16.02.2012 - 3.2 Bericht des Jobcenters Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 16.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Andrasch verteilt im Ausschuss eine Zusammenstellung von Daten und Richtlinien zum Jobcenter und erläutert diese. Dabei geht sie insbesondere auf die gründungsbegleitende Vereinbarung ein. Darin sei die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und der Verwaltung geregelt. Dabei betont sei, dass diese Kooperation gute Möglichkeiten biete, um etwas für die betroffenen Menschen zu erreichen. Ein Schritt dazu sei beispielsweise die Zusammenarbeit der Fallmanager im Jobcenter und in der Jugendhilfe. Daneben erläutert sie die Organisation des Jobcenters und stellt die Aufgaben der Trägerversammlung da, welche sich aus § 44 c SGB II ergeben würden. Abschließend erläutert sie die Struktur des Haushalts des Jobcenters. Den Mitgliedern liegt dazu eine entsprechende Übersicht vor. Zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften führt sie auf Nachfrage aus, dass es seit 2006 eine leichte Steigerung gegeben habe. Grund dafür seien unter anderem die gestiegenen Regelsätze. Anschließend erläutert Herr Knapp dem Ausschuss mittels einer Power Point Präsentation einige Zahlen zum Jobcenter. Die Präsentation liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Dabei geht er unter anderem auf die Personalsituation, den Betreuungsschlüssel, das Bildungs- und Teilhabepakte und die Zahl der Widersprüche ein. Daneben verweist er auf die Seite www.sgb2.info. Dort könnten die Daten von verschiedenen Jobcentern verglichen werden. Anschließend erläutert er auf Nachfrage aus dem Ausschuss, dass die sogenannten 400 Euro Jobs eine gute Möglichkeit seien, um Personen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Jobcenter würde auch entsprechende Jobs vermitteln. Daneben führt er aus, dass das Jobcenter viel für die Förderung der Mobilität investiere. Niemand werde im Rahmen der Mobilität gezwungen umzuziehen. Bezüglich der KdU erläutert Herr Knapp, dass das Jobcenter die Miete in der Regel an die Leistungsbezieher auszahle, lediglich bei Problemen werde die Miete an den Vermieter gezahlt. Eine Kontrolle der Vermieter erfolge nicht. Frau Grote verweist anschließend auf einen Bericht zu Arbeitsgelegenheiten, wonach sich einige Firmen an diesen bereichern würden. Dazu erläutert Herr Knapp, dass es grundsätzlich richtig sei, dass das Jobcenter in diesem Rahmen Firmen beauftragen würde. Die Maßnahmen würden jedoch auf Basis des Vergaberechts ausgeschrieben werden. Zu den Ein-Euro-Jobs macht er noch einmal deutlich, dass diese Tätigkeiten lediglich ergänzend seien dürften. Sie dürften keinen anderen Job ersetzen.
Zu den bereits im Sozialausschuss angesprochenen Schreiben mit der Aufforderung, sich günstigeren Wohnraum zu suchen, erläutert die Verwaltung, dass es sich dabei zunächst um Informationsschreiben handle.
Abschließend dankt der Ausschuss für die gegebenen Informationen.
Pause von 20:45 Uhr – 20:50 Uhr.