25.08.2011 - 4 Verlängerung der Aufgabenübertragung Abfallents...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 25.08.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Armin von Anshelm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Kreispräsident verweist auf die beiden zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Anträge. Zu dem Antrag der Fraktion Die LINKE macht er den Vorschlag, zunächst über die Punkte 1, 2 und 4 abzustimmen und anschließend gesondert über Punkt 3.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) als Vorsitzender des UNK-Ausschusses dankt zunächst allen Beteiligten für die gute Vorbereitung des komplexen Themas ist den Ausschüssen. Mit dem heutigen Beschluss sollen die Weichen für die Abfallwirtschaft im Kreis Segeberg gestellt werden. Der WZV nehme die Aufgabe der Abfallentsorgung seit 37 Jahre für den Kreis wahr und solle auch weiterhin mit dieser Aufgabe betraut werden. Dabei solle sichergestellt werden, dass der WZV auch zukünftig in der Lage sei, dieses kostengünstig und wirtschaftlich zu leisten. Der WZV sei, wenn man die Kreise in Schleswig-Holstein vergleiche, gut aufgestellt und davon würden die Bürger des Kreises direkt profitieren. Aus seiner Sicht sei die Abfallentsorgung ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und gehöre daher in kommunale Hände.
Anschließend erläutert er die vier heute zu beschließenden Punkte und warum die vorgesehene Laufzeit sich auf eine so lange Zeit erstrecke. Hauptgründe dafür seien die Umsetzung der EU Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht und die Nachsorgepflicht für die Deponie bis 2050. Er bittet um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Der Kreispräsident führt anschließend aus, dass § 5 Abs. 2 des Vertragsentwurfes im Hauptausschuss neu formuliert worden sei. Die Verwaltung schlage dazu vor, die Formulierung etwas abzuändern, damit diese rechtlich einwandfrei sei. Der Abs. 2 solle zukünftig lauten: "Beide Vertragsparteien können zum 31.12.2031 eine vorzeitige Vertragsaufhebung verlangen. Die schriftliche Erklärung der vorzeitigen Vertragsaufhebung ist dem Vertragspartner spätestens am 31.12.2030 zuzustellen."
Herr Kittler (Die LINKE) führt aus, dass seine Fraktion die Übertragung der Aufgabe der Abfallentsorgung auf den WZV grundsätzlich zustimme. Seine Fraktion stehe zum WZV, aber auch zu den Mitarbeitern des WZV. Denn die Mitarbeiter seien es, die über Jahre hinweg das gute Image des WZV aufgebaut hätten. Wenn man mit diesem Image Wertschöpfung betreibe, dürfen man diejenigen, die es erarbeitet hätten, nicht benachteiligen. Der WZV führe die Abfallentsorgung seit 37 Jahren zur Zufriedenheit des Kreises durch und habe trotzdem 2003 die WZV-Entsorgungsgesellschaft zu Lasten vieler Mitarbeiter gegründet. Dieses trage seine Fraktion nicht mit, daher werde sie Punkt 3 ablehnen. Er bitte darum, zunächst über die Punkte 1, 2 und 4 abzustimmen und dann getrennt über Punkt 3.
Herr Kaldewey (B90/Die Grünen) betont, dass es keine Alternative zum WZV gebe. Er wünsche sich, dass auch der Kreis Mitglied des WZV werde. Der heutige Beschluss sehe eine Vertragslaufzeit bis 2050 vor. Dieses Datum liege sehr weit in der Zukunft. Daneben solle das Letztrisiko für die Deponie auf den WZV übergehen. Dieses sei mit einer entsprechenden Rücklage abgesichert. Wie diese Rücklage abgesichert sei, darüber habe der Kreis keine Kontrolle. Um seine Handlungsfähigkeit zu erhalten, solle der Kreis die Möglichkeit haben, den Vertrag mit einer Frist von 10 Jahren kündigen zu können. Daher beantrage er, einen entsprechenden Passus in den Vertrag aufzunehmen. 10 Jahre seien ein ausreichender Zeitraum, um in diesem Missstände zu beseitigen und Gefahren zu verhindern. Es sei nicht tragbar einen Vertrag bis 2050 oder bis 2031 ohne eine solche Option abzuschließen. Abschließend bittet er um Zustimmung zu seinem Antrag.
