07.09.2011 - 3.1 Umsetzungskonzept zur Sozialraumorientierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.09.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DrS/2011/054 Sozialraumorientierung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Hoffmann erläutert dem Ausschuss die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Dabei führt er auf Nachfrage des Vorsitzenden und von Herrn Mohr aus, dass es sich bei dem Standort Wahlstedt um eine Außenstelle des Standortes Bad Segeberg handle. Beide Standorte würden in das gleiche Budget fallen. Der Standort Wahlstedt solle jedoch erhalten bleiben, da es sich hierbei um einen besonderen Brennpunkt und um ein Pilotprojekt handle. Der Vorsitzende spricht sich nach den Erläuterungen von Herrn Dr. Hoffmann dafür aus, dass Punkt V des Konzeptes dahingehend geändert werde, dass sämtliche freibleibenden Mittel in den Regionen verbleiben sollten. Sonst könne der Eindruck entstehen, dass das einzige Ziel der Sozialraumorientierung Einsparungen seien. Ziel müsse es sein, die Qualität vor Ort zu verbessern. Herr Behm spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die freibleibenden Mittel in den Regionen verbleiben, jedoch nicht wie vom Vorsitzenden gefordert komplett, sondern soweit, dass eine gewisse Flexibilität erhalten bleibe. Der Ausschuss verständigt sich daher darauf, den Satz wie folgt neu zu fassen: „In den Verantwortungsräumen freibleibende Mittel sollen zur Gestaltung von vernetzten Hilfen in der Region verbleiben.“ Frau Marcussen bittet um eine Aussage dazu, ob im Rahmen der Sozialraumorientierung das vorhandene Personal verteilt werde, oder ob neues Personal eingestellt werden müsse. Dazu führt die Verwaltung aus, dass eine Umstrukturierung erfolgen solle, neues Personal müsse nicht eingestellt werden. Zur räumlichen Aufteilung spricht sich die Verwaltung für die Ausweisung von insgesamt sechs Standorten in drei Planungsregionen mit jeweils eigenem Budget aus, zzgl. Norderstedt mit einem eigenen Jugendamt. Eine weitere Aufteilung würde dazu führen, dass die einzelnen Budgets zu klein würden und so die Flexibilität und Steuerungsoptionen verloren gingen. Dazu führt Herr Dieck aus, dass er in dem vorliegenden Konzept die Stadt Norderstedt vermisse. Die Verwaltung erläutert dazu, dass dafür der Jugendhilfeausschuss der Stadt Norderstedt zuständig sei. Der Kreis betreibe jedoch eine enge Kooperation mit der Stadt Norderstedt. Der Ausschuss verständigt sich in diesem Zusammenhang darauf, unter Punkt V des Konzeptes den Satz „Bei der Sozialraumorientierung ist die ständige Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Norderstedt zu suchen“ zu ergänzen. Mit den beiden besprochenen Ergänzungen in Punkt V des Konzeptes stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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