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ALLRIS - Auszug

06.02.2012 - 3.1 Satzung des Kreises Segeberg über die Kostenerh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Warlies erläutert dem Ausschuss die Vorlage. Die Änderung der Satzung erfolge aus zwei Gründen. Zum einen habe es eine gesetzliche Änderung im Gesundheitsdienstgesetz gegeben, wodurch einige pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben zu Weisungsaufgaben geworden seien. Zum anderen habe es den Hinweis des Landesrechnungshofes gegeben, das Gebührenverzeichnis kritisch zu durchleuchten. Dies sei erfolgt. Die Höhe der Gebühren orientiere sich an den Stundensätzen zur Berechnung von Verwaltungsgebühren der KGSt. Auf Nachfrage von Herrn Günther führt er aus, dass sich der Kreis nach diesen Sätzen richten müsse. Herr Sass-Olker erkundigt sich, ob der Selbstverwaltung durch die gesetzliche Änderung Aufgaben entzogen werden würden. Dazu erläutert Herr Dr. Warlies, dass die Aufgaben für den Kreis gleich bleiben würden. Es ändere sich lediglich, dass das Ministerium den Kreis in größerem Umfang anweisen könne. Abschließend erläutert er, dass die Gebühren auf Landkreistagebene zwischen den Kreisen abgestimmt seien. Danach stellt die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Ausschuss für Verkehr; Ordnung und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen / der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über die Kostenerhebung im Gesundheitswesen mit der in der Anlage 1 beigefügte Gebührentabelle.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage