25.08.2011 - 3 Änderung der Beteiligungsstrukturen des Kreises...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 25.08.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Kreispräsident führt in den Tagesordnungspunkt ein und weist daraufhin, dass im Hauptausschuss die Frage nach dem Namen und der Kurzbezeichnung offen gelassen worden sei. Das Kürzel „SEWEG“ sei dabei im Hauptausschuss bereits problematisiert worden. Die SPD-Fraktion haben den Namensvorschlag „Wirtschaftsentwicklungsagentur des Kreises Segeberg“ mit dem Kürzel WAKS gemacht. Die CDU-Fraktion spreche sich für den in dem Vertragsentwurf genannten Namen „Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg“ aus, jedoch mit einem anderen Kürzel.
Herr Berg (CDU) als Vorsitzender des WIR-Ausschusses führt aus, dass alle Argumente in der langen Diskussion des Themas ausgetauscht seien und er sich freue, dass mit dem heutigen Beschluss die neue Gesellschaft ins Leben gerufen werde. Während der Beratungen in den Ausschüssen habe er es besonders begrüßt, dass alle Fraktionen sich aktiv und konstruktiv daran beteiligt hätten. Dafür danke er allen Beteiligten. Auch die Auswahl des neuen Geschäftsführers sei einstimmig erfolgt. Er wünsche der neuen Gesellschaft viel Erfolg und bittet um eine breite Zustimmung zu dem heute zu fassenden Beschluss.
Die Ländrätin verweist anschließend noch einmal auf die bereits im WRI- und Hauptausschuss dargestellte beihilferechtliche Problematik und bittet daher darum, die Beschlussempfehlung des Hauptausschuss um einen neuen Punkt 8 mit folgender Formulierung zu ergänzen: „Die Beschlusspunkte 3, 4, 5 und 7 stehen unter dem inhaltlichen Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht des Landes der Gesellschaftsgründung nicht widerspricht gemäß § 108 Abs. 1 GO“.
Bezüglich des Namens verständigt sich der Kreistag darauf, es bei der Bezeichnung „Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH“ zu belassen und die Entscheidung über die Kurzbezeichnung heute offen zu lassen. Danach stellt der Kreispräsident die Empfehlung des Hauptausschusses mit der Ergänzung der Landrätin zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG und der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH wird zugestimmt. Der Aufsichtsrat der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG wird abberufen.
2. Der Gesellschaftsvertrag der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH vom 17.12.2004 wird geändert; die Änderungen ergeben sich aus der Anordnung und den Formulierungen der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages vom 14.07.2011 (Anlagen 2a und 2b zur Beschlussvorlage). Der Aufsichtsrat der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH wird abberufen.
3. Dem Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft im Kreis Segeberg mit dem Firmennamen „Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH“ wird zugestimmt. Die Stammeinlage der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft in Höhe von 100.000,- € wird durch die KSB VerwaltungsGmbH geleistet.
4. Als Aufsichtsratsmitglieder der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH werden benannt:
1. Jutta Hartwieg, Landrätin
2. Arne-Michael Berg
3. Jörg Buthmann
4. Claus Peter Dieck
5. Klaus-Peter Eberhard
6. Bernd Jorkisch
7. Edda Lessing
8. Peter Säker
9. Peter Stoltenberg
5. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Bestellung eines ordentlichen Geschäftsführers wird als kommissarischer Geschäftsführer der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH Herr Herbert Schütt benannt.
6. Die Jahres- und Lageberichte der KSB VerwaltungsGmbH und KSB GmbH & Co. KG der Jahre 2008 bis 2010 werden zur Kenntnis genommen.
7. Der Teil-Aufhebung des Nießbrauchvertrages zwischen dem Kreis und der KSB VerwaltungsGmbH an 21.600 Aktien der E.ON Hanse AG wird zugestimmt. Dem Abschluss eines Nießbrauchvertrages zwischen der KSB VerwaltungsGmbH und der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH an 21.600 Aktien der E.ON Hanse AG wird zugestimmt.
8. Die Beschlusspunkte 3, 4, 5 und 7 stehen unter dem inhaltlichen Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht des Landes der Gesellschaftsgründung nicht widerspricht gemäß § 108 Abs. 1 GO.
Anlagen zur Vorlage
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