01.09.2011 - 3.1 Vorstellung des "Bielefelder Modells" und der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 01.09.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Referentin erläutert auf dieser Ausschusssitzung das Bielefelder Modell. Ziel bei diesem Projekt sei es, dass Bürger mit Hilfebedarf in ihren eigenen Wohnungen bleiben können.
Frau Altenhöner eröffnet die Fragerunde.
Frau Lange fragt, wie viele Berufstätige in den Projekten leben oder ob Arbeitslose und Rentner dort unter sich seien. Frau Brechmann antwortet, dass sich in den Quartieren auch Jugendliche, Frührentner und Studenten niedergelassen hätten.
Frau Algier fragt, ob die Bewohner solcher Quartiere sich ihren Pflegedienst selbst aussuchen dürften. Frau Brechmann erklärt, dass jeder Bürger wählen könne, welchen Pflegedienst er oder sie in Anspruch nehmen möchte. Die Versorgung sei aber zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Herr Mohr fragt, wie hoch die qm Mieten und das Mietniveau seien und ob diese auch für Rentner mit kleiner Rente erschwinglich wären. Die Kosten würden sich laut der Referentin bei freiem Wohnraum auf 8,50 € pro qm und bei geförderten Wohnraum auf 4,05- 5,10 € pro qm belaufen. Der Durchschnittspreis für den qm läge bei geförderten Wohnraum bei 4,60 €. Diese Preise würden zu einer Kaltmiete von 210-220 € für eine 50 qm Wohnung führen. Die Nebenkosten würden sich auf 150 € belaufen. Diese Preise seien vom Sozialamt akzeptiert, man könne jedoch auch in eine nicht geförderte Wohnung ziehen.
Frau Altenhöner wirft die Frage auf, ob die Wohnungen eine unterschiedliche Ausstattung hätten und wieso ein Umzug von Nöten sei, wenn man verarmt. Frau Brechmann erklärt, dass die frei finanzierten Wohnungen eine Größe von 70 qm hätten, während die geförderten eine Größe von 50-55 qm aufweisen. Es könnten auch zwei Bewohner zusammen ziehen.
Herr Mohr fragt, ob Personen die mit der Zeit in der Pflegestufe höher gestuft werden, ausquartiert würden. Frau Brechmann gibt an, dass von 1043 Bewohnern 7 Personen ins Heim gekommen seien. Zudem würden sie mit den Pflegestufen II und III anfangen. Probleme gäbe es nur bei „Wanderern“. Es gäbe fast keine Gründe, warum jemand in ein Pflegeheim müsse.
Herr Miermeister fragt, ob der ambulante Pflegedienst eine Vorauswahl bei den Bewohnern treffen würde. Finanziert sei dieses Projekt durch soziale Gesetze, merkt Herr Miermeister an und wirft die Frage auf, wie die Projekte finanziert werden, wenn diese Stützen wegfallen würden. Die Referentin antwortet, dass der ambulante Pflegedienst 6-8 Personen vorschlagen dürfe. Das Wohnungsunternehmen würde die Übrigen vorschlagen. Der ambulante Pflegedienst müsse überleben können. Die Projekte seien nur möglich, wenn ein Mix aus gefördertem und freiem Wohnraum bestehen würde.
Frau Algier merkt an, dass Norderstedt auch geförderten Wohnraum benötige, was allgemeinen Anklang im Publikum findet. Privater Wohnungsbau sei ihrer Meinung nach schwer zu finanzieren. Des Weiteren fragte sie, wie die Rundumversorgung gewährleistet werden könne und ob dafür eine Pauschale nötig sei. Frau Brechmann erklärte, dass Hilfe nur geleistet werden würde, wenn sie benötigt wird. Es sei zudem keine Pauschale zu leisten, da die Pflegekasse und die Krankenkasse als Kostenträger vor der Sozialhilfe zum Tragen kämen. Außerdem wäre die Betreuung von Menschen mit einem hohen Hilfebedarf in diesen Projekten genauso kostenintensiv wie die Unterbringung in einem Pflegeheim. Das Finanzierungssystem in Schleswig- Holstein behindere eine Ambulantisierung der Hilfen, da die Kreise für ambulante Hilfen Kostenträger sind.
Frau Altenhöner erläutert, dass in Kaltenkirchen ein privates Bauunternehmen „Wohnen in Quartieren“ anbietet.
