weiterhin führt sie aus, dass betroffene Frauen oft erklären würden, dass sie schwanger geworden seien, da Verhütungsmittel zu teuer seien. Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten würden, hätten monatlich lediglich 15,55 Euro für den Bereich der Gesundheitspflege zur Verfügung. Ihrer Meinung nach, sei die freie Wahl des Verhütungsmittels ein wichtiger Teil der Selbstbestimmung.

Anschließend führt Frau Grote aus, dass die Frage der Verhütung nicht nur Sache der Frau sei, sondern beider Partner, somit würde ein monatlicher Betrag von über 30 Euro zur Verfügung stehen. Sie halte diesen Betrag für ausreichend bemessen, da die Kosten für die Pille unter diesem Betrag liegen würden. Herr Dr. Seeger verweist daneben auf die aktuelle Haushaltslage des Kreises, auf Grund welcher der Antrag abzulehnen sei. Frau Hunger erklärt, dass sie dem Antrag zustimmen werden. In anderen Kreisen hätte dieses auch realisiert werden können. Daneben halte sie den Betrag von 15,55 Euro im pro Monat nicht für ausreichend. Dazu ergänzt die Gleichstellungsbeauftragte, dass man bei dem Sachverhalt ebenfalls die Folgekosten berücksichtigen müsse. Weiterhin stünde die Summe von 15,55 Euro nicht nur für Verhütungsmittel zur Verfügung.

Danach stellt die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Freiwillige Leistungen des Kreises können aufgrund der Haushaltslage des Kreises nicht bereitgestellt werden. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die örtlichen Bundestagsabgeordneten und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein auf die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 1

 

Pause von 18:40 Uhr – 18:55 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage