21.06.2011 - 3.13 Vorgaben für die Arbeit des Kreistages und sein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.13
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Kreispräsident weist auf zwei Ergänzungen im Beschlussvorschlag hin. Bei Punkt II. solle hinter „die Rechte“ der Zusatz „der Kreistagesabgeordneten „ eingefügt werden und nach „der Kreisordnung“ solle „der Hauptsatzung“ ergänzt werden. Anschließend stellt der Vorsitzenden den so geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Für die weitere Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse sind folgende Verfahrensregeln und Grundsätze zu beachten:
I. Die Geschäftsordnung des Kreistages wird wie folgt geändert:
- In § 1 wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:
„Vor Herausgabe der Einladung wird diese vom Kreispräsidenten oder der Kreispräsidentin und seinen bzw. ihren Stellvertretern/innen mit dem Landrat oder der Landrätin, den Vorsitzenden der Fraktionen und dem oder der Vorsitzenden des Hauptausschusses hinsichtlich
- der Reihenfolge der Tagesordnung,
- der evtl. Vertagung einzelner Themen,
- Ausnahmen vom Regelbeginn der Kreistagsitzungen gemäß Abs. 3 sowie
- Empfehlungen zu einer Begrenzung der Höchstdauer der Redezeit für einzelne Beratungsgegenstände gemäß § 7 (5) GeschO
besprochen.“
- In § 1 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:
„Kreistagsitzungen beginnen in der Regel um 18 Uhr und enden spätestens kurz nach 22 Uhr. Nach 22 Uhr ist kein Tagesordnungspunkt mit politischem Entscheidungsbedarf mehr aufzurufen; der letzte (vor 22 Uhr) aufgerufene Tagesordnungspunkt ist noch abzuhandeln. Nicht erledigte Tagesordnungspunkte werden auf die folgende Kreistagssitzung vertagt; falls unbedingt erforderlich, ist eine zusätzliche Sitzung einzuberufen. Nur in Ausnahmefällen können die Kreistagssitzungen auch bis zu zwei Stunden früher beginnen.“
- In § 1 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:
„Für die Kreistagssitzungen und die Ausschusssitzungen wird von dem Kreispräsidenten oder der Kreispräsidentin jährlich im Voraus ein Sitzungsplan erstellt. Im Sitzungsplan des Kreistages sind sechs Sitzungen und zwei zusätzliche Ausweichtermine vorzusehen. Die Ausweichtermine und zusätzliche Sitzungen sollen in der Regel in der folgenden Woche der regulären Kreistagssitzung stattfinden.“
- In § 1 werden die bisherigen Absätze 2 bis 4 zu Absätzen 5 bis 7.
- In § 11 Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „§ 1 Absatz 3 gilt entsprechend.“
II. Darüber hinaus verständigt sich der Kreistag auf folgende Grundsätze. Die Rechte der Kreistagesabgeordneten, der Vorsitzenden der Gremien und der Fraktionen, die sich aus der Kreisordnung, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Kreistages ergeben, bleiben unberührt:
- Kreistagssitzungen sollen einem straffen Zeitmanagement unterliegen. Allerdings sollen insbesondere bei bedeutenden Themen auch breite Debatten stattfinden. Dafür kann eine Begrenzung der Debattendauer gemäß § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung festgelegt werden. Bei unstrittigen Themen soll nach Möglichkeit auf eine Aussprache verzichtet werden.
- Es sollen in der Regel nur solche Themen in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden, die zuvor im zuständigen Fachausschuss behandelt und mit einem Votum versehen wurden.
- Verwaltungsvorlagen und Anträge sollen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass vor der Ausschussberatung eine Befassung in den Fraktionen erfolgen kann.
- Es soll durch vorausschauendes Themenmanagement erreicht werden, dass die Zahl der Ausschusssitzungen gegenüber dem Sitzungsplan nicht erhöht wird.