01.09.2011 - 5.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 01.09.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Linke fragte an, ob die Sozialwerkstatt in Kaltenkirchen geschlossen werden soll. Frau Andrasch wird sich erkundigen.
Das Optionsinteresse bezüglich der Jobcenter übersteige das neue Optionskontingent um 32 Anträge geeigneter kommunaler Träger, so Frau Andrasch. Eine Reihe kommunaler Träger hat innerhalb der einjährigen Klagefrist kommunale Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben.
Die kommunalen Verfassungsbeschwerden richten sich gegen folgende drei Punkte:
1. Die Beschränkung des neuen Optionskontingents, § 6a Abs. 2 Satz 4 SGB II
(14 Beschwerdeführer, 13 Landkreise und eine kreisfreie Stadt)
2. Das 2/3 Quorum für den Kreistagsbeschluss der Antragsteller, § 6a Abs. 2 Satz 3 SGB II
(ein Beschwerdeführer, Landkreis)
3. Die Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen, § 6b Abs. 3 und 4 SGB II
(drei Beschwerdeführer, drei Landkreise)
Frau Andrasch erläutert die voraussichtliche Zugangsentwicklung der Asylbewerber im Jahre 2011. Es werden keine signifikanten Veränderungen erwartet.