17.03.2011 - 9 Resolution zum Referentenentwurf des Kreislaufw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 17.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Armin von Anshelm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Kreispräsident weist daraufhin, der der Text der Resolution nach Gesprächen mit den Fraktionen von Herrn Kretschmer (Verbandsvorsteher des WZV) noch einmal angepasst worden sei. Diese Änderung liegt allen Abgeordneten vor.
Herr Schnabel (FDP) erinnert daran, dass der Gesetzentwurf, auf den sich die Resolution beziehe und welcher als kommunalfeindlich bezeichnet werde, aus einem von der CDU geführten Ministerium stamme. Die vorgelegte Resolution sei verständlicher Lobbyismus der Kommunen. Grundgedanke des Gesetzentwurfes sei die Erhöhung der Ressourceneffizienz. Daher solle die geplante Wertstofftonne eingeführt. Die Restmülltonne solle ohnehin den Kommunen überlassen bleiben. Eine Steigerung der Ressourceneffizienz könne nur durch eine Ausweitung des Recyclings erreicht werden. Dies gelinge nur, wenn weniger Wertstoffe in die Restmülltonne wandern würden. Darüber hinaus habe die Privatwirtschaft eine hohe Recyclingkompetenz. Die zukünftige Wertstofftonne müsse in einem fairen Verfahren ausgeschrieben werden und dürfe nicht automatisch den Kommunen zufallen. Die Kommunen könnten sich an der Ausschreibung beteiligen. Dies sehe der Gesetzesentwurf vor. Daneben beruhe der Referentenentwurf auf dem Koalitionsvertrag. Die FDP-Fraktion werde sich enthalten. Sie wolle die Resolution nicht ablehnen, werde sie jedoch aus prinzipiellen Gründen nicht unterstützen.
Herr Kittler (Die LINKE) erklärt, dass seine Fraktion der Resolution grundsätzlich zustimmen werde. Punkt 3 der Resolution habe ihn stutzig gemacht. Hier werde etwas abgelehnt, sollte es jedoch eingeführt werden, wolle man diese Aufgabe komplett in kommunaler Hand durchführen. Er führt aus, dass es wenig Sinn mache, das Duale System in der bisherigen Form fortzuführen, in welchem gleiche Stoffe unterschiedlich behandelt werden würden. Diesen Punkt greife der Referentenentwurf auf. Abzulehnen sei jedoch die Hofierung der privaten Entsorgungswirtschaft. Seine Fraktion spreche sich für eine Wertstofftonne in kommunaler Hand aus. Die bisherige Abgabe für den Grüne Punkt solle in eine Verpackungssteuer umgewandelt werden, welche den Gemeinden zufließe. Daneben spreche sich seine Fraktion für eine flächendeckende Biotonne aus. Er bitte um Zustimmung zu der Resolution mit den beiden vom Ihm genannten Punkten.
Frau Glage (CDU) erläutert, dass seit 2008 14 Resolutionen in den Kreistag eingebracht worden seien. Diese seien in der Mehrzahl populistisch gewesen und hätte dem Kreistag wichtige Zeit für andere Themen genommen. Daher habe die CDU-Fraktion erklärt, sich nicht mehr an Resolutionen zu beteiligen. Die CDU-Fraktion habe den Inhalt aus der Resolution bereits an die örtlichen Bundestagsabgeordneten herangetragen und diese gebeten, sich im Gesetzgebungsverfahren für eine Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft einzusetzen. Da die Resolution jedoch einen direkten Bezug zum Kreis habe, werde die CDU-Fraktion der Resolution zustimmen. Dabei lobt sie die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Norderstedt und dem WZV. Sie betont noch einmal, dass es um die Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft und damit die Gebührenstabilität für die Bürger gehe. Sie spreche sich jedoch für eine ergebnisoffene Formulierung aus, anders als die Fraktion Die LINKE es gefordert habe.
