25.10.2012 - 3.4 Brücke Herrenmühle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dieck fragt nach, ob die in dem Gutachten vorgeschlagene Holzkonstruktion von der Verwaltung aus haftungsrechtlichen Gründen ausgeschlagen worden sei. Herr Wolf stimmt dem zu und fragt nach, ob die Vorlage DrS/2012/117 auch in dem Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur beraten werden solle. Herr Dieck führt dazu aus, dass der WRI-Ausschuss die Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen hätte und es somit keinen Sinn mache, die Vorlage nochmals im WRI-Ausschuss zu beraten.
Herr Hansen bedauert, dass es keine weitere Diskussion im Fachausschuss gebe. Er halte die geplante Instandsetzung der Brücke für sehr kostenträchtig und spreche sich für eine Sanierung der Brücke im Bestand aus. Auch hätte seiner Meinung nach eine Überprüfung dieser Möglichkeit durchgeführt werden müssen.
Frau Lessing erklärt, dass es eine ausführliche Diskussion im Fachausschuss gegeben hätte. Das erstellte Gutachten hätte viel Geld gekostet und sie müsse auf das Gutachten vertrauen. Weiterhin richtet sie das Wort an Herrn Wolf und informiert ihn darüber, dass der OVG-Ausschuss über eine Ampelanlage an der Brücke gesprochen habe und bittet ihn die Möglichkeit einer Errichtung zu überprüfen.
Herr Mohr hält fest, dass entsprechende Fachkräfte diese Maßnahme erarbeitet hätten und hält dies für die wirtschaftlichste Lösung im Interesse des Verkehrsflusses.
Herr Säker erklärt, dass der entstandene Mehrbetrag in Kauf genommen werde müsse, da es eine Maßnahme im Rahmen der Wirtschaftsförderung für die Landwirtschaft sei.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt: Die Brücke über die Trave bei Herrenmühle soll mittels einer Stahlkonstruktion unterhalb des Brückengewölbes kurzfristig stabilisiert werden (Variante 1 des Gutachtens); die Kosten in Höhe von ca. 93.000 € werden gemäß § 57 KrO i.V.m. § 95 d GO außerplanmäßig bereitgestellt. Die Landrätin wird beauftragt, die Sofortmaßnahme unmittelbar umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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