27.09.2011 - 3.2 Beteiligung des Kreises Segeberg an der Interna...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DrS/2011/081 IGS
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende kritisiert zunächst, dass die Vorlage erst sehr kurzfristig vorgelegen habe. Er spreche sich aber dafür aus, diese heute zu behandeln. Anschließend verweist er auf § 51 der Kreisordnung, wonach die Landrätin die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse vorbereiten und auszuführen habe. Die Entscheidung zur Beteiligung an der Internationalen Gartenschau Hamburg 2013 (IGS) sei unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität gefasst worden. Da sich abgezeichnet hätte, dass diese nicht mehr gegeben sei, habe der WRI-Ausschuss die weitere Beteiligung mit seinem Beschluss am 14.06.11 gestoppt. Danach hätte am 15.06. ein Schreiben erstellt werden müssen, dass sich der Kreis nicht weiter an dem Projekt beteilige. Aus der Vorlage gehe jedoch hervor, dass dies nicht geschehen sei, sondern dass die Landrätin Gespräche für einen geordneten Rückzug geführt hätte. Der Hauptausschuss sei Dienstvorgesetzter der Landrätin und aus seiner Sicht habe die Landrätin gegen gesetzliche Regelungen gehandelt. Er spreche sich daher dafür aus, dass der Hauptausschuss als Vorgesetzter die Landrätin anweise, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Frau Lessing stimmt den Vorsitzenden in Bezug auf den klaren Beschluss des WRI-Ausschusses zu. Dieser sei jedoch vor dem Hintergrund, dass die Kostenneutralität nicht mehr gegeben sei, gefasst worden. Nun hätten sich jedoch neue Tatsachen ergeben und damit sei es richtig, dass die Verwaltung dieses Thema weiter bearbeite. Misslich sei lediglich, dass die Information an die politischen Gremien sehr zeitversetzt erfolgt sei. Wenn die Kostenneutralität gegeben sei, spreche sie sich dafür aus, dass der Kreis sich an diesem Projekt beteilige. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass er das Projekt inhaltlich ebenfalls begrüße. Er habe jedoch in seinem Beitrag die rechtlichen Formalien erläutert, wonach in diesem Fall ein politischer Beschluss nicht umgesetzt und damit gegen die Bestimmungen der Kreisordnung verstoßen worden sei. Diesen Sachverhalt müsse er rügen. Die Politik müsse sich darauf verlassen können, dass ihre Beschlüsse auch umgesetzt werden. Anschließend erklärt die Landrätin, dass sie die Verärgerung verstehen könne. Nach dem Beschluss des WRI-Ausschusses habe es ein Gespräch mit den weiteren Beteiligten gegeben, um durch den Ausstieg des Kreises die Fördermittel für das Gesamtprojekt nicht zu gefährden. Darüber hätte die Verwaltung die Politik zeitnah informieren müssen. Daneben weist sie daraufhin, dass es einen formalen Fehler gegeben habe. So hätten alle Kreise, auch der Kreis Segeberg, das Regionalmanagement bereits ausgeschrieben.
Der Vorsitzende kritisiert, dass die Aussagen der Landrätin nicht erklären würden, warum der Beschluss des Ausschusses ignoriert worden sei.
Herr Schnabel und Herr Dieck sprechen sich anschließend dafür aus, eine sachliche Diskussion zu führen, auch wenn der Sachverhalt formal nicht richtig abgelaufen sei. Herr Dieck hätte sich daneben in der Vorlage mehr Zahlen und Fakten gewünscht. Der heutigen Vorlage könne er so nicht zustimmen. Nach weiteren Beiträgen zu der Thematik verständigt sich der Ausschuss einstimmig darauf, die Verwaltung zu beauftragen, zur Kreistagssitzung am Donnerstag eine neue Vorlage mit weiteren Fakten vorzulegen.