Inhalt
ALLRIS - Auszug

21.06.2011 - 3.3 Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ über di...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und erläutert, dass die ersten drei Punkte des Beschlussvorschlages der Empfehlung des Landesrechnungshofes entsprechen würden. Lediglich die Frage nach dem Umgang mit dem Verlustvortrag sei noch offen. Herr Mohr bittet anschließend um eine Stellungnahme zur Übertragung der Sachmittel auf den WZV, insbesondere hinsichtlich einer Kostenerstattung. Dazu verweist Herr Wolf auf § 1 Abs. 3 des Vertragsentwurfes. Danach stellt der Kreis dem WZV Sachmittel zur Verfügung. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht. Die Ersatzbeschaffung erfolgt auf Kosten des WZV. Weiterhin erkundigt sich Herr Mohr, ob in den vergangenen Jahren entsprechend des bisherigen Vertrages immer die gleiche Leistung im gleichen Umfang erfolgt sei, oder ob es Mittel gebe, die verrechnet werden könnten. Dazu erläutert Herr Kretschmer, dass ein Budget für fünf Jahre zur Verfügung gestellt worden sei und Gewinne und Verluste jeweils auf die Folgejahre übertragen worden seien. Der aktuelle Verlustvortrag ergebe sich aus dem Gesamtbudget der vergangenen Jahre. In dem damals beschlossenen Leistungskatalog seien die Kosten für den Winterdienst mit 150.000 Euro pro Jahr festgelegt worden. Aktuell würden die Kosten jedoch rd. 200.000 Euro pro Jahr betragen. Die Kosten in den letzten beiden Wintern seien deutlich höher gewesen. Im WRI-Ausschuss habe er den Vorschlag unterbreitet, dass der Verlustvortrag zwischen dem Kreis und dem WZV aufgeteilt werden solle. 1/3 solle der WZV tragen und 2/3 der Kreis. Der Ausschuss habe sich jedoch darauf verständigt, dazu einen Dritten bzw. einen sachverständigen Juristen zu befragen, wie dessen Rechtsauffassung sei und eine abschließende Entscheidung im Rahmen der Budgetberatungen zu treffen. Herr Miermeister bestätigt dies und spricht sich dafür aus, diesem Vorschlag des WRI-Ausschusses zu folgen. Die Landrätin schlägt dazu vor, dass man evtl. den Landkreistag eines anderen Bundeslandes befragen könne. Kreis und WZV betonen dabei, dass die Auswahl des Dritten einvernehmlich erfolgen solle. Zum Vertrag weist Frau Haß auf Nachfrage von Herrn Dieck daraufhin, dass es in § 4 Abs. 1 „Entgelt“ statt „Zuschuss“ heißen müsse und § 4 Abs. 6 gestrichen werden könne. Anschließend stellt der Vorsitzende die ersten drei Punkte des Beschlussvorschlags zur Abstimmung. Bezüglich des Verlustvortrages folgt der Ausschuss einstimmig vom vom WRI-Ausschuss empfohlenen Verfahren.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe „Straßenbetriebsdienst“ auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen abzuschließen.
  2. Die Anlage 7 (Budget 2012) wird zur Kenntnis genommen. Eine Festlegung des Budgets für die Jahre 2012-2016 erfolgt im Rahmen der Budgetberatungen.
  3. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012, dass 1,2 Stellenanteile aus dem abgeordneten Bereich in den TP 542 transferiert werden, um die dort anfallenden Aufgaben, die nicht dem Straßenbetriebsdienst zuzuordnen sind, sowie das fachliche Controlling wahrnehmen zu können.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage