25.10.2012 - 3.7 Antrag der SPD-Fraktion
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.2012 und erklärt weiterhin, dass in dem von Herrn Prof. Dr. Wolff vorgelegten Gutachten, die im Vorwege eingereichten Fragenkataloge der Fraktionen nur marginal beantwortet würden. Für ihn stelle sich somit die Frage, ob die Beantwortung der Fragen mit dem Gutachten abgeschlossen sei.
Frau Lessing verweist auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.10.2012, der besagt, dass sich die Fraktionen vorerst mit dem Gutachten beschäftigen sollten, um daraus entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Aus diesem Beschluss resultiere auch der vorgelegte Antrag der SPD-Fraktion. Mit dieser Beschlusslage und der notwendigen Vorbereitung in den Fraktionen solle im Jugendhilfeausschuss am 22.11.2012 weiter beraten werden. In diesem Sinne erwarte Sie eine Beantwortung der Fragen bis zum Jugendhilfeausschuss. Die Beantwortung der Fragen sei zumindest im Rahmen der Sofortmaßnahmen auch für den Haushalt relevant.
Herr Schnabel erläutert, dass es aus der FDP-Fraktion keine weiteren Fragen gebe. Er stellt jedoch den Antrag, dass die Verwaltung aufgefordert werde, kurzfristig konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie der im Gutachten zum Betreuungsfall im Bussardweg genannte Fortbildungs- und Supervisionsbedarf (speziell für die Arbeit mit sog. hochresistenten Familien) zeitnah intensiviert werden könne und welche finanziellen Mittel dafür gegebenenfalls bereitgestellt werden müssten. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Antrag eine Annahme des Angebots aus dem Gutachten sei.
Im Anschluss erteilt der Vorsitzende der Landrätin das Wort. Diese bringt zum Ausdruck, dass sie immer noch sehr betroffen wie auch traurig sei. Der einzige Sinn, der hinter diesem Fall stecken könne, sei ein Rückenwind für die Weiterentwicklung des Jugendamtes. In diesem Zusammenhang seien bereits einige Ideen entstanden, die auch im Rahmen der Sozialraumorientierung eine große Rolle spielen. Sie wolle heute einen ersten Zwischenstand geben. Alle geplanten Schulungen zur Sozialraumorientierung und zum Kinderschutz sollen realisiert werden. Bisher sei das Jugendamt mit den bestehenden Fällen so ausgelastet, dass es keine Zeit für Schulungen gegeben habe.
Weiterhin solle eine Spezialmethodik für Extremfälle eingeführt werden.
Eine gemeindeorientierte Jugendhilfe unter Einbeziehung der freien Träger solle konsequent umgesetzt werden.
Für die 5,5 noch zu besetzenden Stellen sei bereits Hilfe im Sozialministerium angefordert worden. Sie verweist auf die Vorlage DrS/2012/105 aus September in der ein Stellenmehrbedarf von 3,5 Stellen für das Jugendamt angemeldet wurde. Zusätzlich zu diesen Stellen seien aus der aktuellen Betrachtung 11,5 weitere Stellen erforderlich und müssten in den Haushaltsplanungen 2013 berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kündigt sie eine Ergänzungsvorlage (DrS/2012/105-1) zum Stellenmehrbedarf an, die den Mitgliedern Anfang November zugehen solle.
Die Teilhabe an Regelangeboten, wie z.B. Sportvereine oder Kindertagesstätten solle für gefährdete Kinder sichergestellt werden. Außerdem sollen für den Kreis Segeberg ca. 150 ehrenamtliche, ausgebildete Familienpaten gewonnen werden.
Neben dem bereits bestehenden Beschwerdemanagement sei eine weitere Idee, ein spezialisiertes Beschwerdemanagement für den Bereich Jugend und Soziales einzurichten.
Ebenfalls solle ein Falllabor eingerichtet werden, um aus diesem Fall zu lernen und einen Erkenntnisgewinn über die strukturellen Schwachstellen herbeizuführen.
Ein weiteres zu klärendes Themenfeld sei die Rechtslage zum Datenschutz und zur Öffentlichkeitsarbeit in öffentlichkeitswirksamen Kinderschutzproblematiken. Hier gehe es vor allen Dingen um das Sozialgeheimnis, das die Verwaltung von Amts wegen strafbewährt verpflichte, die persönlichen Daten jeder Person zu schützen. Schwierig sei es in diesem Bereich insbesondere mit den verschiedenen Rechtsauffassungen umzugehen.
Weiterhin solle im Rahmen der Sozialraumorientierung der „Familienrat“ als neues Hilfeplanverfahren eingeführt werden, um den Kinderschutz und die Selbstbestimmung der Familie sicherzustellen und diese Aspekte mit einem bürgerschaftlichen Engagement zu verbinden.
