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ALLRIS - Auszug

20.11.2012 - 3.8 Budget 2013 - Teilbereich Bildung, Kultur und S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende weist den Ausschuss auf einen Fehler im Sachverhalt der Vorlage hin. Die Ansätze für die BBZs seien vertauscht. Im Anschluss geht Herr Jankowski auf die Teilpläne 213 und 221 ein. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es möglich wäre die einzelnen Schulen in den entsprechenden Teilplänen zu trennen, da es so schwer nachvollziehbar sei. Frau McGregor erwidert, dass das Innenministerium vorschreibe die Produktgruppe 221 zu verwenden. Eine gesonderte Darstellung wäre möglich, jedoch mit viel Aufwand verbunden.

 

Auf Nachfrage bezüglich der Haushaltszahlen für den investiven Teil des BBZ Norderstedt teilt Herr Jankowski mit, dass für das Jahr 2013 560.400 €, für das Jahr 2014 538.600 €, für das Jahr 2015 504.200 € und für das Jahr 2016  213.200 € veranschlagt werden müssten.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt gebe und wie hoch der Anteilsbetrag des Kreises Segeberg sei, der als Transferaufwendung an das BBZ Norderstedt gezahlt würde.

Herr Jankowski erklärt, dass der Sachkostenanteil des Kreises 496.800 € betrage. Für 2013 ergebe sich ein Gesamtzuschuss in Höhe von 3.550.600 €. Frau Bogalski teilt mit, dass sie hier eine andere Zahl habe. Im Wirtschaftsplan seien Zuschüsse des Kreises in Höhe von 3.479.900 € für das Jahr 2013 beschlossen worden. Frau Bogalski ergänzt, dass im Wirtschaftsplan des BBZs Norderstedt von 3.100 Schülern ausgegangen worden sei. Aktuell seien jedoch 3.130 Schüler zu verzeichnen. Herr Jankowski sei eventuell von der aktuellen Schülerzahl ausgegangen. Im Anschluss bestätigt Herr Jankowski die Zahl von Frau Bogalski.

 

Weiter informiert der Vorsitzende den Ausschuss, dass es keine Verwaltungsratssitzung des BBZs Segeberg gegeben habe. Es würden jedoch Zahlen für die investiven Ausgaben vorliegen. Für das Jahr 2013 seien 503.200 € veranschlagt. Herr Jankowski nennt unter Vorbehalt die Ansätze für die nächsten Jahre, da das noch offene Raumprogramm umgesetzt werden müsse. Im Jahre 2014 seien 343.000 €, 2015 463.000 € und 2016 193.000 € veranschlagt worden.

 

Insgesamt ergebe sich ein Haushaltsansatz von 4.325.000 €. Frau Genz (BBZ Segeberg) bestätigt diese Zahl und erklärt, dass diese Zahl auch im Wirtschaftsplan beschlossen werden solle.

 

Den Teilplänen zu den Förderzentren G und den BBZs stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

 

Herr Jankowski geht auf den Teilplan 241 „Schülerbeförderung“ ein. Er führt zur Elternbeteiligung aus, dass im Haushaltsansatz ein Betrag von 250.000 € hinterlegt sei. Er bringt zum Ausdruck, dass unter der Ziffer 2.3 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke: Eigenanteil Schülerbeförderung) 400.000 € hinterlegt werden müssten. Der Vorsitzende erklärt, dass der Haushaltsansatz dahingehend geändert werden solle und stellt diesen Teilplan zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss stimmt mehrheitlich zu.

 

Herr Stankat führt zu dem Teilplan 263 aus, dass die Stadt Norderstedt den Wunsch nach einer höheren Förderung der städtischen Musikschule durch den Kreis geäußert habe. Hier bestehe jedoch in der Tat ein Missverhältnis gegenüber der Förderung der Kreismusikschule Segeberg. Der Vorsitzende erklärt, dass über dieses Thema in der nächsten Sitzung beraten werden könne. Im Anschluss stellt der Vorsitzende die Teilpläne 271, 272, 421 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss stimmt diesen einstimmig zu.

 

Herr Jankowski stellt dem Ausschuss den Teilplan 1111 vor und geht auf den Ansatz für die Jubiläumsfeier, die Ende Juni 2013 stattfinden solle, unter der Position 15.1 ein.

 

Der Ausschuss erklärt sich einverstanden.

 

Frau McGregor verweist auf den Stellenmehrbedarf und erklärt, dass die 1,8 Stellen Sozialpädagogische Assistenz für die BBZs bereits im Haushaltsentwurf enthalten seien. Die 0,25 Stelle Assistenz schulpsychologischer Dienst mit einem Mehrbedarf in Höhe von 10.500 € müsste auf die Änderungsliste zum Teilplan 243. Herr Stankat ergänzt, dass auch die Beschlussfassung zur Kulturarbeit mit auf die Änderungsliste müsse.

 

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Anlagen zur Vorlage