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ALLRIS - Auszug

08.12.2011 - 17 Wirtschaftsplan 2012 der Immobilienverwaltung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Säker (SPD) bezeichnet die Erstellung des Wirtschaftsplans als ein Trauerspiel. So hätte die zuerst vorgelegt Fassung komplett überarbeitet werden müssen, denn die Mieten seien über fünf Mio. Euro zu hoch ausgewiesen worden. Jedoch werde der Kreishaushalt nicht im gleichen Umfang entlastet, denn in diesem seien andere Mieten eingeplant gewesen. Er sei jedoch davon überzeugt, dass die Erstellung des Wirtschaftsplans zukünftig ordnungsgemäß erfolge. Daneben weist er darauf hin, dass die vom Hauptausschuss geforderten Erläuterungen nicht in der Form enthalten seien, wie vom Hauptausschuss gefordert. Eigentlich habe seine Fraktion den Wirtschaftsplan ablehnen wollen. Sie gehe jedoch davon aus, dass die Erstellung des Wirtschaftsplans zukünftig besser ablaufe, daher werde sie sich enthalten.

Danach stellt der Kreispräsident den Wirtschaftsplan zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den vorgelegten Wirtschaftsplan 2012 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg – Eigenbetrieb mit folgenden Daten:

 

Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2012

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 der Kreisordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom 08. Dezember 2011 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt:

 

1.  Es betragen:

 

1.1           im Ergebnisplan

1.1.1        die Erträge  10.990.600 EUR

 

1.1.2    die Aufwendungen    9.778.200 EUR
            der Jahresgewinn    1.212.400 EUR
            der Jahresverlust                  0 EUR
 

1.2           im Finanzplan

1.2.1        die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit        137.500 EUR
 

1.2.2        die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit    4.217. 000 EUR

 

2.  Es werden festgesetzt:

 

2.1der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf      4.079.500 EUR
 

2.2der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf         300.000 EUR
 

2.3der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      3.200.000 EUR
 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 28Ablehnung: 4Enthaltung: 21