Die frühen Hilfen sollen ausgebaut werden.
Die Landrätin spricht sich dafür aus, die Präventionsaufgabenanteile im ASD zu erhöhen und die Aufgabe der Prävention stärker in das Rollenbild des ASD zu integrieren und nicht nur in der ausgewiesenen Kinderschutzstelle vorzuweisen.
Herr Miermeister führt aus, dass nicht zu hohe Erwartungen an die Stellenbesetzung von 15 neuen Stellen gestellt werden sollten.
Herr Dieck lässt die gemeinsame Ausschusssitzung vom 18.10.2012 Revue passieren und führt aus, dass es für ihn sehr schwierig sei, sich mit dem geschwärzten Gutachten eine vernünftige Meinung zu bilden, dies insbesondere auch im Hinblick auf die eben gemachten Ausführungen der Landrätin. Er regt an, einen Weg zu finden, der neben dem Datenschutz auch eine vernünftige Diskussion in den Fraktionen gewährleiste. Auch müsse seiner Meinung nach eine Lösung gefunden werden, wie der Hauptausschuss mit dem Jugendhilfeausschuss zusammenarbeiten könne. Er halte eine vernünftige Begründung für die nächsten Schritte und Maßnahmen für erforderlich, die jeweils mit entsprechenden Zielstellungen hinterlegt werden müssten. Weiterhin spricht er sich für eine objektive Sachaufklärung des Falles aus.
Herr Kaldewey erklärt, dass der Bericht der Landrätin für ihn sehr inhaltsreich gewesen sei und ihn dazu bewegt habe einen Antrag für die Fraktion „Bündnis 90‘/Die Grünen“ zu stellen. Dieser laute: „Die Verwaltung möge spätestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses schriftlich ihre konkreten Pläne und Vorschläge zur Bewältigung der Krise des Jugendamtes vorlegen. Sie möge auch schriftlich erklären, warum die bisher schon möglichen 5,5 Stellen nicht besetzt wurden. Ebenso bitten wir bis zu diesem Termin um die Beantwortung der bisher von den 5 Fraktionen gestellten Fragen.“
Herr Schnabel erklärt, dass er das vollumfängliche Gutachten bekommen habe, was ihm eine Diskussion über dieses Thema erleichtert habe. Trotz alledem habe er sich mit dem Thema des Datenschutzes befasst und eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gestellt, mit der seiner Meinung nach nachlässig umgegangen worden sei. Weiter führt er aus, dass er für das Problemverständnis keine weiteren Informationen benötige, da die Problemlage aus dem Gutachten deutlich hervor ginge. Die FDP-Fraktion habe ihre Konsequenzen gezogen, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden sollen. Trotzdem habe er einen Auftrag an die Verwaltung kurzfristig konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie der im Gutachten zum Betreuungsfall im Bussardweg genannte Fortbildungs- und Supervisionsbedarf (speziell für die Arbeit mit sog. hochresistenten Familien) zeitnah intensiviert werden kann und welche finanziellen Mittel dafür gegebenenfalls bereitgestellt werden müssen. Im Anschluss wirft er die Frage auf, ob seitens der Verwaltung und der Politik im Umgang mit der Öffentlichkeit alles richtig gemacht wurde. Weiterhin hält er den Ansatz einer ehrenamtlichen Begleitung für wünschenswert.
Frau Grandt erklärt, dass sie der Frage nachgegangen sei, welchen Anspruch die Hauptausschussmitglieder im Zusammenhang mit dem Gutachten haben. Der Hauptausschuss sei für die politische Kontrolle der Verwaltung zuständig, nicht jedoch für die Fach- oder Rechtsaufsicht. Die politische Kontrolle umfasse jedoch die Kontrolle der Organisationsstruktur, der Verfahren und Abläufe sowie des Umgangs mit der Personalsituation. Weiterhin erklärt sie dem Ausschuss, dass die strukturellen, zusammenfassenden Hinweise am Ende des Gutachtens die erforderlichen Informationen liefern würden, die in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fallen würden. Herr Scharping ergänzt, dass eventuelle strukturelle Probleme im Jugendamt des Kreises Segeberg auch ohne das Gutachten dargestellt werden könnten.
Herr Dieck fragt im Hinblick auf den weiteren Verfahrensgang nach, ob die Anfragen der Fraktionen in einer gemeinsamen Stellungnahme beantwortet werden könnten. Frau Lessing betont dabei eine Vorgehensweise, bei der eine Auszeichnung erfolgen solle, welche Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig ergriffen werden.
Die Landrätin sagt die Beantwortung der Fragen zu.