Frau Lessing (SPD) stimmt der CDU-Fraktion zu, einen Inflation an Resolutionen sei nicht sinnvoll. Aber diese Resolution sei ihrer Fraktion wichtig, da es eine Frage der Solidarität der kommunalen Seite auf Bundesebene sei. Intensive Diskussionen dieser Thematik halte sie nicht mehr für sinnvoll, da der Kreis Segeberg in dieser Frage nachziehe. Andere Stellen hätten diese Resolution bereits beschlossen. Es gehe um die Grundzüge. Die von Herrn Kittler vorgetragenen Einzelheiten müssten zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort geklärt werden. Die SPD-Fraktion werde der Resolution zustimmen. Sie verweist dazu auf die vom Städtetag und Landkreistag genannten Punkte.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) weist daraufhin, dass in manchen Fällen Resolutionen durchaus sinnvoll seien könnten. Wenn viele Stellen sich dieser anschließend würden, würde dieses registriert werden. Es sei bedauerlich, dass es zeitlich nicht mehr möglich gewesen sei, diese Resolution im Fachausschuss zu diskutieren. Er sei jedoch Herrn Kretschmer dankbar, der anschließend allen Fraktionen für Fragen zur Verfügung gestanden habe. Es gehe in diesem Fall um Gebührensicherheit. Aus seiner Sicht gehöre das Duale System abgeschafft. Hier bestehe Handlungsbedarf. Gleiche Stoffe sollten gleich behandelt werden. Abschließend bittet er um Zustimmung zu der überarbeiteten Resolution.
Anschließend stellt der Kreispräsident zunächst die überarbeitete Resolution zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg hat am 17. März 2011 in Anlehnung an die Positionen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des ´Deutschen Städte- und Gemeindebundes die nachstehende Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland beschlossen. Der Kreis Segeberg fordert alle örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen.
RESOLUTION
zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Die Kommunen tragen seit Jahrzehnten die Verantwortung für eine sichere, ökologische, hochwertige und ressourceneffiziente Abfallentsorgung in Deutschland. Das weltweit anerkannte hohe Niveau der Kreislaufführung von Abfällen und Wertstoffen haben die Kommunen – auch schon vor Inkrafttreten u. a. der Verpackungsverordnung – geprägt.
Im Kreis Segeberg haben die Stadt Norderstedt und der WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) in ihrer Funktion als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im jeweiligen Zuständigkeitsbereich – aufbauend auf den grundlegenden politischen Vorgaben des Kreistages – in den vergangenen vier Jahrzehnten eine beispielgebende Struktur der Abfallentsorgung aufgebaut. Diese ist geprägt von
- einem frühzeitigem Aufbau umfassender Verwertungsstrukturen
- durch kundenfreundlich einfache, aber nachhaltige Lösungen
- unter enger Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft
- zu sehr wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, belegt durch langjährige Preisstabilität.
Zum Erhalt dieser erfolgreichen Strukturen und zur maßvollen Weiterentwicklung fordern wir:
- Planungssicherheit sorgt für Gebührenstabilität
Bei der Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht erwarten die Kommunen in Deutschland von Bundestag und Bundesrat, dass sie auf die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Verpflichtung der Kommunen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge vor Ort und ihre Verantwortung gegenüber den Abfallgebührenzahlern Rücksicht nehmen. Langfristige Investitionen der Kommunen in ihre Entsorgungsinfrastruktur dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass den Kommunen Abfallströme entzogen werden, für die sie bisher verantwortlich waren und für die die Entsorgungsanlagen bei ihrer Errichtung auch ausgelegt waren.
- Über die Hausmüllentsorgung muss vor Ort entschieden werden
Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort wissen am besten, wie unter den jeweils gegebenen Verhältnissen Hausmüll erfasst werden muss, um die Ziele einer Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen brauchen keine bundeseinheitliche Regelung der Frage, welche Erfassungssysteme zu verwenden sind und welche Abfallfraktionen wie erfasst werden. Diese Fragen müssen wie bisher durch die Kommunalvertretungen vor Ort entschieden werden. Dort liegt auch die Gebührenverantwortung.