Frau Lessing (SPD) dankt zunächst Herrn Hansen und seinem Ausschuss für die gute Vorbereitung dieser Thematik. Es sei gelungen, dieses Thema plausibel darzustellen. Zu dem Antrag von Herrn Kaldewey führt sie aus, dass die SPD-Fraktion ebenfalls daran interessiert gewesen sei, eine Kündigungsmöglichkeit einzubauen. Im Hauptausschuss habe sich jedoch bereits gezeigt, dass der Antrag von Herrn Kaldewey realitätsfremd sei. Eine Kündigungsfrist von 10 Jahren sei zu lang. Den Antrag der Fraktion Die LINKE betrachte sie als Populismus. Ihre Fraktion habe im Fachausschuss bereits die Frage nach gerechten Löhnen gestellt und Herr Kretschmer habe deutlich gemacht, dass wenn dieses Konstrukt abgelehnt werde, die privaten Anbieter in diesen Markt drängen würden und sich die Lohnsituation verschlechtern würde. Ihre Fraktion werde der Beschlussempfehlung zustimmen, um das Konstrukt nicht zu gefährden.
Herr Dieck (CDU) führt aus, dass die Aufgabenübertragung mit der Deponienachsorge verknüpft sei. Daher sei die lange Vertragslaufzeit in diesem Fall geboten. Daneben handle es sich um einen Vertrag mit dem WZV und dieser stelle die kommunale Familie dar. Daneben sei eine Kündigungsfrist von 10 Jahren nicht praxistauglich. Es bestehe durch anstehende Kommunalwahlen bei so einer langen Frist die Gefahr von beliebigen Mehrheiten. Weiterhin werde behauptet, man vertraue dem WZV. Dann könne man nicht jedes Jahr die Debatte führen, ob der Vertrag gekündigt werden solle. Den Antrag der Fraktion Die LINKE bezeichnet er ebenfalls als Populismus. Er bittet um Zustimmung zu der vorliegenden Empfehlung.
Herr Behm (FDP) stimmt seinen Vorrednern in Bezug auf die gute Zusammenarbeit mit dem WZV zu. Dadurch habe sich eine Vertrauensbasis gebildet, welche sich in den vorliegenden Vertragsentwürfen widerspiegle. Seine Fraktion lehne den Antrag von Herrn Kaldewey ab, dieser sei realitätsfern und darüber hinaus würde der Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Zu dem Antrag der Fraktion Die LINKE erläutert er, dass die Möglichkeit der Ausgliederung heute alltäglich wäre und ohne diese Möglichkeit der WZV möglicherweise in die Situation käme, dass er nicht mehr konkurrenzfähig sein könne. Die FDP-Fraktion werde beide Änderungsanträge ablehnen und der Beschlussempfehlung zustimmen.
Anschließend stellt der Kreispräsident zunächst den Änderungsantrag von Herrn Kaldewey, Frau Eick und Herrn Gutenschwager zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
In Absatz 1 des Beschlussvorschlags wird vor dem letzten Satz: "Die Verwaltung wird beauftragt..." eingefügt:
Eine Kündigung des Vertrages ist ab 2015 mit einer Frist von 10 Jahren durch Beschluss des Kreistages oder der WZV-Verbandsversammlung möglich. Im Fall der Kündigung endet der Vertrag zum Ende des 10. darauffolgenden Geschäftsjahres des WZV.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 6Ablehnung: 44Enthaltung: 2
Danach stellt der Kreispräsident zunächst die Punkte 1, 2 und 4 der Beschlussempfehlung inklusive der von der Verwaltung angeregten Änderung in § 5 zur Abstimmung und danach getrennt Punkt 3.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag beschließt eine Verlängerung des Vertrages vom 01.09.1999 zur Übertragung der Aufgabe Abfallentsorgung auf den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg bis zum 31.12.2050. Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf mit der besprochen Änderung in § 5 Abs 2 zu.
- Der Vertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse für die Zentraldeponie Damsdorf/Tensfeld vom 04.09.1999 soll so geändert werden, dass im § 2 Absatz 4. der erste Satz ersatzlos gestrichen wird. Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf zu.
- Der Kreistag befürwortet eine analoge Verlängerung des Vertrages vom 17.08.1999 mit der Stadt Norderstedt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 50Ablehnung: 1Enthaltung: 1
- Dem Antrag auf Verlängerung der Aufgabenübertragung nach § 16 Abs.2 KrW-/AbfG vom WZV auf seine WZV-Entsorgungsgesellschaft bis 31.12.2025 wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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