Ein Gast stellt die Frage, ob die Projekte auch hinsichtlich des demographischen Wandels eine Überlebenschance hätten. Frau Brechmann antwortet darauf, dass ein großer Anteil der Hilfe von den Anwohnern selbst geleistet werde. Senioren bleiben aktiv und würden so später pflegebedürftig. Die Gesellschaft solle Verantwortung für Ältere übernehmen, außerdem müssten „Seniorenexperten“ gefördert werden. „Alte Menschen werden Alten helfen“.
Auf die Frage von Frau Lange, ob eine Verpflichtung bestehe, mitzuhelfen, erklärt die Referentin, man müsse nicht mithelfen, man darf mithelfen.
Herr Mohr merkt an, dass sehr viele Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen von alten Menschen alleine bewohnt werden und fragt, wie es bei dieser Personengruppe aussähe, wenn die Älteren ihr Haus finanziell nicht mehr tragen könnten oder ihre Pflege in diesen Häusern nicht mehr ausreichend durchführen könnten. Frau Brechmann sagt, dass auch diese Menschen gerne in die Wohnprojekte aufgenommen werden würden und dass junge Menschen dann in die Häuser einziehen. Wenn Projekte vorhanden seien, würden die Anwohner diese auch nutzen. Herr Miermeister merkt an, dass kein Anwohner wegziehen wolle, da das Heimatgefühl überwiege.
Frau Lange wirft die Frage auf, welche Qualifikationen ein Quartiermanager mit sich bringen müsse. Frau Brechmann erklärte darauf hin, dass ein Quartiermanager vor allem einen gesunden Menschenverstand aufweisen müsse und keine spezielle Ausbildung benötige.
Herr Jeenicke vom Seniorenbeirat Norderstedt merkt an, dass sich keine Investoren finden lassen, da sich eine Investition für diese nicht lohne. Frau Brechmann entgegnet darauf, dass man Investoren bündeln müsse.
Frau Algier weist darauf hin, dass die Stadt Norderstedt keine eigenen Grundstücke hat. Dieses Problem könne laut der Referentin gelöst werden, wenn Abrissflächen genutzt würden.
Frau Altenhöner stellt Frau Peters, Herrn Merker und den Architekten, Herrn Meyer, von der Wohnungsbaugenossenschaft Fahrenkrug vor und erteilt Herrn Merker das Wort. Dieser stellt sich vor und erklärt das Genossenschaftsmodell in Fahrenkrug. Man könne Genossenschaftsanteile für 30 Wohnungen, die eine Größe von 40- 110 qm hätten, erwerben. Es solle betreuter und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Das Ziel der Wohnungsbaugenossenschaft Fahrenkrug sei es, dass kein/e Bürger/in mehr ins Pflegeheim müsse. Bewohner sollten einander aushelfen. Altenpflege wäre in Zukunft nur möglich, wenn ältere Menschen einander helfen.
Herr Meyer stellt sich vor. Das Konzept sei es, dass von der Gemeinde betreutes Wohnen durch eine Bereitstellung von Baufläche ermöglicht werden solle. Herr Meyer erklärte die architektonischen Einzelheiten zu den Bauplänen und wie die Wohnungsaufteilung sich gestalten werde. Die Pflege sei von 9Uhr bis 16 Uhr möglich.
Herr Meyer erläutert, dass die Hälfte der Finanzierung über öffentliche Mittel erfolge. Der Mietpreis für einen qm läge bei 8,70 €. Wer einziehen möchte, muss einen Genossenschaftsanteil in der Höhe von 10.000 € finanzieren. Herr Günther fragt daraufhin, ob man diesen Genossenschaftsanteil auch wieder verkaufen könne. Herr Merker antwortet ihm, dass Anteile verkauft und vererbt werden können. Die Satzung sei jedoch so ausgestaltet, dass nur ein Genosse einziehen könne. Herr Meyer merkt an, dass man Anteile für 10.000 € nur für denselbigen Wert verkaufen könne. Frau Algier erkundigt sich, ob man den Genossenschaftsanteil im Todesfalle auszahlen lassen könne. Man würde die Dividende des Genossenschaftsanteils erhalten. Die Verzinsung läge bei 4 %. Nach einem Jahr könne man sich das Geld auszahlen lassen. Herr Meyer berichtete weiter, dass zu jedem Zimmer ein Bad vorhanden sei. Die Baukosten würden 1450 € pro qm betragen.
Frau Altenhöner bedankt sich bei Frau Brechmann und bei Frau Peters, Herrn Merker und dem Architekten Herrn Meyer von der Wohnungsbaugenossenschaft Fahrenkrug.
Anlagen
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