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ALLRIS - Auszug

06.11.2012 - 3.1 Bussardweg

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in den TOP ein und geht auf die Brisanz des Falles durch die Leserbriefe und Interviews in der Presse ein. Auch seien noch weitere Fragen offen und es bestünde die Notwendigkeit einer Beschlussfassung.

 

Die Landrätin führt aus, dass der fallzuständige Fachausschuss der Jugendhilfeausschuss sei. Weiterhin habe es Gespräche mit dem Innenministerium bezüglich des Sozialdatenschutzes gegeben. Im Rahmen einer Überprüfung der vorgenommenen Unkenntlichmachung der Sozialdaten könne man sich in diesem Einzelfall vorstellen, das vollumfängliche Gutachten auch den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung zu stellen. Weiter macht die Landrätin deutlich, dass nie etwas vertuscht werden sollte, dafür spricht schon allein der große Adressatenkreis von fast 60 Personen, die das vollumfängliche Gutachten erhalten haben. Es habe niemals eine „Zensur“ stattgefunden, wie es in der Presse erwähnt wurde. Sie wolle sich weiterhin um ein transparentes Verfahren bemühen. Diese Transparenz könne jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt aufrechterhalten werden, bis es um Sozialdaten der Familie ginge.

 

Sie bringt zum Ausdruck, dass sie bestürzt darüber sei, dass das vollumfängliche Gutachten an Dritte weitergegeben wurde. Sie erwarte nun ein Votum des Hauptausschusses, ob das vollumfängliche Gutachten den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung gestellt werden solle oder nicht. Weiterhin bittet sie den Ausschuss, gemeinsam bestmöglich mit der Situation umzugehen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses besprochen habe, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu gründen.

 

Herr Kaldewey erklärt, dass er es für sinnvoll erachte auch den stellvertretenden Mitgliedern des Hauptausschusses das vollumfängliche Gutachten per Einschreiben zukommen zu lassen.

 

Frau Lessing spricht sich im Gegenzug dafür aus, das vollumfängliche Gutachten nur den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Dieck erklärt, dass die sachliche Aufklärungsarbeit im Vordergrund stehen müsse. Dafür wäre es wichtig diesen Fall aus den Medien zu bekommen. Ebenfalls müsse in diesem Zusammenhang geklärt werden, ob eine Strafanzeige gestellt wird. Er spricht sich auch dafür aus, dass das vollumfängliche Gutachten den Mitgliedern und deren Stellvertretern im Hauptausschuss zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Busch empfiehlt dem Ausschuss, das vollumfängliche Gutachten nur den Mitgliedern des Hauptausschusses zukommen zu lassen. Weiter geht er darauf ein, dass im Jugendhilfeausschuss ein Beschluss über die Errichtung einer Arbeitsgruppe gefasst werde. Auch hält er eine Strafanzeige durch den Kreispräsidenten oder die Landrätin, gegen alle die möglicherweise Zugriff auf das vollumfängliche Gutachten hatten, für sinnvoll. Der Vorsitzende ergänzt, dass eine Strafanzeige gegen unbekannt gestellt werden sollte und stellt diesen Vorschlag anschließend zur Abstimmung. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu.

 

Im Anschluss erkundigt sich der Vorsitzende, ob der Versand des Gutachtens rechtmäßig gewesen wäre. Herr Scharping erklärt, dass das Gutachten nach gängiger Praxis des Kreistagsbüro versandt wurde. Es habe jedoch Änderungen in der Kreisordnung gegeben, die einige unklare Regelungen aufweisen. In dieser Sache warte man noch auf eine abschließende Antwort der Kommunalaufsicht des Landes.

 

Frau Lessing bittet darum über den Antrag der SPD-Fraktion, das vollumfängliche Gutachten nur den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung zu stellen, abzustimmen.

 

Herr Dieck macht auf seinen weitergehenden Antrag aufmerksam, das vollumfängliche Gutachten auch den stellvertretenden Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag von Herrn Dieck zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Das vollumfängliche Gutachten wird neben den Mitgliedern des Hauptausschusses auch den stellvertretenden Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 4Enthaltung: 1