11.09.2012 - 5.1 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 11.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lessing erkundigt sich, ob es für die bürgerlichen Mitglieder möglich sei, einen Allris-Zugang einzurichten. Die Landrätin sagt zu, dass dies überprüft wird.
Weiterhin fragt sie bezüglich des Bussardwegs nach, wie es zu der Diskrepanz der Berichterstattung der Medien und dem Bericht im Jugendhilfeausschuss am 06.09.2012 gekommen sei. Herr Schnabel erklärt, dass er bereits eine schriftliche Anfrage in diesem Fall an die Landrätin gestellt habe, die die Anfrage von Frau Lessing miteinbeziehen würde. Herr Kaldewey möchte weiterhin wissen, ob es standardisierte Qualitätskontrollen mit entsprechender Dokumentation der Besuche gebe. Der Vorsitzende erteilt der Landrätin das Wort. Diese führt aus, dass die Berichterstattung von Herrn Dr. Hoffmann im Jugendhilfeausschuss auf Basis des üblichen Praxisumgangs mit Sozialdaten korrekt und vollständig gewesen sei. Sie vermute, dass die Diskrepanz der Berichterstattungen dem Umstand geschuldet sei, dass bei dem großen medialen Interesse eine Vermischung von Tatsachen und Spekulationen stattgefunden hätte. Anschließend beantwortet sie die Anfrage von Herrn Schnabel. Es gebe ein standardisiertes Verfahren, dass grundsätzlich durch die regelmäßigen Hilfeplangespräche gekennzeichnet sei. Falls erforderlich, würden weitere Zwischengespräche geführt werden. Ebenfalls würde der ASD gemeinsam mit dem freien Träger die Familien aufsuchen. Die Dokumentation erfolge nach den Vorschriften des KJHG. Der freie Träger sei spezialisiert und im Kreis Segeberg bekannt. Weiterhin berichtet sie, dass es sich bei dem „Kellerraum“ um eine Räumlichkeit handele, die nicht zur Wohnung der Familie gehöre und somit den Familienhelfern bzw. dem Jugendamt nicht bekannt war. Es gebe bisher keine Beweise, dass das Kind dort längere Zeit eingesperrt worden sei. Aus den Akten sei weiterhin zu entnehmen, dass zwei erfahrene Familienhelfer das Kind regelmäßig dienstags und donnerstags gesehen hätten. Dieser Besuchsrythmus sei mit Druck des Familiengerichts durchgesetzt worden und ist in den Akten sauber dokumentiert. Überraschungsbesuche seien aufgrund der Vertrauensbasis zur Familie nicht übliche Praxis gewesen, haben aber stattgefunden. Zurzeit prüfe die Staatsanwaltschaft, wie lange das Kind eingesperrt worden ist. Herr Zylka zeigt einen Pressebericht über den Beamer. Im Anschluss erklärt Herr Dr. Hoffmann, dass das Familiengericht die Erziehungsfähigkeit der Eltern bestätigt habe und die Überlegung bestand, die drei bereits entzogenen Kinder wieder zurückzugeben. Es habe telefonische Hinweise aus der Bevölkerung gegeben, denen nachgegangen worden ist. Die Anrufer hätten jedoch keine Rückmeldung darüber erhalten. Das Kind habe jedoch keinen physischen Schaden genommen. Über eine Traumatisierung könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Weiterhin erklärt er, dass trotz einer ordnungsmäßigen Arbeitsmethode die angebotene Hilfe nicht gefruchtet hätte und somit das Ergebnis misslungen sei. Die Landrätin informiert den Ausschuss, dass es eine Pressekonferenz am 13.09.2012 geben werde.