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ALLRIS - Auszug

06.11.2012 - 3.8 Bericht über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zw...

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Wortprotokoll

Herr Rüge stellt seine Mitarbeiter Frau Lars und Herrn Ringel vor. Er geht auf den allgemeinen Inhalt sowie den Umfang des Berichtes ein und macht deutlich, wo die Schwerpunkte gesetzt wurden. Die Prüfung sei Anfang dieses Jahres gestartet und sei im Sommer abgeschlossen worden. Die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung zu dem Bericht seien kursiv in den Bericht eingepflegt worden. Die Verwaltung habe weitestgehend ordnungsgemäß gehandelt. Dabei sei das Büro der Landrätin sowie der FB II positiv herauszustellen. Eher negativ seien der Tiefbau sowie das Feuerwehrwesen zu beurteilen gewesen. Er macht weiterhin seine Erwartungshaltung deutlich, dass den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes gefolgt werde. In diesem Sinne empfiehlt er die Kontrolle der Umsetzung weiterhin aufrecht zu erhalten.

 

Frau Lessing sieht den Bericht über die Rechtmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung als ein wichtiges Instrument der Politik an. Ihr sei jedoch aufgefallen, dass der Sprachstil des Berichts sehr emotionsgeladen sei. Sie bittet in Zukunft um einen sachlichen Sprachstil. Weiterhin erkundigt sie sich nach den übrigen Stellungnahmen der Verwaltung zu dem Bericht.

 

Herr Rüge nimmt die Kritik zum Sprachstil auf. Er erklärt weiterhin, dass alle vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung in den Bericht eingearbeitet wurden.

 

Herr Mohr hält den Bericht für sehr mutig und bittet die Landrätin organisatorisch wie auch zeitlich zu regeln, wie die Abarbeitung der Hinweise aus dem Bericht von Statten gehen soll. Auch interessiert ihn, ob die Abteilung der städtebaulichen Planung wirtschaftlich arbeite und ob die Einnahmen ausreichen würden. Er fragt außerdem nach den Gebühren des Gutachterausschusses sowie nach den Mängeln bei den Ausschreibungen im Tiefbau.

 

Zu der Abteilung der städtebaulichen Planung führt Herr Rüge aus, dass diese Abteilung eine freiwillige Leistung des Kreises wahrnehme. Die Wirtschaftlichkeit dieser Abteilung sei jedoch nicht nachgewiesen, da dafür eine detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung notwendig wäre.

Zu den Gebühren des Gutachterausschusses erwidert Herr Rüge, dass die Landesverordnung, die Kreisordnung sowie die Gemeindeordnung keine Anwendung finden würden. Seine Empfehlung wäre es eine gültige Rechtsgrundlage zu schaffen. Herr Mohr fragt nach, ob zukünftig keine Gebühren mehr erhoben werden dürfen. Herr Wolf schließt sich der Meinung von Herrn Rüge an und macht deutlich, dass alle Kreise seit 2001 wie der Kreis Segeberg verfahren würden. Es gebe ein Defizit im Wortlaut des Gesetzes. Das Innenministerium sehe jedoch keinen Handlungsbedarf.

 

Weiter führt Herr Wolf zu den Mängeln der Ausschreibungen im Tiefbau aus, dass es Fehler in der normalen Abarbeitung gab. Diese Mängel sollen jetzt jedoch mit dem neuen Personal abgestellt werden. Er bittet um das Verständnis des Ausschusses und erklärt, dass bisher das 4-Augenprinzip gefehlt hätte.

 

Die Landrätin führt zu der Abarbeitung der Hinweise aus dem Bericht aus, dass alles Nötige organisiert sei. Die einzelnen Fachbereichsleiter seien sich ihrer Verantwortung bewusst. Frau McGregor ergänzt, dass die Umsetzung der Hinweise von ihrem Fachdienst anhand einer Liste kontrolliert werden würde.

 

Frau Olef erkundigt sich, wie der Straßenbau geprüft werde, da einige Aufgaben durch den WZV wahrgenommen würden. Auch erkundigt sie sich nach dem Gutachterausschuss und ob externe gutachterliche Stellungnahmen eingeholt würden. Herr Rüge erwidert, dass ein Straßenneubau beim Kreis geprüft werde. Die Straßenunterhaltung hingegen werde beim WZV geprüft. Zu dem Gutachterausschuss hätte er keine weiteren Informationen.

 

Im Anschluss spricht Herr Schnabel den bestehenden Rechtsstreit mit VION an, bei dem eine gerichtliche Entscheidung noch ausstehe und verweist auf die Seiten 87 bis 89 des Berichtes. Er erkundigt sich nach den möglichen Erfolgsaussichten und macht deutlich, dass die Verwaltung die Pflicht habe, möglichen Schaden für den Kreis abzuwenden.

 

Herr Ringel führt dazu aus, dass man ein Gericht nicht zu einer Entscheidung zwingen könne. Er habe bei der Prüfung einen Bruch in der Außenwirkung festgestellt. Er halte dies bei einem Streitwert von über 11 Mio EUR für ungeschickt.

Die Möglichkeit einer Gebührensenkung sehe er bei der bereits kostendeckenden Gebührenfestsetzung nicht.

 

Herr Dr. Warlies erläutert im Anschluss, dass es zu keiner Veränderung in der Rechtsposition des Kreises gekommen sei. Sollten Vorschläge zu einer Effizienzsteigerung durch das Unternehmen gemacht werden, werden diese durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und fachlichen Standards selbstverständlich bewertet. Weiter spricht er den Bericht der Presse zu diesem Thema an. Er bedaure die öffentliche Berichterstattung sehr und macht auf die negative Imagewirkung für das Unternehmen aufmerksam.

 

Der Vorsitzende bedankt sich anschließend für die Vorlage des Berichtes.

 

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