27.09.2011 - 3.4 Fortsetzung der Zuwendungsvereinbarung zwischen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Gabriele Schiefke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dieck verweist darauf, dass dieser Punkt mit der Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) verknüpft sei und die Sichtweisen des LRH und der Kreisverwaltung sehr konträr seien. Daneben erkundigt er sich, ob der Hauptausschuss der richtige Fachausschuss für dieses Thema sei. Die Gleichstellungsbeauftragte führt dazu aus, dass der Kreis auch eigene Aufgaben in diesem Bereich habe und diese habe er auf pro familia übertragen, da in der Verwaltung nicht die nötigen Kapazitäten vorhanden gewesen wären. Daneben zahle der Kreis nur einen Anteil von 26,1 %. Den überwiegenden Anteil zahle das Land. Bezüglich der Frage des Fachausschusses führt sie aus, dass für 2012 vorgesehen sei, dass diese Thematik in einem Fachausschuss zu beraten. Herr Miermeister erkundigt sich, ob es sich bei dieser Aufgabe um eine freiwillige Leistung handle. Dazu erläutern die Gleichstellungsbeauftragte und Herr Dr. Warlies, dass es sich um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe handle. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Fortsetzung der Zuwendungsvereinbarungen mit pro familia mit folgenden Änderungen:
- Die derzeitigen Zuwendungsbeträge werden unverändert mit 70.765 € zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und 7.158 € zur Abwicklung der Bundesstiftung „Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens“
festgeschrieben und für 3 Jahre beschlossen. Damit wird die Laufzeit der Vereinbarungen an die der anderen Verträge für die vom Kreis finanzierten Beratungsstellen angepasst und endet zum selben Zeitpunkt.
- Die Zahlen für die Beratungen nach § 2 und § 5 SchKG werden nach der Auswertung der Zahlen der letzten beiden Jahre von mindestens 1.700 auf mindestens 1.600 reduziert.
- Dafür wird die Zahl und Dauer der sexualpädagogischen Präventionsveranstaltungen mit mindestens 90 Veranstaltungen zu jeweils mindestens 90 Minuten präzisiert und die Mindestanzahl der Teilnehmenden von 1.600 auf 2.000 erhöht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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43,2 kB
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40,5 kB
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