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ALLRIS - Auszug

03.09.2012 - 5.1 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Busch macht auf die Gefahrensituation an der Brücke Herrenmühle aufmerksam und erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe eine Ampel aufzustellen. Herr Schröder erwidert, dass die Beschilderung mit der Polizei abgestimmt sei, sagt jedoch zu sich diesem Thema anzunehmen.

 

Herr Bruß verweist auf einen Fernsehbericht in dem erklärt wurde, dass die Umsetzung des Geldwäschegesetzes auf die Kommunen übertragen werden solle. Frau Schröder erklärt daraufhin, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt, das schon seit dem Jahre 2008 besteht und auf einer EU-Richtlinie zum Schutz vor Geldwäsche in ganz Europa basiert. In diesem Gesetz seien bestimmte Pflichten in Risikoabstufungen für Unternehmen geregelt. Den Städten, Ämtern und Gemeinden sei die Aufsicht und Kontrolle dieser Pflichten übertragen worden. Das Land empfehle dabei ein stufenweises Vorgehen und habe spezifische Merkblätter auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

 

Herr Gloger erkundigt sich nach dem Behördeninformationsgebrauchsgesetz, das am 01.09.2012 in Kraft getreten ist.

 

Herr Dr. Warlies erklärt, dass durch dieses Gesetz die Lebensmittelaufsicht verpflichtet sei, bestimmte Ergebnisse zu veröffentlichen. Bei hinreichendem Verdacht müssten die Verbraucher unter Namensnennung der Verantwortlichen über die Überschreitungen festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFBG sowie über alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- und Täuschungsschutz dienen, wenn sie nicht in unerheblichen Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350,00 € zu erwarten ist, zu informieren.

 

Eine Namensnennung bei Feststellung der aufgeführten Rechtsverstöße sei nunmehr zwingend. Ein Ermessen der Behörden bestehe hierbei nicht. Die nach Landesrecht zuständige Behörde für den Vollzug des Lebensmittelrechts (Kreise und kreisfreie Städte) veröffentliche die Information. Zu diesem Zweck werde der FD 39.10 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Fleischhygiene eine Internetplattform auf der Homepage des Kreises Segeberg einrichten lassen, die für jeden Verbraucher zugänglich ist. Da der Durchführungserlass des zuständigen Landesministeriums trotz rechtzeitiger schriftlicher Anfrage des Kreises Segeberg erst am 22. August 2012 hierzu an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt worden sei, werde sich die Installation der Internetplattform etwas verzögern.

 

Laut Erlass des zuständigen Landesministeriums sollten betroffene Betriebe vor der Veröffentlichung mit Angabe der zur Veröffentlichung vorgesehenen Daten und einer Frist von 7 Tagen angehört werden. Nach Bewertung des Anhörungsergebnisses erfolge dann die Veröffentlichung übers Internet. Nach Ablauf von 6 Monaten nach der Veröffentlichung sei die Information zu löschen. Falle ein Bußgeld im gerichtlichen oder OWi-Verfahren gegenüber der ursprünglichen Prognose unter die 350,00 € Grenze, erfolge eine Löschung bzw. Berichtigung in der veröffentlichten Tabelle.

 

Wie oben näher ausgeführt müsse der Kreis Segeberg unter Namensnennung der Verantwortlichen Daten veröffentlichen. Sollte sich im Rahmen eines in der Regel gerichtlichen Verfahrens herausstellen, dass die Prognose, Einschätzung der Behörde nicht richtig war, seien Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kreis Segeberg nicht auszuschließen.

 

Im Anschluss informiert Herr Dr. Warlies den Ausschuss, dass die Badegewässerüberwachung der Saison 2012 beendet sei. Die Badegewässerüberwachung erfolge europaweit auf der Basis der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und ihre Bewirtschaftung. Diese sei in Schleswig-Holstein durch die „Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ vom 09. April 2008 umgesetzt worden. Die örtliche Zuständigkeit für Kontrollmaßnahmen liege beim Kreis.

 

In allen europäischen Mitgliedsstaaten werde kurz vor Beginn der Badesaison, die in Schleswig-Holstein vom 1. Juni – 15. September eines Jahres reiche, die erste Probe gezogen. Anschließend werde mindestens in monatlichen Abständen das Wasser der ausgewiesenen Badestellen mikrobiologisch und vieler Orts auch chemisch-physikalisch (pH-Wert, verstärkter Trübung, auffällige Färbung und so weiter) untersucht. Wegen des höheren Gesundheitsrisikos durch Mikroorganismen seien die mikrobiologischen Untersuchungen bei der hygienischen Beurteilung eines Badegewässers von größerer Bedeutung. Die Probenahmen würden durch Mitarbeiter des Fachdienstes Umweltmedizin und Seuchenhygiene erfolgen, die schon bei der Probenahme darauf achten würden, ob es erkennbare Anzeichen für eine Wasserverunreinigung gebe. Die mikrobiologischen Untersuchungen würden vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein – Campus Kiel  - als Landes-Medizinaluntersuchungsamt durchgeführt. Die Laborkosten würden durch die Betreiber der Badestellen bezahlt.

 

Die erste Badewasserprobenahme im Kreis Segeberg sei in diesem Jahr am 21.05.12 erfolgt, die 5. und letzte Probe sei am 20.08.11 gezogen worden. Treten keine außergewöhnlichen Ereignisse bis zum 15.09.12 ein, sei die diesjährige Probenahme an den Seen abgeschlossen.

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Umweltmedizin und Seuchenhygiene hätten die Probenahme an den insgesamt 31 Badestellen in 4 Touren aufgeteilt, damit jeweils an einem Vormittag alle Badestellen beprobt werden und die Proben zeitnah ins Labor gebracht werden können. Dementsprechend befänden sich an den besagten Tagen jeweils 4 Mitarbeiter im Außendienst.

Neu als offizielle Badestelle ab der Saison 2012 sei die Badestelle Krems II Warderbrück am Wardersee. Hier entstehe das Ferienhausgebiet auf dem Areal des ehemaligen Campingplatz Bußmann.

Nach Schließen des Campingplatzes sei auch die Überwachung der dortigen Badestelle eingestellt worden. Da eine Badestelle aus Marketinggründen für das Ferienhausgebiet sehr wichtig sei, sei die Badestelle wieder angemeldet worden und die Überwachung aufgenommen.

Die Qualität aller Badegewässer sei hinsichtlich der mikrobiologischen Parameter nicht zu beanstanden gewesen. Somit seien seit der Umstellung auf die geänderten Untersuchungsparameter im Jahr 2008  an den Badestellen im Kreis Segeberg keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden.