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ALLRIS - Auszug

13.09.2012 - 6 Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagesp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Busch (Vorsitzender des JHA, SPD) führt aus, dass mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und Tagespflege zugleich eine Qualitätserhöhung erreicht werden soll. In der Aufbausicherung und der Weiterentwicklung pädagogischer Qualität gebe es in der Kindertagespflege folgende Ansatzpunkte: Zum einen sei es die Auswahl und Zulassung von geeigneten Tagespflegepersonen und deren fachliche Begleitung durch eine Fachberatungsstelle und zum anderen die Feststellung von Prozess- und Strukturqualität in den Tagespflegestellen. Die Aufgabe der Fachberatungsstellen sei vor allem die Schaffung einer begleitenden Infrastruktur für die Kindertagespflege. Das Jugendamt des Kreises Segeberg habe für diese Aufgabe den Tagespflege Norderstedt e.V. beauftragt. Mit dem Hintergrund, dass in der Begründung zum Regierungsentwurf des Tagesbetreuungsauswahlgesetzes ein Schlüssel von einer Fachberatungskraft für 60 Tagespflegeverhältnisse angegeben sei und der Kreis Segeberg bei deutlich mehr Tagespflegeverhältnissen pro Fachberatungskraft liege, bittet er den Kreistag dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Frau Hahn-Fricke (CDU) erklärt, dass der Kreis Segeberg verpflichtet sei Kindertagespflegestellen vorzuhalten. Der Kreis Segeberg bemühe sich seit 2007 gemeinsam mit den Kommunen um den Aufbau eines Systems regionaler Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft. Der Ausbau der Kindertagespflege und insbesondere die Durchführung einer strafferen Organisation seien alleine durch den Kreis nicht umsetzbar. Sie weist außerdem darauf hin, dass der Schlüssel für eine Förderung von 0,50 € pro Einwohner mit dem Beschlussvorschlag verlassen werde. Sie befürworte im Namen der CDU-Fraktion jedoch dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg ab 01.01.2013 für weitere drei Jahre. Aufgrund der hohen Zahl an Tagespflegekindern und der stark gestiegenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wird einer Erhöhung der vertraglichen Förderung um 4.500 EUR p.a. zugestimmt, sofern die beteiligten Gemeinden ihrerseits die Förderung um diese Summe anheben. Die Förderung des Tagespflege Norderstedt e.V. durch den Kreis beträgt damit ab dem Jahr 2013: 12.000 EUR p.a.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 54Ablehnung: -Enthaltung: -