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ALLRIS - Auszug

23.06.2011 - 15 Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wengler (CDU) fragt, ob die vom Bund für diesen Bereich zur Verfügung gestellten Mittel die bisherigen Kreismittel ersetzen würden. Weiterhin bittet er um Aufklärung, wie es zu dem Saldo von 170.000 Euro komme, wofür der Mehraufwand von 75.000 Euro für Personal und Dienstleistungen Dritter entstehe und inwieweit die Bundes- und Landesmittel getrennt werden würden.

 

Die Landrätin erläutert zur ersten Frage, dass dies der Fall sei, die Kreismittel würden damit wegfallen. Auf weitere Nachfrage von Herrn Wengler führt sie aus, dass man keinen Einfluss auf die Kommunen habe, sollten diese auch ihre Eigenmittel streichen. Bezüglich der 75.000 Euro Personalaufwendungen verweist der Kreispräsident auf Seite 6 des Sachverhaltes der Vorlage. Die Mittel seien für 1,5 VZ-Stellen nötig. Zur Trennung der Landes- und Bundesmittel führt er aus, dass die Landesmittel von der vorliegenden Richtlinie gar nicht erfasst seien, somit sei die Trennung gegeben.

 

Herr Schroeder (FDP) erläutert anschließend, wie es zu dem Saldo von 170.000 Euro kommen würde. Dies ergebe sich eindeutig aus den Ausführungen in der Vorlage. Der Kreis hätte Mehrerträge bei den Beruflichen Schulen von 25.000 Euro und Minderaufwendungen bei der Mahlzeitenförderung von 20.000 Euro. Weiterhin gebe es Minderaufwendungen bei Projektförderungen von 200.000 Euro. Dem gegenüber stünden 75.000 Euro Mehraufwendungen für Personal. Daraus ergebe sich das angeführte Saldo von 170.000 Euro. Die FDP-Fraktion begrüße es, dass der Bund Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stelle und werde der Vorlage zustimmen.

 

Herr Kittler (Die LINKE) erklärt, dass er es begrüße, dass für diesen Bereich durch die Bundesmittel zukünftig mehr Mittel bereitstünden und gleichzeitig der Haushalt des Kreises entlastet werde. Weiterhin begrüße er es, dass über das SGB II hinaus auch der Wohngeldbereich erfasst sei. Dies führe jedoch dazu, dass die Gruppe der Anspruchsberechtigten erheblich wachse, wohingegen die Mittel gedeckelt seien. Dies werde zu Quotierungen führen. Gefährlich sei, dass die Finanzierungsquelle der bisher kommunal finanzierten Projekte wechsle und neue Anträge gestellt werden müssten. Die Verwaltung habe jedoch versichert, dass die jeweiligen Träger darüber informiert worden seien. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen und hoffe, dass die Kontinuität der Maßnahmen damit gesichert sei.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die von der Verwaltung im Entwurf vorgelegte Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird die bisherige Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule rückwirkend zum 01.01.2011 außer Kraft gesetzt. Die Landrätin wird ermächtigt, den Wortlaut der Richtlinie vor ihrer Ausfertigung an rechtliche Erfordernisse sowie an das Ergebnis einer einvernehmlichen Abstimmung mit den Städten, Ämtern und Gemeinden anzupassen. Die Gremien sind sodann zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 51Ablehnung: 1Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage