20.11.2012 - 3.7 Änträge der SPD-Fraktion
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Datum:
- Di., 20.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Erstellung eines Sportstättenkatasters
Frau Würfel stellt den Antrag der SPD-Fraktion zum Sportstättenkataster vor. Sie halte ein mit dem KSV abgestimmtes Sportstättenkataster für sinnvoll, um Aussagen über eine Auslastung der Sportstätten treffen zu können.
Herr Stankat erwidert, dass dieser Antrag einer geplanten Beschlussvorlage der Verwaltung zuvorkomme und verweist auf die Diskussion aus der letzten Sitzung. Für die Fertigung eines solchen Katasters würden Ingenieure gebraucht, die zurzeit nicht zur Verfügung stünden. Er bittet den Ausschuss eine Vorlage abzuwarten und heute keine Entscheidung zu treffen. Herr Prahl ergänzt, dass auch der KSV dies zurzeit personell nicht leisten könne.
Der Ausschuss erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.
b) Einstellung der Elternbeteiligung zu den Schülerbeförderungskosten
Frau Würfel trägt den Antrag der SPD-Fraktion zu den Schülerbeförderungskosten vor. Sie erklärt, dass die Kosten für die Schülerbeförderung aufgrund der Schulpflicht für die Eltern nicht tragbar sind. Die SPD-Fraktion stelle somit den Antrag die Satzung vom 13.11.2008 wieder in Kraft treten zu lassen.
Der Vorsitzende erwidert, dass die aktuelle Satzung ohne ein Gesetz nicht aufgehoben werden könne. Auch erklärt er, dass eine rückwirkende Aufhebung der Elternbeteilung einen großen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Er spricht sich dafür aus, vorerst das neue Schulgesetz abzuwarten und macht darauf aufmerksam, dass eine Satzungsänderung nur zu Beginn eines Schuljahres sinnvoll sei.
Es wird über den Antrag der SPD-Fraktion zu den Schülerbeförderungskosten abgestimmt.
Beschlussvorschlag (SPD-Fraktion):
Wir stellen somit den Antrag, die Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 01.08.2011 außer Kraft zu setzen und eine neue Satzung auf den Stand vom 13.11.2008 in Kraft zu setzen.
Die entsprechenden Kosten sind in den Teilplan 241 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 6Enthaltung: 1
Sodann lässt der Vorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Inkraftreten der erneuten Änderung des Schulgesetzes auf der Basis der im Kreistag am 13.11.2008 beschlossenen Satzung eine neue Satzung zu erarbeiten und hierfür ein Inkraftreten zum 01.08.2013 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 5 Ablehnung: 4 Enthaltung: 3
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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38 kB
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