06.09.2012 - 4.3 Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagesp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat berichtet dem Ausschuss, dass der langjährige Partner Tagespflege Norderstedt e.V. erklärt habe, mit dem bisherigen Budget aufgrund der Fallzahlensteigerung nicht mehr auszukommen. Aus einer vom Fachdienst 51.10 durchgeführten Umfrage bei den Jugendämtern in Schleswig-Holstein ergebe sich in anderen Kreisen ein Beratungsschlüssel von 1:250 bis 1:400, wobei der Bundesverband für Tagespflege mit Fallzahlen von 1:141 arbeiten würde. Ein geeinter fachlicher Standard bzw. Beratungsschlüssel liege also keinesfalls vor. Der Kreis Segeberg liege beim Tagespflege Norderstedt e.V. bei über 400 Tagespflegekindern pro Fachberatungskraft. Vor diesem Hintergrund habe man den mit Beschlussvorlage versandten Kompromissvorschlag unterbreitet. Er weist den Ausschuss noch darauf hin, dass der vom Kreistag beschlossene Förderbetrag von 0,50 € pro Einwohner mit diesem Vorschlag verlassen werde,, weswegen die Vorlage auch bis zum KT durchlaufen müsse. Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg ab 01.01.2013 für weitere drei Jahre. Aufgrund der hohen Zahl an Tagespflegekindern und der stark gestiegenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wird einer Erhöhung der vertraglichen Förderung um 4.500 EUR p.a. zugestimmt, sofern die beteiligten Gemeinden ihrerseits die Förderung um diese Summe anheben. Die Förderung des Tagespflege Norderstedt e.V. durch den Kreis beträgt damit ab dem Jahr 2013: 12.000 EUR p.a.