- Wertstofferfassung gezielt weiter entwickeln
Seit mehr als 20 Jahren erfolgt die Verpackungsentsorgung durch ein parallel zur öffentlichen Abfallwirtschaft aufgebautes privatwirtschaftliches Entsorgungssystem. Die bisherigen Erfahrungen der privaten Verpackungsverwertung überzeugen bis heute nicht – so waren in zwei Jahrzehnten inzwischen 5 Novellen der Verpackungsverordnung als Rechtsgrundlage notwendig.
Aktuell wird das System erneut grundlegend überprüft, da das weitgehend unregulierte Nebeneinander von neun Systemen zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen selbst für Fachleute nicht mehr überschaubar ist. Staatsanwaltliche Ermittlungen zur Klärung des Verbleibs von rund 400.000 t Leichtverpackungen (von insgesamt 1,5 Millionen t) sprechen für sich. Auch die wirtschaftlichen Rahmendaten sind fragwürdig: Kann ein Kunde im Kreis Segeberg seine rund 400 kg Abfälle aus Rest-, Bio-, Papier- und Sperrabfall – neben weitere kostenfreien Leistungen – im Jahr für 50 bis 75 Euro entsorgen, zahlt er allein für die Erfassung und Verwertung von 50 bis 60 kg Verpackungen 25 Euro beim Kauf seiner Waren.
Die Probleme der Verpackungsentsorgung können nur durch eine Stärkung der kommunalen Verantwortung vor Ort gelöst werden. Dafür ist, entgegen dem Gesetzentwurf, keine bundesweite Einführung einer verpflichtenden Wertstofftonne notwendig. In welcher Form eine erweiterte Wertstofferfassung durchgeführt wird, kann sinnvoll nur vor Ort entschieden werden. Keineswegs akzeptabel ist, dass über die Einführung von Wertstofftonnen den Kommunen weiterer Hausmüll entzogen wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden um die Gebührenvorteile gebracht, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung durch Dritte verwertet werden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle zu entsorgen haben.
- Abfälle aus privaten Haushalten sind der Kommune zu überlassen
Die Erinnerung an die Irritationen beim Aufstellen von drei und mehr Papiertonnen vor den Häusern in bestimmten städtischen Entsorgungsgebieten im Wertstoff-Hochpreisjahr 2008 ist noch frisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.6.2009 zur Altpapierentsorgung klargestellt: Abfall, der in privaten Haushalten anfällt, ist grundsätzlich der Kommune zu überlassen. Das ist eine Grundvoraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Abfallwirtschaft, die auch den Belangen der Ökologie, der öffentlichen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Rechnung trägt. Diese Überlassungspflicht darf nicht ausgehöhlt werden.
Der privat initiierte Aufbau von Wertstoffsammlungen – parallel zu der kommunalen Wertstoffsammlung – soll nun wieder (laut Referentenentwurf) unbeschränkt ermöglicht und den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeit entzogen werden. Dieser Versuch, das erwähnte Grundsatzurteil durch eine Änderung des geltenden Abfallrechts zu korrigieren, ist nicht hinnehmbar und europarechtlich nicht geboten: Der Vertrag von Lissabon schützt die Kommunen sowohl dann, wenn sie nach einer Ausschreibung Entsorgungsdienstleistungen an Private vergeben, als auch dann, wenn sie diese Leistungen selbst erbringen.
Die Erlöse aus „gewerblichen Sammlungen“ kommen nur ihren Veranlassern zugute. Sie fehlen im Gebührenhaushalt. Der „Kampf ums Altpapier“ hat gezeigt, dass ein unkontrollierter Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten den Kunden verunsichert, den öffentlichen Straßenraum mit uneinheitlichen Sammelbehältern beeinträchtigt und die Anwohner mit zusätzlichen Abholfahrten belastet.
Bei der behördlichen Genehmigung über die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen ist eine Beteiligung der Kommunen vorrangig zu gewährleisten.
Anlagen zur Vorlage
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